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FINMA warnt vor „frabetholding.com“: Keine Verbindung zur echten FRABET Holding AG

bartekhdd (CC0), Pixabay

Die Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA hat am 1. September 2026 die Internetseite frabetholding.com auf ihre Warnliste gesetzt. Besonders auffällig ist der Name des Angebots: Er entspricht nahezu dem Namen einer tatsächlich im Schweizer Handelsregister eingetragenen Gesellschaft. Nach Angaben der FINMA besteht zwischen der gewarnten Internetseite und dieser Firma jedoch keine Verbindung.

Die Aufsichtsbehörde führt „frabetholding.com“ in ihrem Warnlisteneintrag ohne eigenen Handelsregistereintrag. Auch ein Sitz oder eine Adresse werden in dem veröffentlichten Eintrag nicht angegeben.

Gleichzeitig stellt die FINMA ausdrücklich klar, dass die Internetseite nicht mit der FRABET Holding AG in Brig-Glis zusammenhängt. Die echte Gesellschaft ist laut Behörde unter der Nummer CHE-113.922.872 im Schweizer Handelsregister eingetragen.

Damit liegt für Verbraucher und Anleger ein besonders wichtiger Warnhinweis vor: Ein Name, der exakt oder nahezu exakt dem einer tatsächlich existierenden Schweizer Gesellschaft entspricht, ist kein Beleg dafür, dass die Webseite von dieser Gesellschaft betrieben wird.

Verwechslungsgefahr mit einer real existierenden Gesellschaft

Gerade diese Konstellation kann problematisch sein.

Wer im Internet auf den Namen „FRABET Holding“ stößt und anschließend feststellt, dass tatsächlich eine FRABET Holding AG in der Schweiz existiert, könnte daraus vorschnell schließen, dass auch die entsprechende Internetseite zu diesem Unternehmen gehört.

Genau vor einer solchen Schlussfolgerung schützt die Klarstellung der FINMA.

Die Behörde trennt beide ausdrücklich voneinander: Auf der einen Seite steht die im Handelsregister eingetragene FRABET Holding AG, Brig-Glis. Auf der anderen Seite steht die Domain frabetholding.com, die laut FINMA nicht mit dieser Gesellschaft verbunden ist.

Für Anleger ist diese Unterscheidung entscheidend.

Ein Handelsregistertreffer reicht zur Überprüfung nicht aus

Der Fall zeigt außerdem, warum bei der Überprüfung eines Finanz- oder Investmentangebots eine einfache Internetsuche nach dem Firmennamen nicht genügt.

Findet man im Handelsregister ein Unternehmen mit passendem Namen, ist damit noch nicht bewiesen, dass die Betreiber einer bestimmten Webseite tatsächlich für dieses Unternehmen handeln.

Entscheidend ist vielmehr, ob Domain, Anschrift, Telefonnummern, E-Mail-Adressen und handelnde Personen nachweisbar der registrierten Gesellschaft zugeordnet werden können.

Gerade bei Finanzangeboten sollten Verbraucher deshalb nicht allein darauf vertrauen, dass irgendwo eine Gesellschaft mit einem ähnlich klingenden Namen existiert.

FINMA-Warnung ist kein Betrugsurteil

Trotz der deutlichen Warnsignale muss auch hier juristisch sauber formuliert werden.

Die Aufnahme in die FINMA-Warnliste bedeutet für sich genommen nicht, dass die Betreiber strafrechtlich wegen Betrugs verurteilt wurden. Aus dem vorliegenden Eintrag lässt sich auch nicht ableiten, welche konkreten Dienstleistungen über die Webseite angeboten wurden oder ob bereits Anleger Geld verloren haben.

Dazu enthält der Warnlisteneintrag keine Angaben.

Fest steht aufgrund der veröffentlichten Informationen jedoch: frabetholding.com besitzt laut FINMA keinen Handelsregistereintrag und steht nicht im Zusammenhang mit der tatsächlich registrierten FRABET Holding AG in Brig-Glis.

Mehr sollte aus diesem konkreten Warnlisteneintrag ohne zusätzliche Belege nicht als Tatsache abgeleitet werden.

Besonders vorsichtig vor einer Überweisung

Wer über eine solche Webseite zu einer Investition oder Überweisung aufgefordert wird, sollte die Identität des Vertragspartners unabhängig überprüfen, bevor Geld fließt.

Besonders wichtig ist dabei die Frage, an wen das Geld tatsächlich überwiesen werden soll. Der Name des Kontoinhabers und das Land der Bankverbindung sollten mit dem angeblichen Vertragspartner abgeglichen werden. Bei Kryptowährungen ist besondere Vorsicht geboten, weil Transfers nach ihrer Ausführung häufig nur schwer oder gar nicht rückgängig gemacht werden können.

Ebenso sollte überprüft werden, ob die Personen, die telefonisch oder per E-Mail auftreten, tatsächlich für das Unternehmen arbeiten, auf das sie sich berufen.

Dabei sollten Kontaktdaten möglichst aus einer unabhängigen offiziellen Quelle stammen – und nicht ausschließlich aus der verdächtigen Webseite oder einer E-Mail des vermeintlichen Beraters.

Der Firmenname kann falsches Vertrauen erzeugen

Der Warnfall ist ein gutes Beispiel für ein grundsätzliches Risiko bei Online-Finanzangeboten.

Ein professioneller Firmenname, eine aufwendig gestaltete Internetseite und sogar die Existenz einer gleichnamigen oder ähnlich benannten echten Gesellschaft können zusammen einen seriösen Eindruck erzeugen.

Doch die entscheidende Frage lautet: Wer betreibt die konkrete Webseite tatsächlich?

Genau an diesem Punkt ist die Mitteilung der FINMA eindeutig. Die Domain frabetholding.com ist nach Angaben der Schweizer Finanzmarktaufsicht nicht der FRABET Holding AG in Brig-Glis zuzurechnen.

Wer bereits Kontakt über die Webseite hatte, sollte daher äußerst vorsichtig sein und vor weiteren Zahlungen zunächst unabhängig klären, mit wem er tatsächlich kommuniziert.

Besondere Vorsicht ist angebracht, wenn nach einer ersten Einzahlung weitere Zahlungen verlangt werden – beispielsweise angebliche Steuern, Gebühren, Provisionen, Versicherungen oder Kosten zur „Freigabe“ einer Auszahlung. Solche Forderungen sollten niemals allein deshalb bezahlt werden, weil ein vermeintlicher Berater behauptet, erst danach könne vorhandenes Guthaben ausgezahlt werden.

Die Warnung vom 1. September ist eindeutig

Der Kern des FINMA-Eintrags lässt sich deshalb auf einen entscheidenden Punkt reduzieren:

Die Internetseite frabetholding.com hat nach Angaben der FINMA nichts mit der echten FRABET Holding AG in Brig-Glis zu tun.

Gerade weil eine tatsächlich registrierte Gesellschaft mit entsprechendem Namen existiert, ist dieser Hinweis besonders relevant.

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