Weniger Detailvorgaben, schlankere Meldepflichten und eine stärker am tatsächlichen Risiko ausgerichtete Bankenaufsicht: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) will insbesondere kleineren Kreditinstituten mehr Spielraum verschaffen. Doch die Finanzaufsicht verbindet die geplanten und bereits umgesetzten Erleichterungen mit einer klaren Erwartung an die Banken: Je weniger detaillierte Regeln existieren, desto verantwortungsvoller müssen die Institute mit ihrer neuen Freiheit umgehen.
Diese Botschaft stellten BaFin-Präsident Mark Branson und Nikolas Speer, Exekutivdirektor Bankenaufsicht, auf der zweiten BaFin-Konferenz zur Proportionalität in Bankenaufsicht und Regulierung in den Mittelpunkt.
„Mehr Proportionalität in der Aufsicht: Das funktioniert nur im Wechselspiel“, fasste Branson die Diskussion zusammen.
Hinter dem zunächst technischen Begriff Proportionalität steckt eine grundsätzliche Frage für die Bankenregulierung: Müssen kleine, regional tätige Institute tatsächlich dieselben komplexen Anforderungen erfüllen wie international tätige Großbanken – oder sollte sich die Intensität der Regulierung stärker an Größe, Geschäftsmodell und Risiken eines Instituts orientieren?
Die BaFin setzt zunehmend auf den zweiten Ansatz.
Branson: Neue Spielräume müssen verantwortungsvoll genutzt werden
Besonders an die sogenannten Less Significant Institutions, kurz LSIs, richtete Branson einen Appell. Dabei handelt es sich um Banken, die nicht als bedeutende Institute unmittelbar unter der laufenden Aufsicht der Europäischen Zentralbank stehen.
Diese Institute sollen von weniger komplexen Vorgaben profitieren können. Gleichzeitig erwartet die BaFin, dass sie die dadurch entstehenden Freiräume nicht als Einladung verstehen, beim Risikomanagement nachzulassen.
Branson machte deutlich, dass das Verhalten der Institute auch Auswirkungen auf die politische Diskussion über weitere Erleichterungen haben könne.
„Jeder unnötige Sanierungsfall schmälert die Chancen eines Durchbruchs bei der Proportionalität“, sagte der BaFin-Präsident.
Der Gedanke dahinter: Wenn weniger detaillierte Vorgaben funktionieren, ohne dass dadurch zusätzliche Probleme bei kleineren Banken entstehen, verbessert dies aus Sicht der Aufsicht die Argumentationsgrundlage für weitergehende Vereinfachungen.
Kommt es dagegen aufgrund eines unzureichenden Risikomanagements zu vermeidbaren Schwierigkeiten, könnte dies Forderungen nach strengeren Vorgaben neue Nahrung geben.
Weniger Vorschriften bedeuten nicht weniger Aufsicht
Branson wandte sich zugleich gegen die Vorstellung, mehr Proportionalität bedeute automatisch eine schwächere Bankenaufsicht.
Im Gegenteil: Je stärker Institute individuelle Lösungen entwickeln dürfen, desto anspruchsvoller kann die Arbeit der Aufseher werden.
Eine risikoorientierte Aufsicht müsse Probleme erkennen, Entwicklungen bewerten und bei Bedarf schnell reagieren können. Eine Kontrolle, die sich im Wesentlichen darauf beschränkt, einzelne Paragraphen und formale Vorgaben abzuhaken, reicht nach diesem Verständnis nicht mehr aus.
Damit verändert sich die Verantwortung auf beiden Seiten.
Banken müssen stärker selbst beurteilen, welche Maßnahmen für ihre jeweiligen Risiken erforderlich sind. Die Aufsicht wiederum muss einschätzen können, ob diese individuellen Lösungen tatsächlich angemessen sind.
