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Sales Condor GmbH aus Dortmund unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die Sales Condor GmbH mit Sitz in der Dessauerstraße 18, 44263 Dortmund, befindet sich in einem Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Amtsgericht Dortmund ordnete am 10. September 2026 um 8.25 Uhr die vorläufige Verwaltung des Gesellschaftsvermögens an. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 257 IN 72/25 geführt.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Wolfgang Piroth, Lissaboner Allee 1, 44269 Dortmund. Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen sind seit der Anordnung nur noch mit seiner Zustimmung wirksam.

Zudem dürfen Kunden und andere Geschäftspartner, die der Sales Condor GmbH Geld schulden, nicht mehr unmittelbar an das Unternehmen zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Zahlungen entgegenzunehmen. Neue Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft sind grundsätzlich untersagt; bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt. Ausgenommen bleiben Vollstreckungen in unbewegliches Vermögen.

Handel mit Lebensmitteln und anderen Waren

Die Sales Condor GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 32292 eingetragen. Vertreten wird das Unternehmen durch Geschäftsführerin Derya Erçin Abazaj. Als Unternehmensgegenstand sind der Import und Export, der Vertrieb und die Auslieferung von Lebensmitteln und Nichtlebensmitteln sowie der Betrieb eines Onlineshops eingetragen.

Das Unternehmen war damit rechtlich für ein breites Handelsgeschäft aufgestellt. Neben Lebensmitteln konnten grundsätzlich auch Haushaltsartikel, Konsumgüter oder andere nicht näher bezeichnete Waren vertrieben werden. Zum Geschäftsmodell sollte außerdem die Auslieferung der gehandelten Produkte gehören.

Öffentlich zugängliche Branchenverzeichnisse ordnen die Gesellschaft sowohl dem Versand- und Großhandel als auch der Unternehmensberatung zu. Verzeichnet sind die Dortmunder Geschäftsanschrift und eine Mobilfunknummer. Ein derzeit erreichbarer eigener Onlineshop mit einem eindeutig der Sales Condor GmbH zuzuordnenden Sortiment ließ sich jedoch nicht feststellen. Ebenso fehlen öffentlich nachvollziehbare Angaben dazu, welche konkreten Lebensmittel oder Non-Food-Produkte das Unternehmen zuletzt tatsächlich vertrieben hat, ob es Eigenmarken führte und in welchem Umfang noch Bestellungen ausgeliefert wurden.

Der weit gefasste Handelsregistergegenstand allein belegt nicht, dass sämtliche dort genannten Tätigkeiten bis zum Insolvenzantrag tatsächlich ausgeübt wurden. Nachweisbar ist vor allem die Ausrichtung auf Groß-, Versand- und Onlinehandel; belastbare Einzelheiten zum zuletzt bestehenden Geschäftsbetrieb sind öffentlich kaum vorhanden.

Verfahren noch nicht eröffnet

Die vorläufige Insolvenzverwaltung bedeutet noch nicht, dass das Insolvenzverfahren bereits eröffnet oder der Geschäftsbetrieb eingestellt worden ist. Der vorläufige Insolvenzverwalter soll zunächst das vorhandene Vermögen sichern und die wirtschaftliche Lage der Sales Condor GmbH untersuchen. Dabei wird insbesondere geprüft, ob ein Insolvenzgrund besteht und das Gesellschaftsvermögen zur Deckung der Verfahrenskosten ausreicht.

Ob der Handel oder die Auslieferung von Waren während des Eröffnungsverfahrens fortgeführt werden, geht aus der gerichtlichen Bekanntmachung nicht hervor. Auch zu den Ursachen der wirtschaftlichen Schwierigkeiten, zur Höhe möglicher Forderungen und zur Zahl der betroffenen Beschäftigten enthält der Beschluss keine Angaben. Über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens entscheidet das Amtsgericht Dortmund erst nach Abschluss der vorläufigen Prüfung.

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