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Windpark Rossau II: Verlustanteil steigt auf 1,3 Millionen Euro – Geschäftsführung verweist auf positiven Cashflow
Warnung der englischen Finanzmarktaufsicht FCA

Windpark Rossau II: Verlustanteil steigt auf 1,3 Millionen Euro – Geschäftsführung verweist auf positiven Cashflow

Shutterbug75 (CC0), Pixabay

Die Windpark Rossau II GmbH & Co. KG aus Stendal weist für das Geschäftsjahr 2025 einen deutlich gestiegenen, nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Verlustanteil der Kommanditisten aus. Dieser erhöht sich innerhalb eines Jahres von rund 352.000 Euro auf mehr als 1,3 Millionen Euro. Gleichzeitig sinkt das Sachanlagevermögen um mehr als zwei Millionen Euro und die Bilanzsumme geht deutlich zurück. Auf der anderen Seite baut die Gesellschaft ihre gesamten Verbindlichkeiten um knapp 1,49 Millionen Euro ab. Die Geschäftsführung erläutert im Jahresabschluss ausdrücklich, dass die bilanziellen Verluste wesentlich durch Abschreibungen auf das für den Betrieb notwendige Anlagevermögen verursacht würden. Trotz der negativen bilanziellen Entwicklung werde gegenwärtig ein positiver Cashflow erwirtschaftet, und auch die Liquiditätsplanung lasse nach Einschätzung der Geschäftsführung keine wesentliche Unsicherheit hinsichtlich der Fortführung des Unternehmens erkennen.

Zum 31. Dezember 2025 weist die Windpark Rossau II GmbH & Co. KG eine Bilanzsumme von 10.863.159,96 Euro aus. Im Vorjahr waren es noch 12.413.051,40 Euro. Die Bilanzsumme hat sich damit innerhalb eines Jahres um knapp 1,55 Millionen Euro beziehungsweise rund 12,5 Prozent reduziert.

Der mit Abstand größte Vermögensposten bleibt das Sachanlagevermögen. Dieses sinkt von 10.488.885 Euro auf 8.318.771 Euro. Der Rückgang beträgt 2.170.114 Euro beziehungsweise rund 20,7 Prozent. Damit verliert das Sachanlagevermögen innerhalb nur eines Geschäftsjahres rund ein Fünftel seines bilanziellen Buchwertes.

Dieser erhebliche Rückgang muss jedoch vor dem Hintergrund der Abschreibungspolitik der Gesellschaft betrachtet werden. Nach Angaben im Anhang werden die Sachanlagen mit ihren Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bilanziert. Die Windenergieanlagen wurden zunächst degressiv abgeschrieben. Seit dem Geschäftsjahr 2019 erfolgt die Abschreibung linear.

Gerade diese Abschreibungen spielen für die Interpretation des Abschlusses eine zentrale Rolle. Die Geschäftsführung erklärt ausdrücklich, dass der nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteil der Kommanditisten aus Abschreibungen auf das für den Geschäftsbetrieb notwendige Anlagevermögen resultiert. Nach ihrer Ergebnisplanung sollen Jahresfehlbeträge, die über die geleisteten Kommanditeinlagen hinausgehen, lediglich in jener Phase entstehen, in der die Abschreibungen auf das Anlagevermögen die Ertragslage maßgeblich bestimmen.

Das ist ein entscheidender Hinweis, weil handelsrechtlicher Gewinn und tatsächlicher Zahlungsmittelzufluss zwei unterschiedliche Größen darstellen. Abschreibungen reduzieren das Ergebnis, führen in der jeweiligen Periode aber nicht zu einem entsprechenden Zahlungsmittelabfluss. Ein Windpark kann deshalb trotz eines handelsrechtlichen Verlustes einen positiven operativen Cashflow erzielen.

Genau darauf beruft sich die Geschäftsleitung. Sie erklärt, dass gegenwärtig ein positiver Cashflow erwirtschaftet werde und dies auf Grundlage ihrer Liquiditätsplanung voraussichtlich auch weiterhin der Fall sein werde. Nach ihrer Einschätzung besteht deshalb keine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit. Der Jahresabschluss wurde entsprechend unter der Annahme der Unternehmensfortführung gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB erstellt.

