Das Amtsgericht Landshut – Insolvenzgericht – hat den Antrag der Anyrace GmbH auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen abgewiesen. Die amtliche Bekanntmachung wurde am 21.09.2026 veröffentlicht. Das Verfahren läuft unter dem Aktenzeichen IN 493/26. Sitz der Gesellschaft ist Neuching, eingetragen ist sie beim Amtsgericht München unter HRB 281361.
Was über die Geschäftstätigkeit bekannt ist
Nach den öffentlich einsehbaren Register- und Firmendaten ist die Anyrace GmbH eine Komplementär-GmbH. Ihr Unternehmensgegenstand ist die Übernahme der Geschäftsführung als persönlich haftende Gesellschafterin der Anyrace Suspension GmbH & Co. KG sowie damit zusammenhängende Geschäfte. Als Zweck der KG werden Werkstatt- und Entwicklungs-Dienstleistungen sowie Entwicklungsarbeiten genannt. Dies ergibt sich unter anderem aus Einträgen bei OpenRegister und webvalid.
Die operative Tätigkeit scheint nach den recherchierten Quellen vor allem bei der verbundenen Anyrace Suspension GmbH & Co. KG gelegen zu haben. Ein öffentliches Unternehmensprofil beschreibt Anyrace Suspension als Anbieter von Federgabel-Service, Dämpfer-Service und Tuning für Mountainbikes und E-Bikes in Neuching bei München. Genannt werden außerdem Fahrwerksservice, Fahrwerkstuning und Werkstattleistungen. Diese Angaben stammen aus einem Profil bei LinkedIn sowie aus einem Branchenverzeichnis für Fahrradwerkstätten. Ob und in welchem Umfang aktuell noch Leistungen angeboten werden, ließ sich in der Recherche nicht sicher belegen.
Wichtig ist die Unterscheidung: Die jetzt veröffentlichte Abweisung mangels Masse betrifft die Anyrace GmbH. Für die Anyrace Suspension GmbH & Co. KG wird in einem Insolvenzprofil ein separates Verfahren beim Insolvenzgericht Landshut unter dem Aktenzeichen IN 403/25 genannt. Diese Angabe basiert laut Anbieter auf amtlichen Insolvenzbekanntmachungen und sollte von Betroffenen gesondert geprüft werden, wenn ihre Ansprüche gegen die KG und nicht gegen die GmbH gerichtet sind.
Was „Abweisung mangels Masse“ bedeutet
„Mangels Masse“ heißt: Das Gericht geht davon aus, dass beim Unternehmen voraussichtlich nicht genug Vermögen vorhanden ist, um auch nur die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Die gesetzliche Grundlage ist § 26 Insolvenzordnung, abrufbar bei Gesetze im Internet. Ein reguläres Insolvenzverfahren wird dann nicht eröffnet. Es gibt in diesem Verfahren also in der Regel keinen Insolvenzverwalter, der Vermögen sammelt, verwertet und eine Quote an Gläubiger verteilt.
Für Gläubiger ist das meist ein schlechtes Zeichen. Offene Rechnungen, Anzahlungen oder sonstige Forderungen können zwar rechtlich weiter bestehen. Praktisch kann die Durchsetzung aber schwierig sein, wenn kein pfändbares Vermögen vorhanden ist. Kunden sollten prüfen, mit welcher Gesellschaft sie tatsächlich einen Vertrag geschlossen haben: mit der Anyrace GmbH, der Anyrace Suspension GmbH & Co. KG oder einer anderen Stelle. Das ist wichtig, weil Forderungen nur gegenüber dem richtigen Vertragspartner geltend gemacht werden können.
Für Anleger gilt: Soweit es überhaupt Kapitalanlagen oder Beteiligungen im Zusammenhang mit der Gesellschaft gab, sollten Unterlagen, Zahlungsbelege und Verträge gesammelt und rechtlich geprüft werden. Aus der Bekanntmachung allein folgt kein Vorwurf eines Fehlverhaltens. Sie sagt nur, dass das Insolvenzgericht den Eigenantrag der Gesellschaft mangels ausreichender Masse abgewiesen hat.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten Verträge, Rechnungen, Bestellbestätigungen und Zahlungsnachweise sichern. Danach sollte geprüft werden, gegen welche Gesellschaft sich der Anspruch richtet. Wer eine offene Forderung hat, kann sich beim Insolvenzgericht Landshut nach dem Verfahren IN 493/26 erkundigen und bei Ansprüchen gegen die KG zusätzlich das Verfahren IN 403/25 prüfen. Bei größeren Beträgen ist anwaltlicher Rat sinnvoll, insbesondere wegen möglicher Fristen und Vollstreckungsoptionen.