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PANDION Wolframstraße Stuttgart GmbH & Co. KG in vorläufiger Insolvenz – Immobilienprojektentwickler betroffen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die PANDION Wolframstraße Stuttgart GmbH & Co. KG befindet sich in einem Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Amtsgericht Köln hat am 31. August 2026 um 15:22 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Immobiliengesellschaft angeordnet.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 70h IN 125/26 geführt.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini aus Köln bestellt.

Die Gesellschaft hat ihre Geschäftsanschrift in der Ludwig-Ganghofer-Straße 7, 82031 Grünwald, und ist beim Amtsgericht München unter HRA 109172 im Handelsregister eingetragen.

Persönlich haftende Gesellschafterin ist die PANDION Stuttgart Verwaltungs GmbH, ebenfalls mit Sitz in Grünwald und beim Amtsgericht München unter HRB 242377 eingetragen. Diese wird durch Geschäftsführer Reinhold Knodel vertreten.

Immobilienentwicklung und Projektsteuerung im Mittelpunkt

Der Unternehmensgegenstand der PANDION Wolframstraße Stuttgart GmbH & Co. KG ist eindeutig auf den Immobiliensektor ausgerichtet.

Zu den Geschäftsfeldern gehören die Immobilienentwicklung und die Projektsteuerung von Immobilienentwicklungen.

Daneben umfasst der Unternehmensgegenstand die Verwaltung eigenen Vermögens. Dies kann insbesondere durch den Erwerb, das Halten, Verwalten und Verwerten von Unternehmensbeteiligungen, Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie sonstigen Vermögensanlagen erfolgen.

Damit kann die Gesellschaft sowohl unmittelbar Immobilien und Grundstücksrechte als auch Beteiligungen an anderen Unternehmen halten und verwerten.

Auch genehmigungspflichtige Bauträgertätigkeiten

Besonders relevant ist ein weiterer Bestandteil des Unternehmensgegenstands: Die Gesellschaft darf Bauträgertätigkeiten aller Art durchführen, die nach § 34c GewO genehmigungspflichtig sind.

Damit reicht der Geschäftszweck über die reine Verwaltung von Immobilienvermögen hinaus. Die Gesellschaft ist ausdrücklich auch für die Entwicklung und Realisierung von Bau- und Immobilienprojekten vorgesehen.

Welche konkreten Immobilienprojekte sich derzeit im Vermögen der Gesellschaft befinden, welchen Entwicklungsstand diese erreicht haben und welche Grundstücke oder Unternehmensbeteiligungen vorhanden sind, geht aus der Insolvenzbekanntmachung nicht hervor.

Name verweist auf Stuttgart

Auffällig ist die Bezeichnung „Wolframstraße Stuttgart“ im Firmennamen. Sie deutet auf einen konkreten Projektbezug in Stuttgart hin. Aus der Insolvenzbekanntmachung selbst geht allerdings nicht hervor, welches Immobilienprojekt damit verbunden ist und ob dieses aktuell noch von der Gesellschaft gehalten oder entwickelt wird.

Die rechtliche Geschäftsanschrift der Gesellschaft befindet sich jedenfalls nicht in Stuttgart, sondern in Grünwald bei München.

Verfügungen nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters

Mit dem Beschluss vom 31. August hat das Amtsgericht Köln weitreichende Sicherungsmaßnahmen angeordnet.

Verfügungen der PANDION Wolframstraße Stuttgart GmbH & Co. KG über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters Prof. Dr. Torsten Martini wirksam.

Diese Regelung ist bei einer Immobilien- und Projektgesellschaft besonders bedeutsam, da zum Unternehmensgegenstand ausdrücklich Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Unternehmensbeteiligungen und andere Vermögensanlagen gehören.

Ob und welche dieser Vermögenswerte tatsächlich vorhanden sind, lässt sich aus der Bekanntmachung allerdings nicht feststellen.

Zahlungsverkehr unter Kontrolle des vorläufigen Insolvenzverwalters

Auch der Zahlungsverkehr wurde abgesichert. Schuldner der Gesellschaft dürfen grundsätzlich nicht mehr unmittelbar an die PANDION Wolframstraße Stuttgart GmbH & Co. KG zahlen.

Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Darüber hinaus hat das Insolvenzgericht Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft untersagt, soweit keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden vorläufig eingestellt.

Noch keine endgültige Insolvenzeröffnung

Der Beschluss vom 31. August 2026 bedeutet noch nicht, dass das reguläre Insolvenzverfahren über das Vermögen der PANDION Wolframstraße Stuttgart GmbH & Co. KG bereits eröffnet worden ist.

Es handelt sich zunächst um Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Gericht muss anschließend über die endgültige Eröffnung entscheiden.

Aus der veröffentlichten Bekanntmachung geht zudem nicht hervor, wer den Insolvenzantrag gestellt hat.

Für das weitere Verfahren dürfte insbesondere von Bedeutung sein, welche Grundstücke, Immobilienprojekte, Beteiligungen, Forderungen und sonstigen Vermögenswerte der Gesellschaft zuzuordnen sind und welchen realisierbaren Wert diese besitzen.

Fest steht bislang: Seit dem 31. August 2026 steht die PANDION Wolframstraße Stuttgart GmbH & Co. KG unter vorläufiger Insolvenzverwaltung und kann über ihr Vermögen nicht mehr ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen.

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