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19.000 Euro für ein Auto, das es nicht gibt: KI macht Fake-Autohäuser erschreckend glaubwürdig

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Professionelle Internetseite, vollständiges Impressum, echte Firmenadresse, DEKRA-Prüfsiegel, attraktive Gebrauchtwagen und sogar eine Anwaltskanzlei, die den Kaufpreis angeblich treuhänderisch absichert: Was nach einem besonders seriösen Autokauf klingt, kann inzwischen eine nahezu vollständig erfundene digitale Kulisse sein.

Kriminelle nutzen künstliche Intelligenz, um Fake-Autohäuser im Internet professioneller und glaubwürdiger erscheinen zu lassen. Dabei werden erfundene Personen und Inhalte mit echten Unternehmensdaten, realen Fahrzeugbildern und Fahrzeugidentifikationsnummern kombiniert.

Wie gefährlich die Masche geworden ist, zeigt ein von ARD Marktcheck dokumentierter Fall. Ein Familienvater aus Remscheid stand kurz davor, fast 19.000 Euro für einen vermeintlichen Gebrauchtwagen zu überweisen.

Erst ein kleines Detail ließ die perfekte Fassade zusammenbrechen: Das angebliche Treuhandkonto einer Rechtsanwaltskanzlei gehörte tatsächlich einer Privatperson.

Der perfekte Gebrauchtwagen für die wachsende Familie

Matthias Spix aus Remscheid sucht nach einem größeren Auto. Seine Familie erwartet das dritte Kind.

Im Internet stößt er auf ein Fahrzeug, das nahezu perfekt zu seinen Vorstellungen passt: sehr guter Zustand und ein auffallend günstiger Preis.

Das vermeintliche Autohaus wirkt professionell.

Die Internetseite enthält Ansprechpartner, ein Impressum, zahlreiche Fahrzeuge und ein DEKRA-Prüfsiegel.

Spix ist dabei keineswegs ein unerfahrener Internetnutzer. Er arbeitet selbst als IT-Consultant und überprüft den Auftritt nach eigener Darstellung gründlich.

Zunächst findet er nichts Verdächtiges.

Genau das macht den Fall für Verbraucher so interessant: Die Betrugsseite funktioniert offenbar nicht aufgrund einer offensichtlich schlechten Fälschung, sondern weil sie gerade die üblichen Vertrauensmerkmale einer seriösen Unternehmensseite nachahmt.

Eine angebliche Anwaltskanzlei soll Sicherheit schaffen

Die Täter bauen eine weitere Sicherheitsebene ein.

Eine vermeintliche Rechtsanwaltskanzlei soll den Kauf begleiten.

Das Geld soll angeblich treuhänderisch verwahrt und erst an das Autohaus ausgezahlt werden, nachdem der Käufer das Fahrzeug auf Mängel geprüft hat.

Auch die Internetseite dieser Kanzlei wirkt professionell.

Damit entsteht beim Käufer der Eindruck eines besonders abgesicherten Geschäfts.

Tatsächlich gehört diese zusätzliche Sicherheit offenbar zur Täuschung.

Personalausweis hochgeladen, Vertrag unterschrieben

Der Kaufprozess schreitet weit voran.

Spix lädt seinen Personalausweis hoch, unterschreibt einen Kaufvertrag und erhält eine Rechnung.

Fast 19.000 Euro soll er anschließend überweisen.

Erst unmittelbar vor der Zahlung überprüft er die Angaben noch einmal – und entdeckt einen Widerspruch.

Das vermeintliche Kanzleikonto läuft nicht auf die angebliche Rechtsanwaltskanzlei.

Kontoinhaber ist eine Privatperson.

Der Name dieser Person findet sich zudem überhaupt nicht auf der Internetseite der vermeintlichen Kanzlei.

Dieses Detail verhindert einen Schaden von fast 19.000 Euro.

