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König SE & Co. KG aus Moringen beantragt Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die König SE & Co. KG mit Sitz in Moringen in Niedersachsen ist von einem Insolvenzantragsverfahren betroffen. Das Amtsgericht Göttingen hat am 19. August 2026 unter dem Aktenzeichen 71 IN 68/26 NOM die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Markus Kohlstedt aus Hannover zum vorläufigen Sachwalter bestellt.

Das Unternehmen hat seinen Firmensitz in der Nienhagener Straße 30, 37186 Moringen und ist beim Amtsgericht Göttingen unter HRA 130123 eingetragen. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die König Management SE. Diese wird nach den Angaben im gerichtlichen Beschluss durch die Geschäftsführer Carl Fredrik Ljungman und Christian Stoffler vertreten.

Mit der gerichtlichen Entscheidung darf die König SE & Co. KG ihr Vermögen zunächst weiterhin selbst verwalten und darüber verfügen. Anders als bei einem klassischen vorläufigen Insolvenzverfahren übernimmt damit kein vorläufiger Insolvenzverwalter die Unternehmensführung. Rechtsanwalt Markus Kohlstedt wurde gemäß § 270a Absatz 1 Insolvenzordnung als vorläufiger Sachwalter eingesetzt. Seine Aufgabe besteht insbesondere darin, die wirtschaftliche Lage und die Geschäftsführung zu überwachen und die Interessen der Gläubiger im Verfahren zu wahren.

König blickt auf mehr als 60 Jahre Unternehmensgeschichte zurück

Hinter dem Namen König steht ein traditionsreiches mittelständisches Familienunternehmen, dessen Geschichte bis ins Jahr 1965 zurückreicht. Die Anfänge lagen allerdings nicht in Moringen, sondern in Hamburg. Dort begann König zunächst als kleiner Montagedienstleister in der Baubranche mit einem Schwerpunkt auf Klima und Lüftungstechnik.

Bereits wenige Jahre später entwickelte sich daraus ein wesentlich breiter aufgestelltes Unternehmen. Ab 1969 wurden auch Produkte für die damaligen Montagearbeiten hergestellt. Gleichzeitig entstand die Personaldienstleistung. Im Zusammenhang mit Bauprojekten für die Olympischen Spiele 1972 wurde eine Niederlassung in München aufgebaut. Mitte der 1970er Jahre verlegte das Unternehmen seinen Stammsitz nach Moringen.

Über Jahrzehnte entwickelte sich daraus die heutige König Gruppe mit zwei wesentlichen Geschäftsfeldern: Personaldienstleistungen unter der Marke König Fachpersonal sowie die industrielle Herstellung von Profilsystemen. Nach Unternehmensangaben beschäftigt die Gruppe rund 2.000 Menschen und verfügt über zahlreiche Niederlassungen in Deutschland und Österreich.

Kerngeschäft war über Jahrzehnte die Arbeitnehmerüberlassung

Der im Insolvenzbeschluss angegebene Unternehmensgegenstand der König SE & Co. KG lautet gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung. Tatsächlich gehörte die Überlassung von Arbeitnehmern über Jahrzehnte zu den prägenden Geschäftsfeldern des Unternehmens.

König stellte Fachkräfte und andere Beschäftigte selbst ein und setzte diese anschließend bei Kundenunternehmen ein. Tätigkeitsfelder waren insbesondere Handwerk, Industrie, Produktion, Logistik und kaufmännische beziehungsweise administrative Bereiche. Hinzu kamen Personalvermittlung und weitere Dienstleistungen rund um die Besetzung von Stellen.

Zu den gesuchten beziehungsweise eingesetzten Berufsgruppen zählen unter anderem Elektriker und Elektroniker, Heizungs und Sanitärfachkräfte, Industriemechaniker, Produktionsmitarbeiter, Maschinenbediener, Lager und Logistikbeschäftigte sowie kaufmännische Mitarbeiter. Auch aktuell finden sich zahlreiche Stellenangebote aus diesen Bereichen.

