Eine angeblich offene Lotterie-Rechnung aus dem Jahr 2023, eine Zahlungsfrist von nur zehn Tagen und die Drohung mit Mahnbescheid, Gerichtsverfahren und Zwangsvollstreckung: Seit Ende August 2026 berichten Betroffene über auffällige Schreiben, die im Zusammenhang mit dem Namen Lottigo24 verschickt werden. Rechtsanwalt Dr. Christian Hoffmann warnt in einem am 3. September veröffentlichten Rechtstipp davor, die darin verlangten Beträge vorschnell zu bezahlen. Nach seiner Prüfung gebe es mehrere deutliche Hinweise darauf, dass die Schreiben nicht von einem zugelassenen Rechtsanwalt stammen.
Die Briefe sind offenbar so gestaltet, dass sie auf den ersten Blick wie eine gewöhnliche anwaltliche Zahlungsaufforderung wirken. Sie enthalten einen Kanzleibriefkopf, ein Aktenzeichen sowie Angaben zu Rechtsanwaltskammer und Versicherung. Behauptet wird, die Empfänger hätten bereits im Mai 2023 telefonisch einen Vertrag über ein Lotterie-Abonnement abgeschlossen. Dabei soll es um ein Angebot von Lottigo24 gehen, über das angeblich automatische Teilnahmen an Eurojackpot und Lotto 6aus49 vermittelt werden.
In dem Hoffmann vorliegenden Schreiben wird sogar behauptet, der Vertrag sei durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande gekommen und eine mit Zustimmung angefertigte Aufzeichnung des Telefongesprächs liege vor. Zusätzlich werden die Endziffern einer Bankverbindung genannt. Von diesem Konto sollen angebliche Abbuchungsversuche gescheitert sein. Schließlich folgt die eigentliche Überraschung: Gefordert werden 4.766,56 Euro, zahlbar innerhalb von zehn Tagen. Für den Fall einer ausbleibenden Zahlung werden gerichtliche Schritte und Zwangsvollstreckung in Aussicht gestellt.
Gerade die Kombination aus detaillierten Angaben, juristischen Formulierungen und einer kurzen Zahlungsfrist kann bei Empfängern erheblichen Druck erzeugen. Doch nach Darstellung des Rechtsanwalts gibt es zahlreiche Ungereimtheiten. Auffällig sei bereits die behauptete Vorgeschichte: Ein Anbieter soll seit Mai 2023 Leistungen erbracht haben, über Jahre keine entsprechende Rechnung geschickt haben und anschließend plötzlich eine Forderung von mehreren Tausend Euro anwaltlich geltend machen. Betroffene hätten ihm zudem berichtet, zuvor überhaupt nichts von Lottigo24 gehört zu haben.
Besonders brisant ist der verwendete Anwaltsname. Die Schreiben sollen von einem „Rechtsanwalt Thilo Schmidt“ aus Berlin stammen. Hoffmann zufolge gibt es in Berlin tatsächlich zwei zugelassene Rechtsanwälte dieses Namens. Die für diese Anwälte registrierten Kanzleiadressen stimmten jedoch nicht mit der Anschrift auf dem fraglichen Mahnschreiben überein. Hoffmann geht deshalb davon aus, dass die Schreiben nicht von diesen Kollegen stammen.
Weitere Auffälligkeiten ergeben sich nach seiner Darstellung bei der Internetseite des vermeintlichen Absenders. Dort werde eine Zulassung bei der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg angegeben, obwohl als Kanzleisitz Berlin genannt werde. An anderer Stelle tauche wiederum eine Adresse in Lieberose auf. Genau diese Anschrift sei zuvor bereits bei Schreiben verwendet worden, die einem angeblichen „Rechtsanwalt Thomas Schmidt“ zugeschrieben worden seien. Hoffmann wertet dies als weitere erhebliche Ungereimtheit.
