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Staatsanwaltschaft Hagen

qimono / Pixabay

Staatsanwaltschaft Hagen

404 Js 290/​22

Mit Beschluß vom 03.06.2026 des Amtsgerichts Iserlohn-16 Ds 26/​26 rechtskräftig seit dem 30.6.2026- im Verfahren gegen Dennis Eckert wurde die Einziehung eines Betrages in Höhe von 13.103,35 EUR vom Konto des Eckert bei der Postbank mit der IBAN DE 30 1001 0010 0542 4071 34 gem. § 76 a StGB angeordnet.
Die Tatverletzten werden hiermit über ihre gesetzlich normierten Möglichkeiten, die Herausgabe bzw. Rückübertragung der eingezogenen Gegenstände zu erreichen, in Kenntnis gesetzt.
Der Verletzte kann gem. § 459 j StPO innerhalb einer Frist von 6 Monaten ab Zustellung der Mitteilung seine Ansprüche gem. § 459 j Abs. 2 StPO geltend machen, indem er die Ansprüche bei der Staatsanwaltschaft Hagen anmeldet.
Wenn der Anspruch nicht innerhalb dieser Frist angemeldet wird, wird der Staat Eigentümer der Gegenstände.
Auch nach Ablauf dieser Frist können die Ansprüche geltend gemacht werden. Der Verletzte muß dann allerdings einen vollstreckbaren Titel, aus dem sich der geltend gemachte Anspruch ergibt, vorlegen oder die Fristversäumnis gem. §§ 44,45 StPO i.V. mit § 459 j Abs. 4 StPO hinreichend entschuldigen.

 

 

 

Hinweis:

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