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BSB Holding GmbH aus Weyhe: Vergütung für Nachtragsverteilung festgesetzt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im bereits seit vielen Jahren laufenden Insolvenzverfahren über das Vermögen der BSB Holding GmbH mit Sitz in Weyhe gibt es eine weitere gerichtliche Entscheidung. Das Amtsgericht Syke hat die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters für eine Nachtragsverteilung festgesetzt. Das Insolvenzverfahren wird unter dem Aktenzeichen 15 IN 60/12 geführt.

Die BSB Holding GmbH hat ihren Sitz in der Mittelwendung 22, 28844 Weyhe und ist beim Amtsgericht Walsrode unter HRB 110951 im Handelsregister eingetragen. Als Geschäftsführer werden Lars Küper und Stefan Stüssel genannt.

Bei der Gesellschaft handelt es sich ihrem Unternehmensgegenstand nach um eine Beteiligungs- beziehungsweise Holdinggesellschaft. Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Wahrnehmung aller damit zusammenhängenden Angelegenheiten.

In dem Insolvenzverfahren wurde eine Nachtragsverteilung angeordnet. Eine solche Nachtragsverteilung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn nach dem eigentlichen Abschluss eines Insolvenzverfahrens noch Vermögenswerte festgestellt oder verfügbar werden, die zur Insolvenzmasse gehören und deshalb nachträglich zugunsten der Gläubiger verwertet beziehungsweise verteilt werden können.

Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Christian Willmer beantragte mit Schriftsatz vom 15. Juni 2026 die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen für die Durchführung dieser Nachtragsverteilung.

Das Amtsgericht Syke hielt die beantragte Vergütung für angemessen. Nach den Ausführungen des Gerichts waren dabei insbesondere die Dauer des Nachtragsverteilungsverfahrens und die Höhe der zu berücksichtigenden Masse maßgeblich. Das Gericht setzte einen Vergütungssatz von 200 Prozent als angemessen fest.

Die konkreten Eurobeträge der Vergütung und Auslagen wurden in der öffentlichen Bekanntmachung nicht genannt. Das Gericht verweist insoweit auf § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO, wonach die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen sind. Dem Insolvenzverwalter wurde gestattet, den gerichtlich festgesetzten Gesamtbetrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Die Entscheidung des Amtsgerichts Syke vom 14. August 2026 bedeutet keine neue Insolvenz der BSB Holding GmbH. Das Insolvenzverfahren läuft bereits unter dem Aktenzeichen aus dem Jahr 2012. Die aktuelle Bekanntmachung betrifft ausschließlich die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters im Zusammenhang mit einer Nachtragsverteilung.

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