Die Finanzaufsicht BaFin warnt aktuell vor der Website hsf-verwaltung(.)app. Nach Angaben der Behörde besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber dort ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten.
Besonders brisant ist der Fall, weil die Betreiber offenbar mit Namen arbeiten, die Vertrauen schaffen sollen. Nach Angaben der BaFin wird der Eindruck erweckt, es bestehe eine Verbindung zur HSF Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG mit Sitz in Düsseldorf oder zur HSF Verwaltungs GmbH mit Sitz in Nürnberg.
Die Finanzaufsicht stellt jedoch klar: Eine solche Verbindung besteht nicht.
BaFin spricht ausdrücklich von Identitätsmissbrauch
Damit handelt es sich nicht lediglich um einen ähnlich klingenden Firmennamen. Die BaFin bezeichnet den Vorgang ausdrücklich als Identitätsmissbrauch.
Die beiden tatsächlich existierenden Unternehmen stehen nach Angaben der Behörde in keinem Zusammenhang mit der Website hsf-verwaltung(.)app oder den dort angebotenen Dienstleistungen.
Gerade diese Form des Missbrauchs kann für Anleger besonders gefährlich sein. Wer nach einem vermeintlichen Anbieter recherchiert und dabei auf ein tatsächlich bestehendes Unternehmen stößt, könnte irrtümlich davon ausgehen, auch das Online-Angebot sei seriös.
Ein echter Firmenname macht ein Angebot noch nicht echt
Der Fall zeigt, warum Anleger nicht nur prüfen sollten, ob ein Unternehmen existiert. Entscheidend ist auch, ob Internetadresse, Kontaktdaten und Ansprechpartner tatsächlich zu diesem Unternehmen gehören.
Eine professionell wirkende Website, ein bekannter Firmenname oder ein Eintrag eines ähnlich benannten Unternehmens reichen dafür nicht aus.
Wer über hsf-verwaltung(.)app angesprochen wird, sollte daher besonders vorsichtig sein und vor einer Überweisung oder der Übermittlung persönlicher Daten zunächst unabhängig überprüfen, wer tatsächlich hinter dem Angebot steht.
Finanzdienstleistungen brauchen eine Erlaubnis
Wer in Deutschland Bankgeschäfte sowie Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt grundsätzlich eine entsprechende Erlaubnis der BaFin.
Ob ein Unternehmen zugelassen ist, können Verbraucher über die Unternehmensdatenbank der Finanzaufsicht überprüfen.
Wichtig dabei: Selbst wenn dort ein Unternehmen mit passendem oder ähnlichem Namen auftaucht, sollten Anleger zusätzlich kontrollieren, ob die verwendete Website wirklich diesem Unternehmen gehört.
Was Betroffene jetzt beachten sollten
Wer bereits über die Website Kontakt hatte, sollte keine weiteren Zahlungen leisten, solange die Identität des Vertragspartners nicht eindeutig geklärt ist. Auch Ausweiskopien, Bankdaten oder Zugangsdaten sollten nicht weitergegeben werden.
Bereits vorhandene E-Mails, Vertragsunterlagen, Zahlungsbelege und Screenshots sollten gesichert werden.
Die BaFin veröffentlichte ihre Warnung am 26. August 2026 und stützt sie auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.