Dark Mode Light Mode

FINMA-Warnung vor „Standards Reliance“: Anbieter nennt Basel als Adresse – doch ein Handelsregistereintrag fehlt

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA warnt mit einem Eintrag vom 1. September 2026 vor dem unter dem Namen „Standards Reliance“ auftretenden Internetangebot standardsreliance.com. Als Adresse wird lediglich Basel, Switzerland angegeben. Einen konkreten Unternehmenssitz weist der Warnlisteneintrag dagegen nicht aus.

Besonders auffällig ist ein weiterer Punkt: Laut FINMA besteht für „Standards Reliance / standardsreliance.com“ kein Eintrag im Schweizer Handelsregister.

Damit sollten Verbraucher und Anleger besonders genau prüfen, wer tatsächlich hinter dem Internetangebot steht, bevor sie persönliche Daten übermitteln oder Geld investieren.

Schweizer Auftritt – aber welche Gesellschaft steckt dahinter?

Ein Firmenname in Verbindung mit dem Standort „Basel, Switzerland“ kann auf den ersten Blick einen seriösen und etablierten Eindruck vermitteln. Die Schweiz besitzt schließlich einen international bedeutenden Finanzplatz.

Doch eine Schweizer Ortsangabe auf einer Internetseite beweist nicht, dass tatsächlich eine Schweizer Gesellschaft dahintersteht.

Genau deshalb ist der Hinweis „Ohne HR-Eintrag“ relevant.

Nach den von der FINMA veröffentlichten Angaben lässt sich „Standards Reliance“ über diesen Warnlisteneintrag keiner entsprechenden Gesellschaft im Schweizer Handelsregister zuordnen.

Auch eine vollständige Straßenanschrift nennt die Warnung nicht. Als Adresse steht lediglich „Basel, Switzerland“.

Keine Angaben zu Verantwortlichen im Warnlisteneintrag

Hinzu kommt, dass der vorliegende FINMA-Eintrag keine weiteren Bemerkungen enthält. Es werden insbesondere keine Geschäftsführer, Verwaltungsräte oder sonstigen verantwortlichen Personen genannt.

Auch eine Verbindung zu einem tatsächlich existierenden Schweizer Unternehmen wird von der Behörde in diesem Eintrag nicht angegeben.

Das unterscheidet den Fall beispielsweise von Warnungen, bei denen die FINMA ausdrücklich darauf hinweist, dass eine verdächtige Internetseite den Namen eines real existierenden Unternehmens verwendet oder mit diesem verwechselt werden könnte.

Bei Standards Reliance lautet der öffentlich erkennbare Befund zunächst wesentlich schlichter: Domain standardsreliance.com, Adresse Basel, kein angegebener Sitz und kein Handelsregistereintrag.

Ein professioneller Internetauftritt ist kein Unternehmensnachweis

Für Anleger ist das eine wichtige Erinnerung: Eine professionell gestaltete Webseite kann eine Handelsregisterprüfung nicht ersetzen.

Auch Firmenbezeichnungen, Schweizer Flaggen, Zürich- oder Basel-Adressen, Telefonnummern mit Schweizer Vorwahl oder Begriffe aus der Finanzwelt sind für sich genommen keine Belege dafür, dass ein Unternehmen tatsächlich in der Schweiz registriert oder von der FINMA beaufsichtigt wird.

Wer über eine Internetplattform Geld anlegen soll, sollte deshalb zunächst eine scheinbar einfache Frage beantworten können:

Mit welcher juristischen Person schließe ich überhaupt den Vertrag?

Dazu gehören ein vollständiger Unternehmensname, eine überprüfbare Anschrift und – sofern es sich um eine registrierungspflichtige Gesellschaft handelt – nachvollziehbare Registerangaben.

Bei regulierten Finanzdienstleistungen kommt eine zweite Frage hinzu: Ist das Unternehmen für die konkret angebotene Tätigkeit tatsächlich zugelassen beziehungsweise entsprechend registriert?

Handelsregistereintrag und FINMA-Bewilligung dürfen dabei nicht miteinander verwechselt werden. Ein Handelsregistereintrag allein wäre noch kein Beweis dafür, dass sämtliche angebotenen Finanzdienstleistungen erlaubt sind.