Trotz dieser Erläuterung fällt die Entwicklung der Kommanditistenkonten deutlich ins Auge. Zum 31. Dezember 2025 beträgt der nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteil der Kommanditisten 1.300.073,41 Euro. Ende 2024 waren es lediglich 352.203,52 Euro. Innerhalb eines Jahres hat sich dieser Posten damit um 947.869,89 Euro erhöht. Das entspricht einem Anstieg um rund 269 Prozent. Anders ausgedrückt: Der ungedeckte Verlustanteil hat sich innerhalb eines Jahres auf etwa das 3,7-Fache des Vorjahreswertes erhöht.

Ein positives Eigenkapital wird auf der Passivseite der veröffentlichten Bilanz nicht ausgewiesen. Stattdessen erscheint der nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteil der Kommanditisten auf der Aktivseite. Diese besondere Darstellung ist bei Personengesellschaften handelsrechtlich zu berücksichtigen und darf nicht ohne Weiteres mit der Eigenkapitaldarstellung einer klassischen GmbH oder Aktiengesellschaft gleichgesetzt werden.

Ebenso wenig kann aus dem negativen Kapitalkonto allein auf Zahlungsunfähigkeit oder einen insolvenzrechtlichen Überschuldungstatbestand geschlossen werden. Gerade der vorliegende Jahresabschluss macht deutlich, warum eine solche Gleichsetzung problematisch wäre: Die Gesellschaft selbst verweist auf die hohen nicht zahlungswirksamen Abschreibungen und gleichzeitig auf einen positiven Cashflow. Eine insolvenzrechtliche Beurteilung wäre nur anhand wesentlich weitergehender Informationen möglich.

Auf der Aktivseite ist neben dem starken Rückgang des Sachanlagevermögens auch das Umlaufvermögen gesunken. Dieses verringerte sich von 1.041.624,05 Euro auf 816.053,64 Euro. Das entspricht einem Minus von rund 225.570 Euro beziehungsweise 21,7 Prozent.

Nahezu das gesamte Umlaufvermögen besteht aus Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen. Diese belaufen sich auf 816.052,28 Euro nach 1.041.622,68 Euro im Vorjahr. Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben nach Angaben der Gesellschaft eine Restlaufzeit von höchstens einem Jahr.

Besonders ungewöhnlich ist dagegen das ausgewiesene Guthaben bei Kreditinstituten. Dieses beträgt zum 31. Dezember 2025 lediglich 1,36 Euro. Im Vorjahr waren es 1,37 Euro. Das bedeutet, dass praktisch keine Liquidität in Form eines unmittelbar ausgewiesenen Bankguthabens vorhanden ist.

Dieser Punkt wirkt auf den ersten Blick bemerkenswert, darf aber nicht isoliert mit der Aussage der Geschäftsführung über einen positiven Cashflow verwechselt werden. Cashflow beschreibt die Veränderung beziehungsweise Erwirtschaftung von Zahlungsmitteln über einen Zeitraum, während das Bankguthaben einen Bestand zu einem bestimmten Bilanzstichtag darstellt. Zudem enthält der veröffentlichte Abschluss keine Kapitalflussrechnung. Wie die laufenden Zahlungsströme konkret organisiert sind, lässt sich aus den vorliegenden Angaben daher nicht nachvollziehen.

Die Forderungen von rund 816.000 Euro sind deshalb für die kurzfristige Finanzlage besonders relevant. Ob und wann diese Beträge tatsächlich zahlungswirksam eingehen, wird allerdings nicht näher erläutert.

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten ist ebenfalls zurückgegangen. Er sank von 530.338,83 Euro auf 428.261,91 Euro. Das entspricht einem Rückgang von rund 102.077 Euro beziehungsweise 19,2 Prozent. Hier werden Ausgaben erfasst, die bereits vor dem Bilanzstichtag geleistet wurden, wirtschaftlich jedoch Aufwand für eine Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Auf der Passivseite zeigt sich gleichzeitig ein erheblicher Schuldenabbau. Die Verbindlichkeiten verringerten sich von 11.742.550,68 Euro auf 10.256.512,62 Euro. Damit wurden innerhalb eines Jahres rund 1,486 Millionen Euro beziehungsweise 12,7 Prozent der bilanzierten Verbindlichkeiten abgebaut.

Die Entwicklung der Laufzeiten zeigt jedoch eine interessante Verschiebung. Während die Gesamtverschuldung sinkt, steigen die kurzfristig fälligen Verbindlichkeiten. Ende 2025 besitzen Verpflichtungen in Höhe von 5.125.024,62 Euro eine Restlaufzeit von höchstens einem Jahr. Im Vorjahr waren es 4.486.294,68 Euro. Damit haben sich die kurzfristigen Verbindlichkeiten um rund 638.730 Euro beziehungsweise 14,2 Prozent erhöht.

