Mehr als 13 Jahre nach der Insolvenz der Praktiker- und Max-Bahr-Gruppe beschäftigt die Abwicklung einer weiteren Konzerngesellschaft noch immer das Amtsgericht Hamburg. In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Baumarkt Max Bahr Praktiker Einkaufs GmbH wurden die Vergütung für eine Nachtragsverteilung und die damit verbundenen Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt.
Das Verfahren wird beim Amtsgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 67a IN 254/13 geführt. Die Gesellschaft hat ihren Sitz am Heidenkampsweg 99 in 20097 Hamburg und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 124341 eingetragen. Der Beschluss wurde am 8. September 2026 veröffentlicht.
Bekanntmachung betrifft nicht die Warenhandelsgesellschaft
Die aktuelle gerichtliche Bekanntmachung betrifft ausdrücklich die Baumarkt Max Bahr Praktiker Einkaufs GmbH. Sie darf nicht mit der Baumarkt Max Bahr Warenhandels GmbH verwechselt werden.
Für die Warenhandelsgesellschaft wurde beim Amtsgericht Hamburg ein eigenständiges Insolvenzverfahren unter dem Aktenzeichen 67a IN 301/13 geführt. Dieses Verfahren war am 1. Oktober 2013 eröffnet worden. Die jetzt veröffentlichte Vergütungsentscheidung mit dem Aktenzeichen 67a IN 254/13 gehört hingegen zur Baumarkt Max Bahr Praktiker Einkaufs GmbH.
Beide Gesellschaften waren zwar Teil der früheren Praktiker- und Max-Bahr-Unternehmensgruppe, stellten jedoch rechtlich eigenständige Unternehmen mit unterschiedlichen Aufgaben und Insolvenzverfahren dar.
Einkauf und Dienstleistungen für die Praktiker-Gruppe
Die Baumarkt Max Bahr Praktiker Einkaufs GmbH war nicht in erster Linie Betreiberin der Max-Bahr-Baumärkte. Ihre Aufgabe bestand vielmehr darin, zentrale Einkaufs- und Unterstützungsleistungen für Gesellschaften der Praktiker-Gruppe zu erbringen.
Zum Unternehmensgegenstand gehörten insbesondere die Beschaffung von Rohstoffen, Materialien, Produkten, Geräten und sonstigen Waren, die für die Errichtung von Bauwerken, deren Innen- und Außengestaltung sowie für Hobby- und Heimwerkerarbeiten bestimmt waren. Darüber hinaus umfasste die Tätigkeit die Qualitätssicherung, die Gestaltung des angebotenen Sortiments und das Marketing.
Damit übernahm die Gesellschaft vor allem Funktionen im Hintergrund des Baumarktgeschäfts. Sie sollte Waren beschaffen, Produktangebote koordinieren und die operativen Vertriebsunternehmen der Praktiker- und Max-Bahr-Gruppe unterstützen. Der unmittelbare Verkauf an die Kunden in den Baumärkten war dagegen Aufgabe anderer Konzerngesellschaften, darunter insbesondere der Warenhandels- und Vertriebsgesellschaften.
Insolvenz infolge des Zusammenbruchs der Baumarktgruppe
Die Insolvenz der Gesellschaft stand im Zusammenhang mit dem Zusammenbruch der Praktiker-Gruppe im Jahr 2013. Nachdem zunächst mehrere Praktiker-Gesellschaften zahlungsunfähig geworden waren, mussten im Juli 2013 auch Gesellschaften der Baumarktkette Max Bahr Insolvenzanträge stellen.
Versuche, größere Teile des Baumarktgeschäfts zu verkaufen und dauerhaft fortzuführen, blieben letztlich ohne ausreichenden Erfolg. Die deutschen Praktiker-Märkte wurden bis Ende November 2013 geschlossen. Die verbliebenen Max-Bahr-Märkte stellten ihren Betrieb bis Februar 2014 ein.
Die Baumarkt Max Bahr Praktiker Einkaufs GmbH verlor damit zugleich ihre wirtschaftliche Grundlage: Mit der Einstellung des operativen Baumarktgeschäfts entfiel der Bedarf an der konzerninternen Beschaffung, Sortimentsgestaltung und Vermarktungsunterstützung.
Nachträglich verteilte Insolvenzmasse von 35.472,01 Euro
Nach der aktuellen Bekanntmachung beruhte die Nachtragsverteilung auf einer nachträglich zur Insolvenzmasse gelangten Summe von 35.472,01 Euro. Woher dieser Betrag stammt, wird in dem veröffentlichten Beschluss nicht mitgeteilt.
Eine Nachtragsverteilung kommt in Betracht, wenn nach Abschluss wesentlicher Teile eines Insolvenzverfahrens weitere Vermögenswerte entdeckt oder nachträglich Zahlungen vereinnahmt werden. Solche Beträge gehören weiterhin zur Insolvenzmasse und sind nach Abzug der Kosten entsprechend den insolvenzrechtlichen Vorgaben zu verteilen.
Für die Durchführung dieser Nachtragsverteilung erhält der Insolvenzverwalter eine gesonderte Vergütung. Das Gericht hielt eine Vergütung in Höhe von 25 Prozent der maßgeblichen Regelvergütung für angemessen. Die konkrete Höhe der festgesetzten Vergütung und der erstatteten Auslagen wurde in der öffentlichen Bekanntmachung nicht genannt.
Die Veröffentlichung bedeutet weder eine Wiederaufnahme des früheren Geschäftsbetriebs noch ein neues Insolvenzverfahren. Sie betrifft ausschließlich die Vergütung und Auslagenerstattung im Zusammenhang mit der nachträglichen Verteilung weiterer Insolvenzmasse der Baumarkt Max Bahr Praktiker Einkaufs GmbH.