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KL Consulting GmbH fordert Geld – doch als Inkassodienstleister ist das Unternehmen nach den vorliegenden Angaben nicht registriert

geralt (CC0), Pixabay

Ein Inkassoschreiben landet im Briefkasten, eine offene Forderung wird behauptet und eine Bankverbindung gleich mitgeliefert. Wer nicht schnell zahlt, fürchtet womöglich weitere Gebühren oder rechtliche Konsequenzen. Genau dieser Druck kann Verbraucher zu einer vorschnellen Überweisung verleiten.

Aktuell geht es um Zahlungsaufforderungen der KL Consulting GmbH, die mit der Anschrift Koloniestraße 30, 13359 Berlin, und der Internetseite „kl-forderung.de“ auftritt. Der entscheidende Warnhinweis: Nach den vorliegenden Informationen besteht keine Registrierung als Inkassodienstleister.

Vorsicht bei dieser IBAN

In den Zahlungsaufforderungen soll das Geld an folgende Bankverbindung überwiesen werden:

Zahlungsempfänger: KL Consulting GmbH
IBAN: IE14 SUMU 9903 6513 1393 15

Die IBAN beginnt mit „IE“ und verweist damit auf ein Konto in Irland. Das allein beweist keinen Betrug. Zusammen mit Zweifeln an der Inkassoberechtigung ist es jedoch ein weiterer Grund, vor einer Zahlung genau hinzusehen.

Die entscheidende Frage: Gibt es die Forderung überhaupt?

Betroffene sollten sich nicht von Fristen und möglichen Drohungen unter Druck setzen lassen. Stattdessen gilt es zunächst zu klären: Habe ich mit dem angeblichen Gläubiger überhaupt einen Vertrag geschlossen? Woher stammt die Forderung? Wie setzt sich der verlangte Betrag zusammen?

Kann das Schreiben diese grundlegenden Fragen nicht nachvollziehbar beantworten, sollten sämtliche Alarmglocken schrillen.

Besonders wichtig ist außerdem die Überprüfung des Absenders. Wer in Deutschland geschäftsmäßig Inkassodienstleistungen anbietet, benötigt grundsätzlich eine entsprechende Registrierung. Fehlt diese, ist höchste Vorsicht geboten.

Schon überwiesen? Dann zählt möglicherweise jede Stunde

Wer bereits Geld auf das genannte Konto überwiesen hat und anschließend Zweifel bekommt, sollte unverzüglich seine Bank kontaktieren. Je früher ein möglicher Betrugsverdacht gemeldet wird, desto eher kann geprüft werden, ob eine Überweisung noch gestoppt oder zurückgerufen werden kann.

Betroffene sollten das Schreiben, Umschläge, E-Mails und sämtliche Zahlungsdaten aufbewahren. Bei einem Betrugsverdacht kann zudem eine Strafanzeige bei der Polizei sinnvoll sein.

Nicht einschüchtern lassen

Ein offiziell wirkendes Schreiben ist noch kein Beweis dafür, dass eine Forderung tatsächlich besteht. Logos, Aktenzeichen, Zahlungsfristen und juristisch klingende Formulierungen können einem Schreiben einen seriösen Eindruck verleihen.

Deshalb gilt bei derartigen Zahlungsaufforderungen: Erst prüfen, dann zahlen. Wer ein Schreiben der KL Consulting GmbH mit der genannten Bankverbindung erhalten hat, sollte nach den vorliegenden Informationen keine Überweisung allein aufgrund dieser Aufforderung vornehmen, sondern zunächst Absender, Inkassoberechtigung und angebliche Forderung überprüfen lassen.

View Comments (1) View Comments (1)
  1. Betreff : Unberechtigte Fordeung !
    Ich bekam am 03.09.2026 per Post einen Brief mit der Forderung einer Zahlung von 239,70 €. Gefordert von KL Consulting GmbH Koloniestr. 30 // Plz : 13359 Berlin, im Namen von :
    Beststrom24 & LottoUG Es gibt / gab niemals einen Kontakt meinerseits zu diesen hier genannten Firmen, weder schriftlich noch telefonisch ! Werde umgehend die Polizei einschalten und dieses Schreiben per Screeshot abspeichern und entsprechend weiterleiten. Habe soeben die URL gecheckt . Diese zeigt mir das dieses Schreiben an das : Verbraucherschutzforum.Berlin/2026-08-24/ kl-consulting-gmbh ….. geht ! Das Schreiben ist digitalisiert und ich kann es Ihnen gerne jederzeit zusenden bei Bedarf. Vielleicht ist von ihrer Seite schon ein Verfahren initiiert worden. Wäre toll.

    m.f.G. H. Ruden / Koblenz Details you will find in the local Telefondirectory.

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