Das Amtsgericht Charlottenburg hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Georgios Stylisten UG (haftungsbeschränkt) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Sicherungsmaßnahmen traten am 11. September 2026 um 17.35 Uhr in Kraft. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 3615 IN 5645/26 geführt.
Die Gesellschaft hat ihre Geschäftsanschrift am Hohenzollerndamm 2 in 10717 Berlin. Sie ist beim Amtsgericht Charlottenburg unter HRB 271381 im Handelsregister eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Georgios Dirk Hackenberg vertreten. Den Insolvenzantrag stellte die Gesellschaft selbst.
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Friseurgeschäfts. Zum Geschäftszweck gehören außerdem der Handel mit Friseurartikeln, Parfümerie-, Wellness- und Kosmetikprodukten sowie der Vertrieb von Zweithaarprodukten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Dr. Joachim Heitsch, Berliner Straße 117 in 10713 Berlin.
Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der Georgios Stylisten UG ist es insbesondere untersagt, offene Forderungen selbst einzuziehen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter darf Bankguthaben und andere Forderungen einziehen, eingehende Zahlungen und Schecks entgegennehmen sowie ein Insolvenzsonderkonto für eine mögliche spätere Insolvenzmasse einrichten. Personen oder Unternehmen, die der Gesellschaft Geld schulden, dürfen nicht mehr unmittelbar an diese zahlen.
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft sind grundsätzlich untersagt. Bereits begonnene Vollstreckungen werden vorläufig eingestellt. Ausgenommen sind Maßnahmen, die unbewegliche Vermögenswerte betreffen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter darf die Geschäftsräume betreten, Bücher und Geschäftsunterlagen einsehen sowie Auskünfte bei Banken, Versicherungen, Behörden, Gerichten und Staatsanwaltschaften einholen.
Die Anordnung bedeutet noch nicht, dass das Insolvenzverfahren bereits eröffnet wurde. Zunächst werden der Insolvenzgrund und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft geprüft. Anschließend entscheidet das Amtsgericht Charlottenburg über die Eröffnung des Verfahrens. Gläubiger können ihre Forderungen erst nach einer Verfahrenseröffnung und einer entsprechenden gerichtlichen Aufforderung zur Insolvenztabelle anmelden.