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Cube Asset 19 GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die Cube Asset 19 GmbH aus Leverkusen befindet sich in einem Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Amtsgericht Köln hat am 14. September 2026 um 10.16 Uhr eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 70b IN 97/26 geführt.

Die Gesellschaft hat ihre Geschäftsanschrift in der Werkstättenstraße 39 b in 51379 Leverkusen. Sie ist beim Amtsgericht Köln unter HRB 103991 im Handelsregister eingetragen und wird durch die Geschäftsführer Jean-Marc Fey und Bernd Hütter vertreten.

Gegenstand des Unternehmens sind die Entwicklung, Planung und Errichtung eines oder mehrerer Immobilienprojekte. Zum Geschäftszweck gehören außerdem die Vermietung und der Verkauf der entwickelten Immobilien.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt, Kamekestraße 20–22 in 50672 Köln.

Die Cube Asset 19 GmbH kann nicht mehr uneingeschränkt über ihr Vermögen verfügen. Rechtswirksame Verfügungen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters möglich. Dieser wurde ermächtigt, Bankguthaben und andere Forderungen der Gesellschaft einzuziehen sowie eingehende Zahlungen entgegenzunehmen.

Personen oder Unternehmen, die der Cube Asset 19 GmbH Geld schulden, dürfen nicht mehr unmittelbar an die Gesellschaft zahlen. Sie müssen die gerichtliche Anordnung beachten und Zahlungen an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten.

Das Gericht untersagte außerdem grundsätzlich Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt. Von diesem Vollstreckungsschutz sind unbewegliche Gegenstände ausgenommen.

Die Anordnung bedeutet noch nicht, dass das Insolvenzverfahren bereits eröffnet wurde. Zunächst werden die wirtschaftliche Lage, das vorhandene Vermögen und die Voraussetzungen für eine Verfahrenseröffnung geprüft. Erst anschließend entscheidet das Amtsgericht Köln über den Insolvenzantrag.

Welche konkreten Immobilienprojekte von dem Verfahren betroffen sind und ob diese fortgeführt, verkauft oder anderweitig verwertet werden sollen, geht aus der gerichtlichen Bekanntmachung nicht hervor. Gläubiger können ihre Forderungen erst nach einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens und einer entsprechenden Aufforderung zur Insolvenztabelle anmelden.

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