Jahrzehntelang wurde altes Silberbesteck gesammelt und aufbewahrt. Im Ruhestand sollte daraus schließlich bares Geld werden. Der Zeitpunkt schien günstig, das Edelmetall sollte verkauft werden – und ein Ankäufer aus dem Internet machte zunächst ein attraktives Angebot. Über einen Online-Ankaufsrechner ließ sich anhand der vorhandenen Menge ein voraussichtlicher Verkaufspreis ermitteln.
Das Ergebnis klang vielversprechend: Für etwas mehr als ein Kilogramm Silber stellte der Rechner einen Betrag von rund 1.800 Euro in Aussicht.
Das Silber wurde daraufhin an das Unternehmen geschickt. Doch nach der Prüfung folgte die Ernüchterung: Der zunächst errechnete Betrag sollte offenbar nicht mehr gelten. Das tatsächliche Angebot fiel deutlich niedriger aus. Als Grund wurden angebliche „Abweichungen im Silbergehalt“ genannt.
Für den Verkäufer eine böse Überraschung. Schließlich war gerade die vorherige Berechnung ein wesentlicher Anhaltspunkt dafür gewesen, das über Jahrzehnte gesammelte Besteck aus der Hand zu geben und an das Unternehmen zu schicken.
Der Fall wirft damit eine grundsätzliche Frage auf: Wie verlässlich sind die Preise, mit denen Online-Edelmetallankäufer vor dem Versand werben – und was können Verbraucher tun, wenn der endgültige Ankaufspreis plötzlich erheblich niedriger ausfällt?
Der hohe Preis im Ankaufsrechner ist nicht zwingend der endgültige Preis
Online-Ankäufer machen den Verkauf von Gold und Silber besonders einfach. Verbraucher wählen beispielsweise die vorhandene Legierung aus, tragen das Gewicht ein und erhalten unmittelbar einen errechneten Ankaufspreis.
Das kann den Eindruck vermitteln: So viel ist mein Silber wert, so viel bekomme ich ausgezahlt.
Doch genau hier liegt ein möglicher Stolperstein. Entscheidend ist, was der Anbieter mit dem angezeigten Betrag tatsächlich verspricht.
Handelt es sich um einen verbindlichen Ankaufspreis? Um eine unverbindliche Schätzung? Oder gilt der Betrag ausdrücklich nur unter der Voraussetzung, dass Gewicht, Legierung und Materialzusammensetzung nach der Prüfung vollständig mit den Angaben des Kunden übereinstimmen?
Diese Unterscheidung kann entscheidend werden, wenn zwischen Online-Berechnung und späterem Angebot plötzlich mehrere Hundert Euro liegen.
Ein Kilogramm Silberbesteck ist nicht automatisch ein Kilogramm Silber
Bei altem Silberbesteck kommt eine zusätzliche Schwierigkeit hinzu.
Das Gesamtgewicht des Bestecks entspricht nicht zwangsläufig der tatsächlich enthaltenen Menge Feinsilber. Entscheidend ist zunächst die sogenannte Feinheit der Legierung.
Bei 800er Silber beträgt der rechnerische Silberanteil 80 Prozent. 1.000 Gramm einer entsprechenden massiven Silberlegierung enthalten demnach grundsätzlich 800 Gramm Silber.
Bei 835er Silber sind es 835 Gramm je Kilogramm Legierung, bei 900er Silber 900 Gramm und bei 925er Sterlingsilber 925 Gramm.
Deshalb kann bereits die korrekte Bestimmung der Legierung erhebliche Auswirkungen auf den Ankaufspreis haben.
Besonders bei Messern kann das Gewicht täuschen
Noch komplizierter wird es bei bestimmten Besteckteilen.
Ein Messer, das beispielsweise eine Silberpunze trägt, muss nicht vollständig aus Silber bestehen. Die Klinge kann aus Stahl gefertigt sein. Auch der Griff kann Konstruktionen oder Füllmaterial enthalten, die beim Gesamtgewicht mitgewogen werden, aber natürlich nicht zum Silberwert gehören.
Ein Besteckteil von beispielsweise 100 Gramm besitzt deshalb nicht zwangsläufig 100 Gramm einer Silberlegierung.
Für professionelle Edelmetallankäufer ist eine solche Materialtrennung grundsätzlich nachvollziehbar und notwendig.
Problematisch für Verbraucher kann es jedoch werden, wenn der Online-Rechner diese Besonderheiten vorher nicht verständlich erkennen lässt und zunächst mit dem vollständigen Gewicht gerechnet wird.
Genau hier liegt die entscheidende Frage des Falls
Wenn ein Verbraucher vor dem Versand einen Wert von ungefähr 1.800 Euro angezeigt bekommt und nach Eingang der Ware plötzlich ein erheblich niedrigeres Angebot erhält, muss geklärt werden, warum die beiden Beträge so stark voneinander abweichen.
Die Aussage, es gebe „Abweichungen im Silbergehalt“, erklärt zunächst nur den behaupteten Grund.