Damit handelte es sich bei König nicht lediglich um eine Vermittlungsagentur. Ein wesentlicher Teil des Geschäftsmodells bestand darin, Arbeitnehmer fest anzustellen und sie im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung zeitweise bei unterschiedlichen Kundenunternehmen einzusetzen.

Entscheidende Umstrukturierung im Jahr 2024

Für die Einordnung des jetzigen Insolvenzverfahrens ist allerdings eine wichtige gesellschaftsrechtliche Veränderung zu berücksichtigen. Die historischen Geschäftstätigkeiten der König Gruppe dürfen nicht ohne Weiteres mit dem heutigen Tätigkeitsumfang der insolvenzbetroffenen König SE & Co. KG gleichgesetzt werden.

Im Jahr 2024 wurde die Unternehmensstruktur grundlegend verändert. Nach den veröffentlichten Registerinformationen übertrug die König SE & Co. KG aufgrund eines Ausgliederungs und Übernahmevertrages vom 16. August 2024 wesentliche Unternehmensteile auf eigenständige Gesellschaften.

Der Geschäftsbereich Personal wurde als Gesamtheit auf die KÖNIG Fachpersonal GmbH & Co. KG mit Sitz in Moringen übertragen. Gleichzeitig wurde der Geschäftsbereich Produkte auf die König Profilsysteme GmbH & Co. KG ausgegliedert. Die entsprechenden Ausgliederungen wurden mit der Eintragung beim übertragenden Rechtsträger am 30. September 2024 wirksam.

Das ist für das aktuelle Insolvenzverfahren von erheblicher Bedeutung. Die heute operativ auftretende KÖNIG Fachpersonal GmbH & Co. KG ist beim Amtsgericht Göttingen unter HRA 202308 eingetragen. Auf der aktuellen Unternehmenswebsite wird diese Gesellschaft als Betreiberin des Personaldienstleistungsgeschäfts genannt.

Auch aktuelle Stellenangebote und die Darstellung bei der Bundesagentur für Arbeit weisen die KÖNIG Fachpersonal GmbH & Co. KG als Arbeitgeber beziehungsweise Personaldienstleister aus. Dort werden Arbeitnehmerüberlassung und Personalvermittlung in Handwerk, Industrie, Logistik und Office als Geschäftsfelder beschrieben.

Die König SE & Co. KG scheint nach der Umstrukturierung dagegen insbesondere Funktionen auf Ebene der Unternehmensgruppe übernommen zu haben. Ein aktuelles Zertifikat aus dem Jahr 2025 nennt für die König SE & Co. KG am Standort Moringen ausdrücklich die Wahrnehmung von Zentralfunktionen, während die eigentlichen Personaldienstleistungen den Standorten der KÖNIG Fachpersonal GmbH & Co. KG zugeordnet werden.

Auch das Industriegeschäft wurde verselbstständigt

Neben der Arbeitnehmerüberlassung hatte König über Jahrzehnte einen zweiten außergewöhnlich großen Geschäftsbereich aufgebaut. Unter König Profilsysteme entwickelte und produzierte die Unternehmensgruppe Metallprofile und Zubehör für den Trockenbau sowie Spezialprofile und Stanzteile für unterschiedliche industrielle Anwendungen.

In Moringen wurde dafür erheblich investiert. Im Sommer 2021 nahm König ein neues Werk für kundenindividuelle Spezialprofile in Betrieb. Nach Unternehmensangaben belief sich die Investition auf rund zehn Millionen Euro. Allein die neue Fertigungs und Lagerhalle umfasst rund 3.500 Quadratmeter. Hinzu kamen rund 10.000 Quadratmeter Verkehrs und Lagerflächen sowie ein Büro und Sozialgebäude.