Die angeblichen Rechtsanwälte existieren offenbar nicht

Spix recherchiert daraufhin weiter.

Die Kanzlei ist telefonisch nicht erreichbar.

Noch entscheidender: Die vermeintlichen Rechtsanwälte lassen sich im bundesweiten Rechtsanwaltsverzeichnis nicht finden.

Dann nimmt Spix die Porträtbilder der angeblichen Juristen genauer unter die Lupe.

Dabei fallen auffällige Ähnlichkeiten bei Gesichtsmerkmalen auf. Nach Darstellung des Betroffenen waren die Bilder offenbar mit künstlicher Intelligenz erzeugt worden.

Spix stoppt die Überweisung und erstattet Anzeige.

KI senkt die technische Hürde für professionelle Betrugsseiten

Für Matthias Wübbeling, IT-Sicherheitsexperte an der Universität Bonn, zeigt der Fall, wie stark künstliche Intelligenz den Onlinebetrug verändert.

Nach seiner Einschätzung lassen sich entsprechende Internetseiten inzwischen innerhalb weniger Minuten erstellen.

Mit wenigen Anweisungen können komplette Firmenauftritte, Bilder und professionelle Suchmasken erzeugt werden.

Entscheidend ist dabei nicht nur die Geschwindigkeit.

Auch die Qualität verändert sich.

Eine betrügerische Seite muss heute nicht mehr durch schlechtes Deutsch, amateurhaftes Design oder offensichtliche Bildfehler auffallen.

Das verändert eine der klassischen Regeln zur Erkennung von Fakeshops.

„Die Webseite sieht professionell aus“ ist kein ausreichendes Argument mehr für Seriosität.

Besonders gefährlich: Die Täter verwenden echte Daten

Noch schwieriger wird die Erkennung, weil offenbar nicht alles auf solchen Seiten erfunden ist.

Die Täter kombinieren echte und falsche Informationen.

Nach den Recherchen von Marktcheck stammen beispielsweise Fahrzeugbilder und Fahrzeugidentifikationsnummern offenbar von tatsächlich existierenden Autos.

Das erhöht die Glaubwürdigkeit erheblich.

Eine Suche nach dem Fahrzeug kann dann möglicherweise bestätigen, dass Bilder oder technische Daten real sind.

Nur beweist das noch lange nicht, dass der Betreiber der Internetseite dieses Fahrzeug tatsächlich besitzt oder verkaufen darf.

Selbst das Autohaus existiert wirklich

Im dokumentierten Fall geht die Täuschung noch einen Schritt weiter.

Auch die Firma Peterseim in Thüringen ist kein Fantasieunternehmen.

Das Unternehmen existiert tatsächlich.

Nur verkauft es heute keine Autos mehr, sondern betreibt einen Autoservice.

Nach den Recherchen wurde die frühere Internetadresse des Autohauses von Betrügern übernommen.

Für Verbraucher entsteht damit eine besonders gefährliche Konstellation.

Wer nach dem Firmennamen oder der Adresse sucht, findet möglicherweise tatsächlich ein Unternehmen.

Selbst die reale Existenz einer Firma beweist dann nicht mehr, dass die aufgerufene Internetseite tatsächlich von diesem Unternehmen betrieben wird.

Ein Kunde hatte bereits 30.000 Euro überwiesen

Für einen anderen Käufer kam die Erkenntnis zu spät.

Eines Morgens steht nach Darstellung des Firmeninhabers ein Mann auf dem Betriebsgelände und möchte einen bereits bezahlten Wagen abholen.

Er verlangt nach einer angeblichen Verkäuferin namens Sandra.

Doch eine solche Mitarbeiterin gibt es dort nicht.

Der Mann hatte bereits 30.000 Euro überwiesen.

Und er blieb offenbar nicht der einzige Betroffene.

In den folgenden Wochen erschienen nach Angaben des Firmeninhabers drei weitere Opfer.

