Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) warnt vor Angeboten von Clear Markets Europe. Nach Angaben der Behörde verfügt der Anbieter nicht über die erforderliche Berechtigung, konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich zu erbringen.
Betroffen ist laut FMA der Internetauftritt clearmarket-europe(.)com. Als Kontakt wird die E-Mail-Adresse support(at)clearmarketeurope.com verwendet, als angeblicher Sitz wird London angegeben.
Für Anleger ist die Warnung ein deutlicher Anlass zur Vorsicht. Gleichzeitig sollte sie korrekt eingeordnet werden: Die FMA erklärt, dass Clear Markets Europe keine Berechtigung für die genannten Wertpapierdienstleistungen in Österreich besitzt. Die Mitteilung enthält dagegen keine Feststellung, dass ein Betrug vorliegt oder dass Anlegergelder verschwunden sind.
Clear Markets Europe darf bestimmte Wertpapiergeschäfte nicht anbieten
Die Aussage der österreichischen Finanzaufsicht ist eindeutig.
Clear Markets Europe darf demnach in Österreich die Ausführung von Aufträgen für Rechnung von Kunden nicht anbieten. Die FMA verweist dabei auf § 3 Abs. 2 Z. 6 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018.
Für potenzielle Kunden ist das eine wesentliche Information. Wer einem Online-Anbieter Geld für Wertpapiergeschäfte anvertrauen möchte, sollte vor einer Einzahlung überprüfen, welche Gesellschaft tatsächlich hinter dem Angebot steht und ob diese für die angebotenen Dienstleistungen über die notwendige aufsichtsrechtliche Berechtigung verfügt.
Angeblicher Unternehmenssitz in London
Zusätzliche Aufmerksamkeit verdient die Formulierung der FMA zum Standort. Die Behörde nennt einen „angeblichen Sitz in: London“.
Mehr Informationen über die konkrete juristische Person hinter Clear Markets Europe enthält die vorliegende Warnung nicht.
Gerade bei grenzüberschreitenden Online-Finanzangeboten ist die Identität des Vertragspartners jedoch entscheidend. Anleger sollten eindeutig feststellen können, mit welchem Unternehmen sie einen Vertrag schließen, unter welcher Rechtsform es tätig ist, wo es registriert ist und welche Aufsichtsbehörde für das Unternehmen zuständig ist.
Die bloße Angabe eines Standorts wie „London“ reicht dafür nicht aus.
Eine professionell wirkende Website ersetzt keine Lizenz
Für Anleger ist wichtig, zwischen dem äußeren Erscheinungsbild eines Finanzanbieters und dessen regulatorischem Status zu unterscheiden.
Eine professionell gestaltete Handelsplattform, Börsenkurse, persönliche Ansprechpartner oder ein vermeintliches Kundenkonto sagen zunächst nichts darüber aus, ob der Anbieter tatsächlich berechtigt ist, regulierte Wertpapierdienstleistungen zu erbringen.
Entscheidend ist vielmehr, welche juristische Person hinter dem Internetauftritt steht und welche Erlaubnis genau diese Gesellschaft besitzt.
Die aktuelle FMA-Warnung zeigt, warum diese Prüfung möglichst vor der ersten Einzahlung erfolgen sollte.
Bereits Geld eingezahlt? Keine vorschnellen weiteren Zahlungen
Wer bereits über Clear Markets Europe investiert oder Geld überwiesen hat, sollte die Warnung zum Anlass nehmen, den bisherigen Vorgang sorgfältig zu dokumentieren.
Wichtig können insbesondere Überweisungsbelege, Empfängerkonten, Vertragsunterlagen, E-Mails, Chatverläufe, Telefonnummern und Namen verwendeter Ansprechpartner sein. Bei Zahlungen mit Kryptowährungen sollten zusätzlich Wallet-Adressen und Transaktionsdaten gesichert werden.
Weitere Zahlungsaufforderungen sollten vor einer Überweisung besonders sorgfältig geprüft werden.
Das gilt insbesondere dann, wenn eine Auszahlung von zusätzlichen Zahlungen abhängig gemacht werden sollte. Aus der aktuellen FMA-Mitteilung geht allerdings nicht hervor, dass Clear Markets Europe solche Forderungen tatsächlich gestellt hat.
Vorsicht vor hohen Kontoständen im Online-Account
Auch vermeintliche Gewinne auf einer Online-Handelsplattform sollten bei einer behördlichen Warnung nicht ungeprüft als tatsächlich vorhandenes Vermögen betrachtet werden.
Ein auf einem Bildschirm angezeigter Kontostand beweist für sich genommen nicht, dass entsprechende Wertpapiergeschäfte tatsächlich durchgeführt wurden oder dass das angezeigte Guthaben verfügbar ist.
Wer Zweifel hat, sollte deshalb nicht allein aufgrund vermeintlich hoher Gewinne zusätzliches Kapital einzahlen.
Was Betroffene jetzt prüfen sollten
Wer bereits Zahlungen vorgenommen hat, sollte zunächst nachvollziehen, an wen das Geld tatsächlich geflossen ist.
Bei einer Banküberweisung können Name und Sitz des Zahlungsempfängers sowie das Empfängerkonto wichtige Hinweise liefern. Liegt die Überweisung erst kurze Zeit zurück, kann außerdem eine schnelle Kontaktaufnahme mit der eigenen Bank sinnvoll sein, um prüfen zu lassen, welche Möglichkeiten noch bestehen.
Bei Kryptozahlungen sollten sämtliche Blockchain-Transaktionsdaten gesichert werden.
Daneben sollte festgestellt werden, welcher konkrete Vertragspartner in Unterlagen und Korrespondenz genannt wird und ob sich dieser tatsächlich regulatorisch überprüfen lässt.
FMA-Warnung ist kein automatischer Betrugsnachweis
Bei aller gebotenen Vorsicht ist eine klare Abgrenzung wichtig.
Die FMA stellt in ihrer Veröffentlichung fest, dass der Anbieter keine Berechtigung besitzt, die genannten konzessionspflichtigen Wertpapiergeschäfte in Österreich zu erbringen.
Sie erklärt in der vorliegenden Mitteilung jedoch nicht, dass Clear Markets Europe wegen Betrugs verurteilt wurde oder dass sämtliche über die Plattform vorgenommenen Zahlungen verloren seien.
Eine solche weitergehende Behauptung wäre durch die Warnmeldung allein nicht gedeckt.
Für Anleger ist die fehlende Berechtigung dennoch ein wesentliches Warnsignal.