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Dritte VCBB GmbH in vorläufiger Insolvenz – weiteres Unternehmen aus dem VCBB-Umfeld betroffen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die Zahl der Insolvenzverfahren im Umfeld der VCBB-Gesellschaften wächst weiter. Nun befindet sich auch die Dritte VCBB GmbH aus Mölln in einem Insolvenzeröffnungsverfahren.

Das Amtsgericht Tostedt hat am 1. September 2026 um 9:19 Uhr die vorläufige Verwaltung über das Vermögen der Gesellschaft angeordnet.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 22 IN 151/26 geführt.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde erneut Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm aus Hamburg bestellt. Er ist bereits in mehreren weiteren Insolvenzverfahren aus dem Umfeld der VCBB-Gesellschaften und der damit verbundenen Objektgesellschaften tätig.

Die Dritte VCBB GmbH wird unter der Anschrift c/o Jürgens, Grambeker Weg 103, 23879 Mölln geführt und ist beim Amtsgericht Flensburg unter HRB 18449 FL im Handelsregister eingetragen. Geschäftsführerin ist Irina Jürgens.

Verwaltung eigenen Vermögens als Unternehmensgegenstand

Der Unternehmensgegenstand der Dritte VCBB GmbH besteht in der Verwaltung eigenen Vermögens sowie allen damit zusammenhängenden nicht genehmigungspflichtigen Geschäften.

Damit handelt es sich dem eingetragenen Geschäftszweck nach in erster Linie um eine Vermögensgesellschaft.

Welche konkreten Vermögenswerte die Dritte VCBB GmbH hält beziehungsweise verwaltet, geht aus der aktuellen Insolvenzbekanntmachung nicht hervor.

Insbesondere lässt sich allein aus dem Unternehmensgegenstand nicht feststellen, ob zum Vermögen der Gesellschaft Immobilien, Beteiligungen, Forderungen, Bankguthaben oder andere Vermögenspositionen gehören.

Gerade diese Frage dürfte im weiteren Insolvenzeröffnungsverfahren von besonderer Bedeutung sein.

Gesellschaft offenbar selbst Antragstellerin

Die Dritte VCBB GmbH wird in der Bekanntmachung des Amtsgerichts Tostedt ausdrücklich als „Antragstellerin“ bezeichnet.

Dies spricht dafür, dass die Gesellschaft selbst den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen gestellt hat.

Über die Ursachen der wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die Höhe der Verbindlichkeiten oder die vorhandenen Vermögenswerte macht das Gericht keine Angaben.

Auffällige Verbindung zur Erste VCBB GmbH

Die neue Insolvenzbekanntmachung ist besonders vor dem Hintergrund der bereits bekannten Verfahren im VCBB-Umfeld bemerkenswert.

Sowohl die Dritte VCBB GmbH als auch die bereits von einem eigenen Insolvenzeröffnungsverfahren betroffene Erste VCBB GmbH werden von Irina Jürgens geführt beziehungsweise vertreten.

Auch die Anschrift Grambeker Weg 103 in Mölln taucht bei den Gesellschaften wiederholt auf.

Darüber hinaus ist die Erste VCBB GmbH in mehreren Verfahren als Trägerin von Sondervermögen liquidationslos vollbeendeter Immobilien-Objektgesellschaften in Erscheinung getreten.

Mehrere Objektgesellschaften bereits betroffen

Zum inzwischen bekannten Umfeld gehören unter anderem Insolvenzverfahren im Zusammenhang mit der Zweite Objektgesellschaft Wiesenweg mbH & Co. KG, der Fünfte Objektgesellschaft Wiesenweg mbH & Co. KG, der Vierte Objektgesellschaft Westerheide mbH & Co. KG und inzwischen auch der Dritte Objektgesellschaft Seewai mbH & Co. KG.

Bei diesen Fällen geht es teilweise um verbliebene Sondervermögen bereits liquidationslos vollbeendeter Immobiliengesellschaften.

