Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Invideon Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) hat das Amtsgericht Frankfurt am Main die Vergütung und die Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin festgesetzt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 810 IN 554/18 I-1-1 geführt.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Lyoner Straße 14 in 60529 Frankfurt am Main und ist beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter HRB 100115 eingetragen. Vertreten wird sie durch den Liquidator Klaus Gablenz.
Nach den vorliegenden Angaben war das Unternehmen dem Bereich der bautechnischen Planung und Beratung zuzuordnen. Genannt werden insbesondere Ingenieurleistungen für die Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen. Im erweiterten Tätigkeitsbereich werden außerdem bautechnische Beratungen, Gutachten, Grundstückswertermittlungen sowie Leistungen bei der Projektsteuerung und Bauleitung von Wohn-, Gewerbe- und Sonderbauten aufgeführt.
Die genaue Höhe der festgesetzten Vergütung, der Auslagenpauschale und der Umsatzsteuer wurde in der öffentlichen Bekanntmachung nicht genannt. Die Beträge sind lediglich mit Platzhaltern gekennzeichnet.
Bei dem Beschluss vom 15. September 2026 handelt es sich ausschließlich um eine Entscheidung über die Bezahlung der vorläufigen Insolvenzverwalterin. Daraus ergibt sich keine neue Entscheidung über die Eröffnung, Einstellung oder Aufhebung des Insolvenzverfahrens.
Gegen die Vergütungsfestsetzung kann unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Liegt der Wert des Beschwerdegegenstands nicht über 200 Euro, kommt gegebenenfalls eine befristete Erinnerung in Betracht. Zuständig ist das Amtsgericht Frankfurt am Main.