Das Amtsgericht Meldorf hat den Antrag eines Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Bouroga Bau GmbH mangels Masse abgewiesen. Die Entscheidung erging am 14. September 2026 unter dem Aktenzeichen 60 IN 14/26.
Die Gesellschaft hat ihre Geschäftsanschrift im Ihlkatenweg 9 in 24111 Kiel und ist beim Amtsgericht Pinneberg unter HRB 13578 PI im Handelsregister eingetragen. Vertreten wird das Unternehmen durch den Geschäftsführer Djamel Abdennour Bouroga.
Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Bauleistungen für Dritte. Die Tätigkeit umfasst insbesondere den Rohbau, das Maurer- und Betonbauerhandwerk sowie Arbeiten im Straßenbau.
Die Abweisung mangels Masse bedeutet, dass das vorhandene Gesellschaftsvermögen voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu decken. Das Insolvenzverfahren wird deshalb nicht eröffnet und kein Insolvenzverwalter bestellt.
Gläubiger können ihre Forderungen somit nicht zu einer Insolvenztabelle anmelden. Sie müssen prüfen, ob eine individuelle Durchsetzung ihrer Ansprüche noch möglich und angesichts der offenbar unzureichenden Vermögenslage wirtschaftlich sinnvoll ist.
Gegen den Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Meldorf eingelegt werden. Mit Eintritt der Rechtskraft wird die Bouroga Bau GmbH grundsätzlich kraft Gesetzes aufgelöst. Eine spätere Löschung aus dem Handelsregister ist möglich, wenn kein verwertbares Vermögen und kein weiterer Abwicklungsbedarf mehr vorhanden sind.