Bei der itm.service-center GmbH mit Firmensitz in Düsseldorf ist der Insolvenzantrag eines Gläubigers nicht zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens geführt worden. Das Amtsgericht Düsseldorf hat den Antrag nach der amtlichen Bekanntmachung im Verfahren 503 IN 19/26 durch Beschluss vom 18.09.2026 mangels Masse abgewiesen. Veröffentlicht wurde die Bekanntmachung am 21.09.2026. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 99346 eingetragen; als Geschäftsanschrift wird Nordstraße 2b, 40477 Düsseldorf, genannt.
Was über die Geschäftstätigkeit bekannt ist
Nach öffentlich zugänglichen Unternehmensdaten war der Unternehmensgegenstand der itm.service-center GmbH der An- und Verkauf von Elektroteilen sowie deren Reparatur, Import/Export und ein Onlineshop. Diese Angaben finden sich übereinstimmend in Handelsregister-Auswertungen wie Webvalid, handelsregister.ai und CompanyHouse. Branchenangaben ordnen das Unternehmen unter anderem dem Großhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten sowie der Reparatur elektrischer, elektronischer und optischer Geräte zu. Eine eigene aktuelle Firmenwebsite oder belastbare Presseangaben zur zuletzt tatsächlich ausgeübten operativen Tätigkeit ließen sich in der Recherche nicht sicher belegen. Deshalb bleibt offen, ob und in welchem Umfang das Unternehmen zuletzt noch aktiv Geschäfte betrieben hat.
Für das frühere Sicherungsstadium des Verfahrens wurde in öffentlich zugänglichen Verzeichnissen Rechtsanwalt Dr. David Kluth als Insolvenzverwalter-Kontakt genannt; seine Kanzleizugehörigkeit wird unter anderem bei Schindhelm – Schmidt Rogge Thoma Rechtsanwälte geführt. Nach der nun erfolgten Abweisung mangels Masse wurde jedoch kein eröffnetes Insolvenzverfahren bekanntgemacht.
Was „Abweisung mangels Masse“ bedeutet
Für Laien heißt das: Das Gericht hat nicht festgestellt, dass genug verwertbares Vermögen vorhanden ist, um überhaupt die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Die Rechtsgrundlage ist § 26 Insolvenzordnung. Ein reguläres Insolvenzverfahren mit Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle, Prüfungstermin und Verteilung an Gläubiger wird damit nicht eröffnet.
Das ist für Gläubiger regelmäßig ein schlechtes Zeichen. Offene Rechnungen, Erstattungsansprüche oder andere Forderungen können zwar rechtlich weiter bestehen. Praktisch ist die Durchsetzung aber oft schwierig, weil gerade die fehlende Masse der Grund für die Abweisung ist. Bei einer GmbH kann eine rechtskräftige Abweisung mangels Masse außerdem zur Auflösung der Gesellschaft führen; das ergibt sich aus § 60 GmbHG. Eine Auflösung ist aber nicht dasselbe wie eine sofortige Löschung aus dem Handelsregister.
Folgen für Kunden, Anleger und Gläubiger
Kunden sollten prüfen, ob sie noch Geräte, Ersatzteile, Anzahlungen oder offene Gewährleistungsansprüche gegenüber der itm.service-center GmbH haben. Wer Ware zur Reparatur überlassen hat, sollte Eigentumsnachweise, Auftragsbestätigungen und Schriftverkehr sichern. Anleger oder Darlehensgeber sollten ihre Vertragsunterlagen prüfen und klären lassen, ob einfache Forderungen, Sicherheiten oder besondere Rechte bestehen. Die Bekanntmachung enthält keine Aussage über ein Fehlverhalten einzelner Personen; sie bedeutet nur, dass das Insolvenzgericht die Eröffnung wegen voraussichtlich nicht ausreichender Mittel abgelehnt hat.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten ihre Forderungen beziffern, Belege sichern und die Gesellschaft schriftlich zur Klärung auffordern. Bei höheren Beträgen ist anwaltlicher Rat sinnvoll, insbesondere vor Klagen oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Zudem sollten Betroffene weitere Veröffentlichungen im Insolvenzportal und im Handelsregister beobachten, falls es noch zu Eintragungen zur Auflösung, Liquidation oder Löschung kommt.