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G & M Wohn- und Gewerbebau GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die G & M Wohn- und Gewerbebau GmbH aus St. Johann-Würtingen ist von einem Insolvenzeröffnungsverfahren betroffen. Das Amtsgericht Tübingen hat am 26. August 2026 um 15:20 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und umfangreiche Maßnahmen zur Sicherung des Unternehmensvermögens getroffen. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 22 IN 342/26 geführt.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Goethestraße 12 in 72813 St. Johann-Würtingen und ist beim Amtsgericht Stuttgart unter HRB 778895 im Handelsregister eingetragen. Geschäftsführer ist Halit Musollaj. Den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat die Gesellschaft über ihr eigenes Vermögen gestellt.

Die G & M Wohn- und Gewerbebau GmbH ist im Immobilien- und Baubereich tätig. Zum Unternehmensgegenstand gehört insbesondere die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauträger im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung. Dabei darf die Gesellschaft auch Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern und anderen Nutzungsberechtigten einsetzen. Darüber hinaus kann das Unternehmen Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen und für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten und durchführen.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter hat das Gericht Rechtsanwalt Mirko Schmid aus Stuttgart bestellt. Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen sind seit der gerichtlichen Anordnung grundsätzlich nur noch mit seiner Zustimmung wirksam.

Besonders weitreichende Befugnisse erhielt der vorläufige Insolvenzverwalter hinsichtlich der finanziellen Mittel des Unternehmens. Der G & M Wohn- und Gewerbebau GmbH wurde untersagt, selbstständig über ihre Bankkonten und Außenstände zu verfügen. Insoweit ist die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen. Dieser darf Bankguthaben und andere Forderungen einziehen, Zahlungen entgegennehmen und für das Verfahren entsprechende Sonderkonten einrichten.

Auch Schuldner der Gesellschaft dürfen nicht mehr unmittelbar an die G & M Wohn- und Gewerbebau GmbH zahlen. Sie wurden angewiesen, Zahlungen nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.

Gleichzeitig hat das Amtsgericht einen weitgehenden Vollstreckungsstopp angeordnet. Neue Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft sind grundsätzlich untersagt und bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt, soweit keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind.

Rechtsanwalt Mirko Schmid soll nun als vorläufiger Insolvenzverwalter und Sachverständiger die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens untersuchen. Dabei ist insbesondere zu klären, ob ein Insolvenzgrund vorliegt, ob das vorhandene Vermögen die Kosten eines Insolvenzverfahrens decken kann und welche Aussichten für eine Fortführung des Bauträgerunternehmens bestehen.

Eine endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist mit der Entscheidung vom 26. August 2026 noch nicht erfolgt. Zunächst werden das Vermögen gesichert und die Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens geprüft.

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