Sie beantwortet aber noch nicht die entscheidenden Fragen:
Wie hoch war der tatsächlich festgestellte Silbergehalt? Welche Gegenstände waren betroffen? Wie wurde der Silbergehalt bestimmt? Welches Gewicht wurde vom Händler letztlich als verwertbares Silber anerkannt? Und mit welchem Ankaufspreis pro Gramm wurde gerechnet?
Gerade bei einem größeren Preisunterschied sollte diese Berechnung nachvollziehbar sein.
Verbraucher sollten eine detaillierte Abrechnung verlangen
Wer sich in einer solchen Situation befindet, sollte deshalb nicht allein auf eine pauschale Erklärung vertrauen.
Sinnvoll ist eine nachvollziehbare Aufstellung darüber, wie das endgültige Angebot zustande gekommen ist.
Dazu gehören insbesondere das vom Unternehmen ermittelte Gesamtgewicht, das tatsächlich angerechnete Edelmetallgewicht, der festgestellte Feingehalt beziehungsweise die verwendete Legierung, der zugrunde gelegte Silberpreis und mögliche weitere Abschläge oder Kosten.
Erst dann lässt sich überhaupt beurteilen, ob beispielsweise ein erheblicher Teil des eingesandten Gewichts wegen Fremdmaterialien herausgerechnet wurde oder ob der Anbieter von einem anderen Silbergehalt ausgeht als der Verkäufer.
Punzen können ein wichtiger Hinweis sein
Bei altem Silberbesteck sollten deshalb vor einem Verkauf insbesondere die vorhandenen Stempel beziehungsweise Punzen überprüft werden.
Zahlen wie 800, 835 oder 925 können Hinweise auf den Feingehalt geben.
Allerdings sollte auch hier nicht vorschnell gerechnet werden. Eine Punze allein beantwortet nicht zwingend die Frage, wie viel verwertbares Silber ein kompletter Gegenstand enthält.
Das gilt insbesondere bei zusammengesetzten Gegenständen.
Wer ein umfangreiches Besteck besitzt, sollte deshalb möglichst schon vor dem Versand dokumentieren, welche Punzen sich auf welchen Teilen befinden.
Vor dem Versand alles fotografieren und wiegen
Bei einem Edelmetallwert von möglicherweise mehreren Tausend Euro ist Dokumentation besonders wichtig.
Das komplette Konvolut sollte vor dem Versand gewogen werden. Zusätzlich können die einzelnen Besteckgruppen – etwa Löffel, Gabeln und Messer – separat gewogen werden.
Auch Fotos der Gegenstände und Nahaufnahmen der Punzen können später hilfreich sein.
Ebenso sollte dokumentiert werden, welchen Preis der Online-Ankaufsrechner vor dem Versand angezeigt hat. Ein Screenshot kann im Streitfall erheblich aussagekräftiger sein als die spätere Erinnerung an einen angezeigten Betrag.
Auch die zu diesem Zeitpunkt geltenden Ankaufbedingungen sollten möglichst gesichert werden.
Denn auch der Silberpreis kann sich verändern
Zusätzlich ist bei Edelmetallankäufen wichtig, zu welchem Zeitpunkt der Preis festgelegt wird.
Der Silberpreis schwankt. Zwischen der Berechnung zu Hause, dem Versand des Pakets, dem Eingang beim Händler und der tatsächlichen Prüfung können mehrere Tage liegen.
Deshalb sollte vor dem Versand geklärt werden, ob der Anbieter den Kurs bei Erstellung des Online-Angebots, beim Eingang der Ware oder erst bei der endgültigen Bewertung zugrunde legt.
Bei starken Marktbewegungen kann auch das Unterschiede verursachen.
Ein sehr großer Abschlag lässt sich dadurch allerdings nicht automatisch erklären. Entscheidend bleibt die konkrete Berechnung des Unternehmens.
Ein niedrigeres Angebot muss nicht automatisch akzeptiert werden
Besonders wichtig ist deshalb ein Blick in die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Ankäufers.
Verbraucher sollten bereits vor dem Versand prüfen, was geschieht, wenn sie mit dem endgültigen Angebot nicht einverstanden sind.
Kann das Angebot abgelehnt werden?
Wird das Silber anschließend zurückgeschickt?
Wer trägt die Rücksendekosten?
Ist die Rücksendung versichert?
Wie lange hat der Kunde Zeit, das Angebot abzulehnen?
Und entsteht möglicherweise bereits zu einem früheren Zeitpunkt ein verbindlicher Kaufvertrag?
Diese Fragen können entscheidend sein. Die konkrete Rechtslage hängt von der Ausgestaltung des jeweiligen Ankaufprozesses und den vereinbarten Bedingungen ab.
Vorsicht vor Zeitdruck
Besonders aufmerksam sollten Verbraucher werden, wenn sie nach einer erheblichen Reduzierung des Angebots sehr schnell entscheiden sollen.
Bei einem größeren Wertunterschied besteht normalerweise kein Grund, eine Entscheidung zu überstürzen.
