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Sky Cars Mobility GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Bad Hersfeld hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Sky Cars Mobility GmbH mangels Masse abgewiesen. Die Entscheidung wurde am 11. September 2026 unter dem Aktenzeichen 11 IN 33/26 veröffentlicht. Ein konkretes Datum des Abweisungsbeschlusses ist in der Bekanntmachung nicht angegeben.

Die Gesellschaft hat ihre Geschäftsanschrift An der Haune 10 in 36251 Bad Hersfeld und ist beim Amtsgericht Bad Hersfeld unter HRB 3380 im Handelsregister eingetragen. Vertreten wird das Unternehmen durch die Geschäftsführerin Esther Huth.

Die Sky Cars Mobility GmbH war im Kraftfahrzeugbereich tätig. Zum Unternehmensgegenstand gehören Autoserviceleistungen, Softwareoptimierungen an Fahrzeugen, Reifenservice und Reifenhandel sowie die Vermietung von Selbstfahrer-Mietfahrzeugen. Weitere Geschäftsfelder sind der An- und Verkauf von Fahrzeugen und der Vertrieb von Autopflegeprodukten.

Die Abweisung mangels Masse nach § 26 Absatz 1 Insolvenzordnung bedeutet, dass das vorhandene Vermögen voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu decken. Das Verfahren wird deshalb nicht eröffnet und es wird kein Insolvenzverwalter bestellt.

Gläubiger können ihre Forderungen somit nicht zu einer Insolvenztabelle anmelden. Sie müssen prüfen, ob eine individuelle Durchsetzung ihrer Ansprüche noch möglich und angesichts der offenbar unzureichenden Vermögenslage wirtschaftlich sinnvoll ist.

Mit Eintritt der Rechtskraft wird die Sky Cars Mobility GmbH grundsätzlich kraft Gesetzes aufgelöst. Eine spätere Löschung aus dem Handelsregister ist möglich, wenn kein verwertbares Vermögen und kein weiterer Abwicklungsbedarf mehr bestehen.

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