Gleichzeitig gehen die längerfristigen Verbindlichkeiten deutlich zurück. Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sinken von 7.256.256 Euro auf 5.131.488 Euro. Das entspricht einer Verringerung um rund 2,125 Millionen Euro beziehungsweise etwa 29,3 Prozent.

Die Schuldenstruktur hat sich damit deutlich in Richtung kürzerer Laufzeiten verschoben. Ende 2024 waren rund 38 Prozent der gesamten Verbindlichkeiten innerhalb eines Jahres fällig. Ende 2025 liegt dieser Anteil rechnerisch bereits bei knapp 50 Prozent.

Das ist für die Betrachtung der Finanzlage relevant. Der Windpark hat zwar seine Gesamtverbindlichkeiten deutlich reduziert, gleichzeitig ist aber ein wesentlich größerer Teil der verbliebenen Verpflichtungen kurzfristig fällig.

Eine klassische Gegenüberstellung von Bankguthaben und kurzfristigen Schulden würde dabei ein extremes Bild ergeben: Den kurzfristigen Verbindlichkeiten von rund 5,13 Millionen Euro steht ein ausgewiesenes Bankguthaben von lediglich 1,36 Euro gegenüber. Allerdings wäre es irreführend, daraus allein auf Liquiditätsprobleme zu schließen. Neben den Forderungen von rund 816.000 Euro sind insbesondere die laufenden Zahlungsströme zu berücksichtigen, auf deren positive Entwicklung die Geschäftsführung ausdrücklich verweist. Ohne Liquiditätsplan und Kapitalflussrechnung lässt sich die kurzfristige Zahlungsfähigkeit von außen nicht abschließend beurteilen.

Ein erheblicher Teil der Verbindlichkeiten ist außerdem besichert. Zum Jahresende 2025 sind 8.514.830,89 Euro durch Verpfändung der Stromerlöse abgesichert. Im Vorjahr waren es noch 10.778.495 Euro. Damit sind rechnerisch rund 83 Prozent der gesamten Verbindlichkeiten durch die Stromerlöse besichert.

Diese Konstruktion ist für die Finanzierung eines Windparks nachvollziehbar: Die zukünftigen Erlöse aus dem Verkauf des erzeugten Stroms bilden eine zentrale wirtschaftliche Grundlage des Projekts und können zur Besicherung von Finanzierungen dienen. Der Abschluss bestätigt ausdrücklich die Verpfändung der Stromerlöse als Sicherheit.

Daneben bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von 108.520,32 Euro. Dieser Betrag ist gegenüber dem Vorjahr unverändert. Laut Anhang handelt es sich dabei um Verbindlichkeiten aus Verrechnungskonten, die gleichzeitig Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen darstellen.

Die Rückstellungen verringerten sich von 605.638,22 Euro auf 546.469,84 Euro. Das entspricht einem Rückgang um rund 59.168 Euro beziehungsweise 9,8 Prozent. Die Gesellschaft erklärt hierzu allgemein, dass Steuer- und sonstige Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt werden. Bei langfristigen Rückstellungen werden zukünftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und die Beträge entsprechend abgezinst.

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten spielt mit 60.177,50 Euro nur eine vergleichsweise geringe Rolle. Im Vorjahr waren es 64.862,50 Euro. Hierbei handelt es sich um Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die wirtschaftlich Erträge für einen Zeitraum nach diesem Stichtag darstellen.

Zusätzlich zu den bilanzierten Verpflichtungen bestehen langfristige Verpflichtungen aus Pachtverträgen. Diese reichen nach Angaben der Gesellschaft bis zum Geschäftsjahr 2032. Ihre Höhe ist variabel. Für das Geschäftsjahr 2025 wird eine Pachtverpflichtung von 152.439,93 Euro genannt.

Insgesamt ergibt sich damit ein interessantes Spannungsfeld zwischen handelsrechtlichem Ergebnis, Bilanzstruktur und Liquiditätsbetrachtung. Einerseits steigt der nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteil der Kommanditisten innerhalb eines Jahres um fast 948.000 Euro auf 1,30 Millionen Euro. Andererseits erklärt die Geschäftsführung ausdrücklich, dass diese Entwicklung wesentlich aus den Abschreibungen auf das notwendige Anlagevermögen resultiert und gleichzeitig ein positiver Cashflow erwirtschaftet werde.