Erst am 1. September 2026 um 8:50 Uhr hatte das Amtsgericht Tostedt die vorläufige Verwaltung über das von der Erste VCBB GmbH getragene Sondervermögen der Dritte Objektgesellschaft Seewai mbH & Co. KG angeordnet.

Nur 29 Minuten später, um 9:19 Uhr, folgte nun die vorläufige Insolvenzverwaltung über die Dritte VCBB GmbH selbst.

Damit verdichten sich die Insolvenzverfahren in diesem Gesellschaftsumfeld weiter.

Dr. Gideon Böhm erneut als vorläufiger Insolvenzverwalter

Eine weitere Gemeinsamkeit besteht bei der Person des vorläufigen Insolvenzverwalters.

Das Amtsgericht Tostedt hat auch bei der Dritte VCBB GmbH Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm bestellt.

Er ist damit in mehreren der miteinander zumindest gesellschaftsrechtlich beziehungsweise personell verbundenen Verfahren tätig.

Dies kann die Prüfung möglicher wirtschaftlicher Zusammenhänge erleichtern. Dennoch müssen die einzelnen Gesellschaften und Sondervermögen insolvenzrechtlich grundsätzlich getrennt betrachtet werden.

Allein aus den personellen und gesellschaftsrechtlichen Überschneidungen lässt sich nicht ableiten, dass Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten der einzelnen Gesellschaften miteinander vermischt sind.

Verfügungen nur noch mit Zustimmung möglich

Das Amtsgericht Tostedt hat einen Zustimmungsvorbehalt angeordnet.

Verfügungen der Dritte VCBB GmbH über ihr Vermögen sind damit nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters Dr. Gideon Böhm wirksam.

Auch Schuldner der Gesellschaft werden aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses vorzunehmen.

Für das weitere Verfahren dürfte insbesondere zu klären sein, welches eigene Vermögen die Dritte VCBB GmbH verwaltet und welchen wirtschaftlichen Wert dieses besitzt.

Hierzu enthält die Bekanntmachung keine näheren Informationen.

VCBB-Insolvenzkomplex weitet sich aus

Mit der Dritte VCBB GmbH ist nun nicht mehr nur die Erste VCBB GmbH beziehungsweise das von ihr getragene Sondervermögen verschiedener ehemaliger Immobiliengesellschaften betroffen.

Vielmehr befindet sich jetzt eine weitere eigenständige VCBB-Gesellschaft unter vorläufiger Insolvenzverwaltung.

Damit gewinnt der gesamte Komplex an Bedeutung. Auffällig sind insbesondere die wiederkehrende Geschäftsführung durch Irina Jürgens, die teilweise identische Anschrift, die verschiedenen Objektgesellschaften und die wiederholte Bestellung desselben vorläufigen Insolvenzverwalters.

Welche wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Erste VCBB GmbH, der Dritte VCBB GmbH und den einzelnen Immobilien-Objektgesellschaften tatsächlich bestanden beziehungsweise noch bestehen, lässt sich anhand der bisherigen Insolvenzbekanntmachungen jedoch nicht abschließend feststellen.

Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet

Auch bei der Dritte VCBB GmbH handelt es sich bislang um eine vorläufige Insolvenzverwaltung.

Ein reguläres Insolvenzverfahren wurde mit dem Beschluss vom 1. September 2026 noch nicht eröffnet.

Fest steht jedoch: Mit der Dritte VCBB GmbH steht nun ein weiteres Unternehmen aus dem bereits mehrfach von Insolvenzverfahren betroffenen VCBB-Umfeld unter vorläufiger Insolvenzverwaltung. Im Mittelpunkt der weiteren Prüfung dürfte insbesondere stehen, aus welchen Vermögenswerten das von der Gesellschaft verwaltete eigene Vermögen besteht und welche wirtschaftlichen Verbindungen zu den übrigen VCBB- und Objektgesellschaften vorhanden sind.

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