Wer beispielsweise mit ungefähr 1.800 Euro gerechnet hat und plötzlich deutlich weniger erhalten soll, kann zunächst eine detaillierte Erklärung verlangen und – sofern die Vertragsbedingungen dies ermöglichen – das Angebot ablehnen.
Bei erheblichen Zweifeln kann eine unabhängige zweite Bewertung sinnvoll sein.
Vergleichsangebot kann mehrere Hundert Euro Unterschied ausmachen
Gerade bei größeren Mengen Silber lohnt es sich, nicht nur einen einzigen Ankaufspreis zu betrachten.
Denn Edelmetallhändler zahlen normalerweise nicht einfach den theoretischen Börsenwert des enthaltenen Silbers. Zwischen Materialwert und tatsächlichem Ankaufspreis können Abschläge liegen.
Wie groß diese ausfallen, kann sich von Anbieter zu Anbieter unterscheiden.
Bei einem Bestand im Wert von möglicherweise deutlich über 1.000 Euro können schon wenige Prozent Preisunterschied einen spürbaren Betrag ausmachen.
Deshalb ist nicht nur die große Zahl im Online-Rechner wichtig, sondern der effektive Preis, den der Verkäufer am Ende tatsächlich erhält.
„Abgezockt“ ist zunächst die Sicht des Betroffenen
So ärgerlich der Vorgang erscheint: Aus der bisherigen Schilderung lässt sich nicht feststellen, dass der Anbieter tatsächlich betrügerisch oder rechtswidrig gehandelt hat.
Der Verkäufer fühlt sich überrumpelt und abgezockt. Das ist etwas anderes als die Feststellung, dass eine Abzocke nachgewiesen wurde.
Für eine belastbare Beurteilung müsste insbesondere bekannt sein, welchen Silbergehalt das Besteck tatsächlich hatte, welche Angaben beim Online-Rechner gemacht wurden, welche Hinweise der Anbieter dort eingeblendet hatte und wie genau das endgültige Angebot berechnet wurde.
Auch die Höhe des reduzierten Angebots wäre für die Bewertung wichtig.
Ohne diese Informationen wäre es journalistisch problematisch, dem Unternehmen eine bewusste Täuschung zu unterstellen.
Trotzdem muss ein erheblicher Preisunterschied erklärt werden können
Das bedeutet umgekehrt aber nicht, dass Verbraucher einen drastischen Abschlag einfach hinnehmen müssen.
Wer einen Ankaufsrechner betreibt und anschließend einen wesentlich niedrigeren Preis anbietet, sollte nachvollziehbar erklären können, warum aus dem ursprünglich errechneten Wert plötzlich ein deutlich niedrigerer Betrag geworden ist.
Gerade die Begründung „abweichender Silbergehalt“ müsste sich konkretisieren lassen.
Wenn beispielsweise statt eines angenommenen 800er Silbergehalts ein niedrigerer verwertbarer Edelmetallanteil festgestellt wurde, sollte sich zeigen lassen, bei welchen Gegenständen dies der Fall war und welche Menge letztlich in die Abrechnung eingeflossen ist.
Transparenz ist hier entscheidend.
Das eigentliche Risiko entsteht, sobald das Silber aus der Hand gegeben wird
Der Fall macht noch ein grundsätzliches Problem beim Online-Edelmetallverkauf deutlich.
Solange das Besteck zu Hause liegt, kann der Eigentümer mehrere Händler aufsuchen, Preise vergleichen und jederzeit Nein sagen.
Nach dem Versand befindet sich das Edelmetall dagegen zunächst beim Käufer. Damit verändert sich die praktische Verhandlungsposition.
Gerade deshalb sollten Verbraucher vorher wissen, wie sie ihre Ware zurückbekommen, wenn das endgültige Angebot nicht ihren Erwartungen entspricht.
Bei wertvollen Sendungen kommt außerdem das Versandrisiko hinzu. Auch Versicherungshöhe und Nachweis des Paketinhhalts können deshalb wichtig sein.
1.800 Euro auf dem Bildschirm sind noch keine 1.800 Euro auf dem Konto
Die wichtigste Lehre aus dem Fall steckt letztlich in dieser Differenz.
Ein Online-Rechner kann einen beeindruckenden Betrag anzeigen. Doch erst die Bedingungen des Ankaufs entscheiden darüber, wie belastbar diese Zahl tatsächlich ist.
Bei etwas mehr als einem Kilogramm Silberbesteck können Legierung, Fremdmaterialien, Konstruktion einzelner Besteckteile, tatsächliches Edelmetallgewicht, Ankaufskurs und Abschläge das Ergebnis erheblich verändern.
Für Verbraucher muss deshalb vor dem Versand erkennbar sein, welche Annahmen hinter dem angezeigten Preis stehen.
Wer nach der Einsendung statt der erwarteten rund 1.800 Euro plötzlich ein wesentlich niedrigeres Angebot bekommt, sollte sich die Differenz detailliert erklären lassen und nicht vorschnell zustimmen.
Denn gerade bei Gold und Silber können vermeintlich kleine Unterschiede beim Gewicht oder Feingehalt schnell mehrere Hundert Euro ausmachen.