Der bekannte Schaden belief sich damit auf ungefähr 100.000 Euro. Wie viele weitere Menschen Geld überwiesen haben könnten, ist offen.

Warum ein Impressum allein nichts mehr beweist

Der Fall zeigt eine wichtige Veränderung für Verbraucher.

Früher galten mehrere Merkmale als starke Hinweise auf einen seriösen Online-Händler: vollständiges Impressum, Telefonnummer, Firmenanschrift, professioneller Internetauftritt und plausible Ansprechpartner.

Diese Punkte bleiben wichtig.

Sie müssen heute aber unabhängig voneinander überprüft werden.

Betrüger können echte Anschriften, Handelsregisterinformationen oder Firmennamen kopieren und in einen gefälschten Internetauftritt integrieren.

Ein formal korrekt aussehendes Impressum beweist deshalb zunächst nur, dass dort plausible Daten stehen – nicht, dass die Person hinter der Webseite tatsächlich zu diesem Unternehmen gehört.

Der Kontoinhaber wird zum entscheidenden Prüfpunkt

Besonders interessant ist deshalb das Detail, das im Fall Spix letztlich den Betrug auffliegen ließ.

Der Kontoinhaber passte nicht zur Geschichte.

Eine angebliche Anwaltskanzlei verlangte eine Überweisung auf das Konto einer Privatperson.

Das ist ein erhebliches Warnsignal.

Verbraucher sollten deshalb vor größeren Überweisungen kontrollieren, ob Empfänger, Vertragspartner und Kontoinhaber plausibel zusammenpassen.

Abweichungen müssen nicht in jedem Fall einen Betrug bedeuten.

Sie sollten aber vor einer Zahlung nachvollziehbar erklärt werden können.

Kanzlei angeblich beteiligt? Anwalt unabhängig überprüfen

Besondere Vorsicht ist angebracht, wenn Verkäufer mit angeblichen Treuhändern, Rechtsanwälten oder anderen vermeintlich neutralen Dritten zusätzliche Sicherheit versprechen.

Eine professionell gestaltete Kanzlei-Webseite reicht zur Überprüfung nicht aus.

Marktcheck empfiehlt bei angeblich beteiligten Rechtsanwälten eine Kontrolle über das bundesweite Rechtsanwaltsverzeichnis.

Der entscheidende Punkt dabei ist die unabhängige Überprüfung.

Die Telefonnummer sollte also nicht ausschließlich von der fraglichen Internetseite übernommen werden.

Handelsregister und Unternehmensdaten abgleichen

Auch Unternehmensdaten sollten über unabhängige Quellen überprüft werden.

Marktcheck nennt insbesondere Anschrift, Impressum, Handelsregister- und Umsatzsteuerangaben sowie den Namen des Kontoinhabers.

Dabei reicht es nicht, lediglich festzustellen, dass ein Unternehmen mit diesem Namen existiert.

Es sollte auch geprüft werden, ob Telefonnummer, Internetadresse und Anschrift tatsächlich zu diesem Unternehmen gehören.

Gerade der dokumentierte Fall zeigt schließlich, dass echte Firmendaten missbraucht werden können.

Fahrzeugbilder rückwärts suchen

Ein weiteres Hilfsmittel ist die Bilder-Rückwärtssuche.

Tauchen dieselben Fahrzeugbilder bei verschiedenen Händlern oder in älteren Anzeigen auf, sollte genauer geprüft werden.

Auch Fahrzeugidentifikationsnummer und vorgelegte Unterlagen sollten zusammenpassen.

Allerdings gilt auch hier: Ein echtes Foto beweist nicht, dass der Verkäufer Eigentümer des abgebildeten Autos ist.

Gerade die Kombination aus echten Fahrzeugdaten und einer erfundenen Verkaufsplattform macht die neue Betrugsform so überzeugend.

