Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA führt den Anbieter „Blackthorn Elite“ beziehungsweise blackthornelite.ltd seit dem 26. August 2026 auf ihrer Warnliste. Nach den veröffentlichten Angaben wird die Adresse Turmstrasse 18, 6312 Steinhausen verwendet. Besonders relevant für potenzielle Anleger: Die FINMA vermerkt bei dem Anbieter „Ohne HR-Eintrag“ – demnach besteht für den aufgeführten Anbieter kein entsprechender Handelsregistereintrag.
Der Eintrag sollte ernst genommen werden. Gleichzeitig ist wichtig, daraus keine weitergehenden Vorwürfe abzuleiten, die von der Behörde nicht festgestellt wurden.
Warum Blackthorn Elite auf der FINMA-Warnliste relevant ist
Die FINMA führt ihre Warnliste für Unternehmen und Personen, bei denen sie Hinweise auf möglicherweise unerlaubte Tätigkeiten am Finanzmarkt erhalten hat. Nach Angaben der Behörde werden Abklärungen eingeleitet, wenn der Verdacht besteht, dass eine Tätigkeit ohne eine möglicherweise erforderliche Bewilligung ausgeübt wird.
Bei Unternehmen auf der Warnliste konnte die FINMA entsprechende Verdachtsmomente teilweise nicht abschließend abklären, etwa weil Unternehmen ihrer Auskunftspflicht nicht nachkamen oder falsche Angaben machten. Eine Aufnahme kann laut FINMA außerdem erfolgen, wenn ihre Untersuchungen eine erhebliche Gefährdung von Anlegern vermuten lassen.
Für Verbraucher besonders wichtig: Die Aufnahme in die Warnliste bedeutet nicht automatisch, dass ein Unternehmen illegal handelt oder dass Betrug nachgewiesen wurde. Die FINMA macht mit der Warnliste jedoch darauf aufmerksam, dass die dort aufgeführten Anbieter über keine Bewilligung der FINMA verfügen.
Auffällig: Kein Handelsregistereintrag
Nach dem von Ihnen übermittelten FINMA-Eintrag werden zu Blackthorn Elite folgende Angaben gemacht:
Name: Blackthorn Elite / blackthornelite.ltd
Adresse: Turmstrasse 18, 6312 Steinhausen
Internetseite: blackthornelite.ltd
Handelsregister: Ohne HR-Eintrag
Datum des Warnlisteneintrags: 26. August 2026
Gerade der fehlende Handelsregistereintrag ist ein Grund, die Identität und den tatsächlichen Rechtsträger hinter einem Angebot besonders sorgfältig zu prüfen.
Eine Schweizer Adresse oder eine professionell gestaltete Internetseite reichen nicht aus, um nachzuweisen, dass ein Anbieter tatsächlich von dort aus tätig ist oder über eine erforderliche Finanzmarkt-Bewilligung verfügt.
Was Anleger vor einer Zahlung kontrollieren sollten
Wer von Blackthorn Elite kontaktiert wurde, sollte zunächst feststellen, mit welcher konkreten Person oder Gesellschaft ein Vertrag geschlossen werden soll. Ebenso sollte geprüft werden, auf wessen Namen ein angegebenes Bankkonto läuft und ob die angebotene Finanzdienstleistung einer Bewilligung bedarf.
Die FINMA stellt hierfür auch eine öffentliche Liste der von ihr bewilligten beziehungsweise beaufsichtigten Institute, Personen und Produkte zur Verfügung. Sie empfiehlt Anlegern ausdrücklich, sich vor einer Investition gründlich zu informieren.
FINMA-Warnliste und Informationen für Anleger
Bereits Geld an Blackthorn Elite gezahlt?
Wer bereits Geld überwiesen hat, sollte keine weiteren Zahlungen allein deshalb leisten, weil ein vermeintlicher Berater Druck ausübt oder eine Auszahlung davon abhängig macht.
Stattdessen sollten alle Beweismittel gesichert werden: Kontoauszüge, Überweisungsbelege, Kreditkartenabrechnungen, Verträge, E-Mails und Chatnachrichten, Telefonnummern und Namen von Ansprechpartnern sowie Screenshots eines möglichen Online-Kontos. Bei Kryptowährungszahlungen sind Wallet-Adressen und Transaktionskennungen besonders wichtig.
Die eigene Bank oder der verwendete Zahlungsdienstleister sollte möglichst früh kontaktiert werden, damit geprüft werden kann, ob bei bereits erfolgten Zahlungen noch Handlungsmöglichkeiten bestehen. Bei konkreten Anhaltspunkten für eine Straftat kann zudem eine Anzeige bei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden geprüft werden.
Vorsicht bei angeblichen Gebühren für die Auszahlung
Ein besonderes Warnsignal können zusätzliche Zahlungsforderungen sein. Wird beispielsweise behauptet, ein vorhandenes Guthaben könne erst nach Zahlung einer Steuer, Provision, Versicherungs-, Freigabe- oder Bearbeitungsgebühr ausgezahlt werden, sollte die Forderung unabhängig überprüft werden.
Auch vermeintliche Helfer, die später versprechen, verlorenes Geld gegen eine Vorauszahlung zurückzubeschaffen, sollten sorgfältig überprüft werden.