Branson sieht darin auch einen möglichen Vorteil für die Stabilität des Finanzsystems. Wenn Banken unterschiedliche, auf ihr jeweiliges Geschäftsmodell zugeschnittene Risikoansätze verfolgen, könnten sie auf systemweite Schocks unterschiedlich reagieren. Eine solche Vielfalt könne die Widerstandsfähigkeit des Bankensektors erhöhen.
Speer: Proportionalität ist inzwischen strategisches Ziel
Bankenaufsichts-Exekutivdirektor Nikolas Speer machte deutlich, dass die BaFin den Kurs institutionell verankert hat.
Vereinfachung, Risikoorientierung und Proportionalität seien inzwischen ein eigenes strategisches Ziel der Finanzaufsicht. Dabei geht es nicht ausschließlich um Vorschriften, die die BaFin selbst beeinflussen kann.
Ein erheblicher Teil der Bankenregulierung entsteht auf europäischer Ebene. Deshalb setzt sich die deutsche Finanzaufsicht nach Angaben Speers auch bei der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA dafür ein, Standards und Leitlinien zu vereinfachen.
Die Herausforderung besteht darin, Anforderungen abzubauen, die für die Beaufsichtigung wenig zusätzlichen Nutzen bringen, ohne gleichzeitig Informationen oder Schutzmechanismen zu verlieren, die für die Erkennung tatsächlicher Risiken erforderlich sind.
Rund 20 BaFin-Vorschläge bereits aufgegriffen
Auch auf nationaler Ebene sieht die Finanzaufsicht Fortschritte.
Nach Angaben Speers wurden in den Jahren 2024 und 2025 etwa 20 Vorschläge der BaFin für Änderungen der nationalen Gesetzgebung entweder bereits umgesetzt oder befinden sich im Gesetzgebungsprozess.
Ein Beispiel betrifft das Millionenkreditmeldewesen. Dieses soll eingestellt werden, um Doppelmeldungen zu vermeiden.
Der Ansatz ist exemplarisch für die angestrebte Entlastung: Nicht notwendigerweise weniger Informationen über Risiken, sondern weniger parallele Meldewege für Informationen, die an anderer Stelle bereits vorliegen.
Auch die im April 2026 in Kraft getretene Novelle des Kreditwesengesetzes enthält nach Angaben der BaFin Erleichterungen, die von der Finanzaufsicht angestoßen wurden. Dazu gehören Änderungen bei Bagatellgrenzen für sogenannte Organgeschäfte sowie bei Anforderungen zur Offenlegung wirtschaftlicher Verhältnisse.
Stresstest soll deutlich weniger Daten verlangen
Besonders konkret werden die Entlastungen beim LSI-Stresstest für kleinere und mittelgroße Banken.
Gemeinsam mit der Deutschen Bundesbank will die BaFin die dafür notwendige Datenerhebung deutlich reduzieren und gleichzeitig stärker auf relevante Risiken ausrichten.
Nach Angaben Speers soll der Erhebungsaufwand für sämtliche beteiligten Institute um mindestens ein Drittel sinken.
Stresstests sollen grundsätzlich zeigen, wie widerstandsfähig Banken gegenüber außergewöhnlichen wirtschaftlichen Belastungen sind. Dabei können beispielsweise ungünstige Entwicklungen bei Konjunktur, Kreditausfällen oder anderen Risikofaktoren simuliert werden.
Weniger abgefragte Daten sollen deshalb nicht bedeuten, dass die Aussagekraft des Tests entsprechend reduziert wird. Der Anspruch der BaFin ist vielmehr, sich stärker auf diejenigen Informationen zu konzentrieren, die für die Beurteilung der Risiken tatsächlich benötigt werden.
MaRisk um 30 Prozent verschlankt
Auch bei den Mindestanforderungen an das Risikomanagement – kurz MaRisk – hat die BaFin angesetzt.
Nach Speers Angaben sind die neuen MaRisk rund 30 Prozent schlanker als zuvor. Die überarbeitete Fassung setzt stärker auf Prinzipien und weniger auf kleinteilige Vorgaben.
