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FINMA-Warnliste: Vorsicht bei „Schelhammer Systems“ – Anbieter ohne Handelsregistereintrag

geralt (CC0), Pixabay

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA führt „Schelhammer Systems“ beziehungsweise die Internetseite schelhammer-systems.com auf ihrer Warnliste. Der entsprechende Eintrag trägt das Datum 26. August 2026. Als Adresse wird Beethovenstrasse 48, 8002 Zürich angegeben. Besonders auffällig: Laut dem von Ihnen übermittelten FINMA-Eintrag besteht kein Eintrag im Handelsregister.

Die Warnung sollten Verbraucher und Anleger ernst nehmen. Allerdings ist wichtig, genau zu unterscheiden, was ein Eintrag auf der FINMA-Warnliste bedeutet – und was nicht.

Was bedeutet die FINMA-Warnliste?

Die FINMA veröffentlicht ihre Warnliste für Unternehmen und Personen, bei denen Hinweise auf eine möglicherweise unerlaubte Tätigkeit im Finanzmarkt bestehen. Die Behörde erklärt, dass sie entsprechende Abklärungen einleitet, wenn der Verdacht besteht, dass bewilligungspflichtige Finanzdienstleistungen ohne die erforderliche Genehmigung erbracht werden.

Ein Warnlisteneintrag ist dabei nicht automatisch der Nachweis einer illegalen oder betrügerischen Tätigkeit. Die FINMA weist ausdrücklich darauf hin, dass ein Eintrag nicht zwangsläufig bedeutet, dass die ausgeübte Tätigkeit illegal ist. Er macht Anleger jedoch darauf aufmerksam, dass das aufgeführte Unternehmen über keine Bewilligung der FINMA verfügt.

Keine Handelsregistereintragung angegeben

Bei „Schelhammer Systems“ kommt nach dem veröffentlichten Eintrag ein weiterer Punkt hinzu: Unter der Rubrik Handelsregister heißt es „Ohne HR-Eintrag“.

Für potenzielle Kunden ist das ein wichtiger Anlass, besonders genau zu prüfen, mit wem sie tatsächlich Geschäfte abschließen würden. Eine Zürcher Anschrift auf einer Internetseite allein belegt weder die Existenz einer bestimmten Gesellschaft noch eine Zulassung als beaufsichtigter Finanzdienstleister.

Die FINMA empfiehlt Anlegern generell, vor einer Investition zu kontrollieren, ob das betreffende Unternehmen beziehungsweise die Person über eine Bewilligung verfügt. Dafür veröffentlicht die Behörde zusätzlich eine Liste der von ihr Beaufsichtigten.

Was Anleger jetzt beachten sollten

Wer von „Schelhammer Systems“ kontaktiert wurde oder bereits ein Angebot erhalten hat, sollte zunächst keine vorschnelle Überweisung oder Investition vornehmen. Insbesondere sollten Identität und tatsächlicher Rechtsträger des Anbieters, eine mögliche regulatorische Zulassung sowie die angegebenen Konten und Zahlungsempfänger überprüft werden.

Wer bereits Geld überwiesen hat, sollte sämtliche Unterlagen sichern. Dazu gehören Kontoauszüge, Überweisungsbelege, E-Mails, Chatnachrichten, Telefonnummern, Vertragsunterlagen und Screenshots eines möglichen Kundenkontos. Bei Zahlungen in Kryptowährungen sollten zusätzlich Wallet-Adressen und Transaktionskennungen gespeichert werden.

Auch sollte möglichst früh die eigene Bank beziehungsweise der verwendete Zahlungsdienstleister kontaktiert werden, um prüfen zu lassen, ob noch Möglichkeiten bestehen, eine Zahlung zu stoppen oder zurückzuholen. Bei einem konkreten Verdacht auf eine Straftat kommt darüber hinaus eine Anzeige bei der Polizei beziehungsweise den zuständigen Strafverfolgungsbehörden in Betracht.

Wichtig: Nicht durch angebliche Gewinne zu weiteren Zahlungen verleiten lassen

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn nach einer ersten Einzahlung weitere Beträge verlangt werden – beispielsweise angebliche Steuern, Provisionen, Versicherungen, Freischaltungsgebühren oder Gebühren für eine Auszahlung.

Ebenso sollte eine auf einer Handelsplattform angezeigte Gewinnsumme nicht automatisch als Beleg dafür verstanden werden, dass dieses Vermögen tatsächlich vorhanden und auszahlbar ist.

Die FINMA rät Anlegern grundsätzlich dazu, sich vor einer Investition umfassend zu informieren und gegebenenfalls auch Warnlisten anderer Behörden zu konsultieren. Sie weist außerdem darauf hin, dass ihre eigene Warnliste keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Tagesaktualität erhebt.

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