Der Rechtsanwalt sieht zudem Parallelen zu anderen Fällen aus dem Sommer 2026. Nach seiner Darstellung seien nahezu wortgleiche Schreiben bereits unter anderen Anwaltsnamen und im Zusammenhang mit anderen Lotterieportalen aufgetaucht. Einzelheiten zu den Merkmalen, anhand derer er die Schreiben beurteilt, veröffentlicht er bewusst nicht, um möglichen Verantwortlichen keine Anleitung zu geben, ihre Schreiben glaubwürdiger zu gestalten.
Selbst unabhängig von der Frage, wer tatsächlich hinter den Schreiben steht, hält Hoffmann auch die behauptete Forderung rechtlich für angreifbar. Nach seiner rechtlichen Bewertung genügt bei telefonisch angebahnten Lotteriedienstleistungen nicht ohne Weiteres das behauptete Telefongespräch. Er verweist unter anderem auf gesetzliche Textformerfordernisse und darauf, dass derjenige, der Geld verlangt, den behaupteten Vertragsschluss auch nachweisen muss. Eine lediglich behauptete, aber nicht vorgelegte Gesprächsaufzeichnung sei dafür nach seiner Einschätzung kein ausreichender Ersatz.
Für Empfänger solcher Schreiben ist deshalb vor allem eines wichtig: Nicht allein wegen des anwaltlich wirkenden Briefkopfes und der angedrohten Konsequenzen vorschnell zahlen. Ein Schreiben sollte zunächst sorgfältig geprüft werden. Hoffmann empfiehlt Betroffenen in diesem konkreten Fall, keine Zahlung vorzunehmen und keinen Kontakt über die im Schreiben angegebenen Telefonnummern, E-Mail-Adressen oder Faxnummern aufzunehmen. Gleichzeitig sollten Brief, Umschlag und andere Unterlagen vollständig als Beweismittel aufbewahrt werden. Bei elektronischen Nachrichten sollten möglichst auch die technischen Kopfzeilen erhalten bleiben.
Wer bereits bezahlt hat, sollte nach der Empfehlung des Rechtsanwalts unverzüglich seine Bank kontaktieren und prüfen lassen, ob eine Überweisung noch zurückgerufen werden kann. Bei einer Lastschrift bestehen je nach konkreter Situation weitergehende Rückgabemöglichkeiten.
Wichtig ist allerdings auch die umgekehrte Seite: Aus dem vorliegenden Rechtstipp lässt sich nicht ableiten, dass jede Forderung mit Bezug zu einer Lotterie oder jedes Schreiben eines ähnlich klingenden Absenders automatisch gefälscht ist. Ebenso sollte nicht ohne behördliche oder gerichtliche Feststellung behauptet werden, wer hinter den hier beschriebenen Schreiben steckt. Der Bericht dokumentiert zunächst die Prüfung und Einschätzung eines Rechtsanwalts sowie die von ihm festgestellten Auffälligkeiten.
Für Verbraucher bleibt dennoch eine wichtige Warnung: Ein professionell gestalteter Briefkopf, ein Aktenzeichen, Gesetzesverweise und die Drohung mit Zwangsvollstreckung beweisen für sich genommen weder, dass tatsächlich ein Anwalt hinter einem Schreiben steht, noch dass die darin verlangte Forderung berechtigt ist. Gerade wenn plötzlich mehrere Tausend Euro für einen angeblich Jahre zurückliegenden Vertrag verlangt werden, an den man sich nicht erinnern kann, sollte die Forderung vor jeder Zahlung unabhängig überprüft werden.
Im Fall der aktuell beschriebenen Lottigo24-Schreiben ist die Summe erheblich: 4.766,56 Euro innerhalb von zehn Tagen. Genau der dadurch entstehende Zeit- und Zahlungsdruck sollte Betroffene nicht zu einer überstürzten Überweisung bewegen. Der sicherere Weg ist, Unterlagen zu sichern, die Identität des angeblichen Absenders unabhängig zu überprüfen und bei Zweifeln Polizei, Verbraucherberatung oder einen tatsächlich verifizierten Rechtsanwalt einzuschalten.