Inzwischen spielt auch die Solarbranche eine Rolle. König Profilsysteme entwickelt und produziert Montagesysteme für Photovoltaik Freiflächenanlagen. Das Unternehmen gibt für seine modernen Profilieranlagen eine Fertigungskapazität von bis zu beziehungsweise mehr als einem Gigawatt pro Jahr an. Die Systeme werden für Solarparks auf dem europäischen Markt angeboten.

Auch dieses Industrie und Solargeschäft ist jedoch nach der gesellschaftsrechtlichen Neuordnung nicht mehr unmittelbar der jetzt vom Insolvenzantragsverfahren betroffenen König SE & Co. KG zuzurechnen. Betreiberin ist heute die eigenständige König Profilsysteme GmbH & Co. KG mit Sitz ebenfalls in der Nienhagener Straße 30 in Moringen. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Göttingen unter HRA 202189 eingetragen.

Insolvenz betrifft damit eine zentrale Gesellschaft der König Gruppe

Die Tragweite des Verfahrens lässt sich deshalb nicht allein aus dem im Insolvenzbeschluss genannten Gegenstand „gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung“ ableiten. König hat in den vergangenen Jahren seine beiden großen operativen Geschäftsbereiche gesellschaftsrechtlich verselbstständigt.

Die König SE & Co. KG blieb jedoch in die Gruppenstruktur eingebunden. Sie ist unter anderem Kommanditistin der König Profilsysteme GmbH & Co. KG. Auch bei der österreichischen KÖNIG Fachpersonal GmbH & Co. KG wird die König SE & Co. KG als Kommanditistin geführt.

Damit betrifft das Verfahren eine Gesellschaft, die historisch das operative Kerngeschäft der Unternehmensgruppe getragen hat und nach der Neuorganisation weiterhin eine zentrale Funktion innerhalb der König Gruppe besitzt.

Nicht automatisch aus dem Beschluss folgt dagegen, dass auch die rechtlich eigenständige KÖNIG Fachpersonal GmbH & Co. KG oder die König Profilsysteme GmbH & Co. KG selbst Insolvenz beantragt haben. Für eine solche Schlussfolgerung bietet der vorliegende Beschluss keine Grundlage. Gerade aufgrund der 2024 vorgenommenen Ausgliederungen muss zwischen den einzelnen Gesellschaften genau unterschieden werden.

Vorläufige Eigenverwaltung soll Handlungsspielraum erhalten

Mit der Anordnung nach § 270a InsO hat das Amtsgericht Göttingen zunächst den Weg für eine vorläufige Eigenverwaltung freigemacht. Die Geschäftsführung bleibt damit handlungsfähig und kann unter Aufsicht des vorläufigen Sachwalters versuchen, die wirtschaftliche Situation zu stabilisieren und eine Sanierung vorzubereiten.

Das Verfahren wird beim Amtsgericht Göttingen unter dem Aktenzeichen 71 IN 68/26 NOM geführt. Zum vorläufigen Sachwalter wurde Rechtsanwalt Markus Kohlstedt, Robert Enke Straße 1 in Hannover, bestellt.

Welche Ursachen zu dem Insolvenzantrag geführt haben, geht aus dem veröffentlichten Gerichtsbeschluss nicht hervor. Ebenso lässt sich daraus derzeit nicht entnehmen, welche Auswirkungen das Verfahren auf Beschäftigte, Kunden, Gläubiger und die übrigen Gesellschaften der König Gruppe haben wird.

Bemerkenswert ist der Fall jedoch schon aufgrund der langen Unternehmensgeschichte und der Größe der Unternehmensgruppe. Aus einem 1965 gegründeten Hamburger Montagedienstleister entstand über sechs Jahrzehnte eine Unternehmensgruppe mit Personaldienstleistung, industrieller Profilfertigung und inzwischen auch Produkten für große Photovoltaik Freiflächenanlagen. Nun steht mit der König SE & Co. KG eine zentrale Gesellschaft dieser traditionsreichen Gruppe unter dem Schutz eines vorläufigen Eigenverwaltungsverfahrens.

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