Vor Überweisungen genau auf den Zahlungsempfänger schauen

Wer bereits Kontakt mit Standards Reliance hatte, sollte insbesondere vor einer Überweisung kontrollieren, wer als Empfänger des Geldes genannt wird.

Stimmt der Kontoinhaber mit dem angeblichen Vertragspartner überein? In welchem Land befindet sich das Konto? Warum soll gegebenenfalls an eine andere Gesellschaft oder eine Privatperson gezahlt werden?

Bei Kryptowährungen ist die Prüfung noch wichtiger. Ein Transfer an eine Wallet kann sich nachträglich wesentlich schwieriger zurückholen lassen als eine noch nicht ausgeführte Banküberweisung.

Ebenso sollte niemand Zugangsdaten, Passwörter oder Fernzugriff auf Computer beziehungsweise Smartphone allein deshalb gewähren, weil sich eine Person telefonisch als Finanzberater ausgibt.

Vorsicht bei angeblichen Gebühren vor einer Auszahlung

Ein besonderes Warnsignal bei zweifelhaften Online-Investments können zusätzliche Zahlungsforderungen sein.

Typische problematische Konstellationen bestehen darin, dass Kunden zunächst vermeintlich hohe Guthaben oder Gewinne angezeigt bekommen, diese anschließend aber nur gegen eine weitere Zahlung ausgezahlt werden sollen. Bezeichnungen wie „Steuer“, „Provision“, „Versicherung“, „Freischaltung“, „Liquiditätsnachweis“ oder „Auszahlungsgebühr“ sollten Anlass für eine unabhängige Überprüfung sein.

Wichtig ist allerdings: Aus dem hier vorliegenden FINMA-Eintrag geht nicht hervor, dass Standards Reliance solche Forderungen gestellt hat. Derartige Praktiken dürfen dem konkreten Anbieter ohne weitere Belege nicht zugeschrieben werden.

Ebenso enthält der Warnlisteneintrag keine Angaben darüber, ob bereits Kunden Geld verloren haben.

Warnliste bedeutet nicht automatisch Betrug

Auch die rechtliche Einordnung ist wichtig.

Die Aufnahme von Standards Reliance / standardsreliance.com in die FINMA-Warnliste ist ein ernst zu nehmender Hinweis der Schweizer Finanzmarktaufsicht. Sie ist jedoch kein strafrechtliches Urteil.

Aus dem Eintrag allein lässt sich deshalb nicht behaupten, dass Betrug nachgewiesen wurde oder die Betreiber strafrechtlich verurteilt worden seien.

Belastbar sind vielmehr die konkret veröffentlichten Angaben: Die FINMA führt das Angebot auf ihrer Warnliste, nennt Basel in der Schweiz als Adresse, gibt keinen Sitz an und vermerkt „Ohne HR-Eintrag“.

Anleger sollten die Identität hinter „Standards Reliance“ klären

Gerade die fehlende eindeutige Unternehmenszuordnung sollte vor einer Investition zu besonderer Vorsicht führen.

Wer bereits von Standards Reliance kontaktiert wurde, sollte deshalb unabhängig überprüfen, welche Gesellschaft Vertragspartner sein soll und ob diese tatsächlich existiert. Dabei sollten nicht ausschließlich Telefonnummern, E-Mail-Adressen oder Links benutzt werden, die der Anbieter selbst zur Verfügung gestellt hat.

Eine Suche nach dem Firmennamen allein reicht ebenfalls nicht immer aus. Entscheidend ist die Übereinstimmung von Unternehmensname, Registerdaten, Domain, Anschrift und handelnden Personen.

Denn selbst die Existenz eines ähnlich klingenden Unternehmens wäre noch kein Beweis dafür, dass dieses tatsächlich hinter standardsreliance.com steht.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

FINMA warnt vor „Novexis Suisse“: Finanzauftritt mit Adresse am Zürcher Paradeplatz ohne Handelsregistereintrag

Next Post

FMA verhängt 244.000-Euro-Strafe gegen Liechtensteinische Landesbank Österreich AG – Mängel bei Anlageempfehlungen und Schulungen