Tatsächlich ist der Rückgang des Sachanlagevermögens mit rund 2,17 Millionen Euro erheblich. Der Buchwert der Anlagen fällt von rund 10,49 Millionen Euro auf 8,32 Millionen Euro. Da Abschreibungen das handelsrechtliche Ergebnis belasten, ohne im jeweiligen Abschreibungsjahr einen entsprechenden Zahlungsmittelabfluss zu verursachen, können hohe Abschreibungen tatsächlich zu einer erheblichen Differenz zwischen Jahresergebnis und Cashflow führen.

Gleichzeitig sollte die Aussage über den positiven Cashflow nicht überinterpretiert werden. Der veröffentlichte Abschluss enthält keine Kapitalflussrechnung und keine detaillierte Liquiditätsplanung. Die Einschätzung stammt ausdrücklich von der Geschäftsleitung. Externe Leser können anhand der veröffentlichten Zahlen daher nicht vollständig nachvollziehen, wie hoch der Cashflow 2025 tatsächlich war oder wie sich dieser in den kommenden Jahren entwickeln soll.

Besonders im Auge behalten werden muss zudem die Verschiebung der Fälligkeiten. Die gesamten Verbindlichkeiten sinken zwar um fast 1,5 Millionen Euro, doch die innerhalb eines Jahres fälligen Verpflichtungen steigen auf mehr als 5,1 Millionen Euro. Damit ist inzwischen ungefähr die Hälfte der gesamten Verschuldung kurzfristig.

Die Windpark Rossau II GmbH & Co. KG befindet sich damit offenbar in einer Phase, in der hohe Abschreibungen das handelsrechtliche Ergebnis erheblich belasten, während parallel die langfristigen Finanzierungsverbindlichkeiten zurückgeführt werden. Dieses Muster kann bei kapitalintensiven Infrastrukturprojekten auftreten, bei denen hohe Investitionen zunächst finanziert und anschließend über die Nutzungsdauer abgeschrieben sowie die entsprechenden Darlehen schrittweise getilgt werden. Ob die laufenden Stromerlöse dauerhaft ausreichen, um sämtliche Verpflichtungen zu bedienen, lässt sich aus dem veröffentlichten Abschluss allein jedoch nicht abschließend beurteilen.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Stendal und ist beim Amtsgericht Stendal unter HRA 3902 eingetragen. Nach eigenen Angaben handelt es sich um eine kleine Personenhandelsgesellschaft im Sinne der handelsrechtlichen Größenklassen. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden teilweise die gesetzlichen Erleichterungen für kleine Personenhandelsgesellschaften in Anspruch genommen.

Der Jahresabschluss wurde in Stendal am 4. Mai 2026 unterzeichnet und am 6. Mai 2026 festgestellt.

Unter dem Strich zeigt der Jahresabschluss 2025 der Windpark Rossau II GmbH & Co. KG eine deutlich rückläufige Bilanzsumme und einen erheblichen Schuldenabbau, gleichzeitig aber einen stark gestiegenen ungedeckten Verlustanteil der Kommanditisten. Die Verbindlichkeiten sinken um rund 1,49 Millionen Euro auf 10,26 Millionen Euro. Das Sachanlagevermögen reduziert sich um rund 2,17 Millionen Euro auf 8,32 Millionen Euro. Gleichzeitig steigt der nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteil von rund 352.000 Euro auf 1,30 Millionen Euro.

Besondere Aufmerksamkeit verdient die Finanzierungsstruktur. Während die längerfristigen Verbindlichkeiten um mehr als 2,1 Millionen Euro sinken, steigen die innerhalb eines Jahres fälligen Schulden um rund 639.000 Euro auf 5,13 Millionen Euro. Zudem sind rund 8,51 Millionen Euro der Verbindlichkeiten durch eine Verpfändung der Stromerlöse besichert.

Das ungewöhnlich niedrige Bankguthaben von lediglich 1,36 Euro wirkt zunächst auffällig. Entscheidend für die Einordnung ist jedoch die ausdrückliche Erklärung der Geschäftsleitung, dass die Gesellschaft gegenwärtig einen positiven Cashflow erwirtschafte und nach ihrer Liquiditätsplanung voraussichtlich auch weiterhin einen positiven Cashflow erzielen werde. Die hohen bilanziellen Verluste werden dabei insbesondere mit den Abschreibungen auf die Windenergieanlagen begründet.

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