Kleine Fehler werden wichtiger als perfekte Optik

Der Sicherheitsexperte Wübbeling empfiehlt deshalb, auf kleine Widersprüche zu achten.

Dazu können eine formal falsche Umsatzsteuer-ID oder voneinander abweichende Kontaktdaten gehören.

Das ist eine bemerkenswerte Umkehr.

Während Verbraucher früher vor allem nach auffälligen Rechtschreibfehlern oder billig gestalteten Webseiten Ausschau halten konnten, muss heute möglicherweise gerade die nahezu perfekte Seite auf kleine sachliche Unstimmigkeiten geprüft werden.

Denn KI kann Gestaltung, Texte und Personenbilder immer glaubwürdiger erzeugen.

Opfer sollten sofort Beweise sichern

Wer bereits bezahlt hat oder einen Betrugsversuch erkennt, sollte schnell reagieren.

Nach den im Marktcheck-Beitrag wiedergegebenen Empfehlungen sollten Betroffene insbesondere Screenshots der Internetseite, Kaufvertrag und Rechnung, E-Mails und Chatverläufe sowie Kontodaten und Zahlungsbelege sichern.

Außerdem wird empfohlen, unverzüglich die Polizei zu informieren.

Bei bereits erfolgter Überweisung sollte möglichst schnell die eigene Bank kontaktiert werden.

Je schneller eine verdächtige Zahlung gemeldet wird, desto eher kann zumindest geprüft werden, ob noch Handlungsmöglichkeiten bestehen.

Eine Rückholung des Geldes lässt sich dadurch allerdings nicht garantieren.

Gefälschte Seite kann trotzdem weiter erreichbar bleiben

Für Betroffene besonders frustrierend: Selbst eine Strafanzeige führt nicht zwangsläufig dazu, dass die betrügerische Internetseite sofort verschwindet.

Der im Beitrag zitierte Kölner Rechtsanwalt Sebastian Trost erklärt, dass die Polizei eine Internetseite nicht einfach selbst abschalten könne.

Eine wichtige Rolle spiele der Hostingprovider.

Auch Geschädigte können dort einen mutmaßlichen Missbrauch melden und die Abschaltung verlangen.

Im dokumentierten Fall blieb die Seite nach den ersten Anzeigen noch mehrere Wochen erreichbar.

Das erhöht das Risiko weiterer Opfer.

Sieben Prüfungen vor einer hohen Überweisung

Für Verbraucher lässt sich aus dem Fall eine einfache Grundregel ableiten: Nicht die Webseite selbst überprüfen – sondern die Geschichte hinter der Webseite.

Vor einer hohen Zahlung für ein online angebotenes Fahrzeug sollten insbesondere Firma und Anschrift unabhängig recherchiert, Telefonnummern abgeglichen, Registerdaten kontrolliert, der Kontoinhaber überprüft, Fahrzeugbilder rückwärts gesucht und angebliche Anwälte oder Treuhänder über unabhängige Register verifiziert werden.

Außerdem sollte ein außergewöhnlich niedriger Preis niemals dazu führen, diese Kontrollen unter Zeitdruck abzukürzen.

Der Marktcheck-Beitrag verweist zusätzlich auf den Fakeshop-Finder der Verbraucherzentrale als weiteres Prüfinstrument.

Auch der Personalausweis ist jetzt ein Problem

Der Fall von Matthias Spix hat noch eine zweite Dimension.

Zwar überwies er die geforderten fast 19.000 Euro nicht.

Er hatte aber bereits seinen Personalausweis hochgeladen.

Damit könnten die Täter über personenbezogene Daten beziehungsweise eine Ausweiskopie verfügen.

Das zeigt, dass der mögliche Schaden eines Fake-Autohauses nicht erst mit der Überweisung beginnt.

Persönliche Dokumente sollten deshalb ebenfalls nur dann übermittelt werden, wenn Identität und Seriosität des Vertragspartners ausreichend geprüft wurden.

 

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