In Leipzig beschäftigen nach dem vorliegenden Bericht vier syrische Großfamilien mit insgesamt teils sehr großen Familienverbänden Polizei und Justiz. Die Rede ist von Familienstrukturen mit bis zu rund 1.000 Angehörigen. Das Landeskriminalamt warne in diesem Zusammenhang vor kriminellen Strukturen innerhalb solcher Großfamilien.
Besondere Aufmerksamkeit erhält ein Familienoberhaupt, das mindestens 32 Kinder und 25 Enkel haben soll. Mehrere seiner Söhne seien bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten und unter anderem wegen Delikten im Zusammenhang mit tödlicher Raserei, Drogenhandel und Gewalttaten verurteilt worden.
Behörden stehen vor schwierigen Ermittlungen
Die Herausforderung für Polizei und Justiz besteht bei abgeschotteten kriminellen Netzwerken häufig darin, konkrete Straftaten einzelnen Personen gerichtsfest zuzuordnen. Ein großes familiäres Umfeld allein reicht dafür nicht aus.
Der vorliegende Text spricht zugleich von wiederholt gescheiterten Verfahren. Welche Verfahren damit konkret gemeint sind, aus welchen Gründen sie scheiterten und welche Erkenntnisse das LKA im Einzelnen zu den vier Familien hat, geht aus dem bereitgestellten Ausschnitt allerdings nicht hervor.
Entsprechend sollte zwischen belegten Verurteilungen, laufenden Ermittlungen und bloßen Verdachtsmomenten klar unterschieden werden.
Verurteilungen wegen schwerer Straftaten
Besonders brisant sind die im Bericht erwähnten Verurteilungen einzelner Söhne des Familienoberhaupts. Genannt werden Straftaten aus unterschiedlichen Bereichen – von Drogenkriminalität und Gewaltdelikten bis zu einem Fall tödlicher Raserei.
Damit richtet sich der Blick der Sicherheitsbehörden offenbar nicht auf ein einzelnes Deliktsfeld. Vielmehr geht es um die Frage, ob innerhalb bestimmter Familienverbände dauerhaft kriminelle Strukturen entstanden sind.
Genau an dieser Stelle ist der Begriff „Clan-Kriminalität“ allerdings mit Vorsicht zu verwenden. Eine Großfamilie ist nicht mit einer kriminellen Organisation gleichzusetzen. Auch innerhalb einer Familie, in der mehrere Angehörige Straftaten begehen, dürfen andere Mitglieder nicht pauschal kriminalisiert werden.
Große Familienverbände sind kein Straftatbestand
Die Zahl von 32 Kindern und 25 Enkelkindern ist für die strafrechtliche Bewertung des Familienoberhaupts für sich genommen ohne Bedeutung. Entscheidend ist ausschließlich, ob einer Person eine konkrete Straftat nachgewiesen werden kann.
Das gilt ebenso für Herkunft und Staatsangehörigkeit. Dass die im Bericht beschriebenen Familien aus Syrien stammen, sagt nichts über die strafrechtliche Verantwortlichkeit einzelner Familienmitglieder aus.
Für Ermittler relevant werden familiäre Verbindungen erst dann, wenn belastbare Hinweise darauf bestehen, dass sie gezielt für kriminelle Aktivitäten genutzt werden – beispielsweise für arbeitsteilige Straftaten, die Verschleierung von Verantwortlichkeiten oder die Unterstützung anderer Täter.
Kritik an der Durchsetzungsfähigkeit des Staates
Der Bericht greift außerdem deutliche politische Kritik auf. Ein Europaabgeordneter wird mit der Einschätzung wiedergegeben, der Staat beiße sich an diesen Personen „die Zähne aus“.
Eine solche Aussage beschreibt zunächst eine politische Bewertung. Ob die Leipziger Strafverfolgungsbehörden tatsächlich strukturell an ihre Grenzen gelangen, lässt sich anhand des vorliegenden Ausschnitts allein nicht beurteilen.
Dass es bereits Verurteilungen gegeben haben soll, zeigt zugleich, dass Strafverfolgung zumindest in einzelnen Fällen erfolgreich war. Gescheiterte Verfahren wiederum können zahlreiche Ursachen haben – etwa eine unzureichende Beweislage. Ein eingestelltes Verfahren oder ein Freispruch darf deshalb nicht automatisch als Versagen der Justiz interpretiert werden.
Leipzig vor einer langfristigen Herausforderung
Sollten sich die vom Landeskriminalamt beschriebenen Strukturen bestätigen, dürfte die Bekämpfung solcher Netzwerke eine langfristige Aufgabe bleiben. Polizei und Staatsanwaltschaft müssen dabei einzelne Straftaten aufklären und zugleich mögliche Verbindungen zwischen Beschuldigten untersuchen.