Für Banken bedeutet das allerdings nicht zwangsläufig, dass Risikomanagement einfacher wird.
Wenn eine Regel nicht mehr im Detail vorschreibt, wie ein bestimmtes Ziel zu erreichen ist, muss das jeweilige Institut stärker selbst entscheiden, welche organisatorischen und technischen Maßnahmen für sein Geschäftsmodell angemessen sind.
Speer bezeichnete diesen Ansatz als großen „Vertrauensvorschuss“, den die Institute nun mit Leben füllen müssten.
Der entscheidende Begriff lautet Risikokompetenz
Damit rückt neben der reinen Regelkonformität eine andere Fähigkeit stärker in den Mittelpunkt: Risikokompetenz.
Ein Institut muss Risiken nicht nur anhand vorgegebener Checklisten abarbeiten, sondern selbst verstehen, bewerten und angemessen steuern können.
Das betrifft beispielsweise Kreditrisiken, Liquiditätsrisiken, Zinsänderungen, operationelle Gefahren oder Risiken aus neuen Technologien und Geschäftsmodellen.
Gerade kleinere Institute stehen dabei vor einer besonderen Herausforderung. Sie sollen von weniger Bürokratie profitieren, verfügen aber naturgemäß nicht über dieselben personellen und technischen Ressourcen wie internationale Großbanken.
Proportionalität soll genau diesen Unterschied berücksichtigen: Die Anforderungen sollen zum tatsächlichen Risiko und zur Komplexität des jeweiligen Instituts passen.
Ein Kulturwandel für Banken und Aufseher
Branson und Speer verstehen die Entwicklung deshalb nicht lediglich als technische Reform einzelner Vorschriften. Sie beschreiben einen Kulturwandel.
Jahrzehntelang wurde auf neue Risiken im Finanzsektor häufig mit zusätzlichen Regeln, detaillierteren Anforderungen und umfangreicheren Meldepflichten reagiert. Der neue Ansatz soll stärker danach unterscheiden, welche Vorgaben tatsächlich zur Stabilität beitragen und welche hauptsächlich administrativen Aufwand verursachen.
Damit steigt jedoch die Bedeutung professioneller Entscheidungen.
Bankmanager können sich bei prinzipienorientierten Regeln weniger darauf zurückziehen, lediglich formale Anforderungen erfüllt zu haben. Gleichzeitig können Aufseher Entscheidungen nicht ausschließlich anhand eines starren Regelkatalogs beurteilen.
Beide Seiten müssen stärker mit Ermessensspielräumen umgehen.
Vereinfachung wird damit zum gegenseitigen Vertrauensgeschäft
Genau darin liegt die zentrale Botschaft der Proportionalitätskonferenz: Deregulierung und Proportionalität sind nicht zwangsläufig dasselbe.
Die BaFin will Vorgaben vereinfachen und unnötigen Verwaltungsaufwand reduzieren, gleichzeitig aber an einer wirksamen Kontrolle der tatsächlichen Risiken festhalten.
Für kleinere Banken kann das erhebliche Entlastungen bringen – etwa durch weniger Datenanforderungen, schlankere MaRisk und den Abbau doppelter Meldepflichten. Im Gegenzug erwartet die Finanzaufsicht, dass Institute ihre größeren Entscheidungsspielräume verantwortungsvoll nutzen.
Ob daraus langfristig ein umfassenderes europäisches Kleinbankenregime entstehen kann, hängt damit nicht allein von neuen Gesetzen und Aufsichtsregeln ab.
Es hängt nach dem Verständnis der BaFin ebenso davon ab, ob Banken und Aufseher einen anderen Umgang mit Regulierung entwickeln: weniger mechanisches Abarbeiten von Vorschriften, dafür mehr eigenständige Risikobewertung.
Mehr Spielraum bedeutet in diesem Modell deshalb nicht weniger Verantwortung. Es bedeutet mehr davon.