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Insolvenzverfahren bei B&S Planbau GmbH & Co. KG scheitert mangels Masse

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die im Immobilienbereich tätige B&S Planbau GmbH & Co. KG mit Sitz in Paderborn ist von einem Insolvenzantragsverfahren betroffen. Das Amtsgericht Paderborn hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 97 IN 4/26 geführt.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Detmolder Straße 71, 33100 Paderborn und ist beim Amtsgericht Paderborn unter HRA 7663 eingetragen. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die ebenfalls in Paderborn ansässige B & S Planbau Immobilien GmbH, eingetragen unter HRB 14061. Diese wird durch die Geschäftsführerin Petra Behma vertreten.

Nach dem Unternehmensgegenstand befasst sich B&S Planbau mit der Planung und Erstellung sowie dem Verkauf von Wohn- und Geschäftshäusern. Zum Geschäft gehören außerdem der Kauf und Verkauf von Grundstücken sowie die Vermietung und Verpachtung von Liegenschaften und Gebäuden.

Den Insolvenzantrag hatte die B&S Planbau GmbH & Co. KG selbst gestellt. Nach Angaben des Amtsgerichts ging der auf den 6. Januar 2026 datierte Antrag am 8. Januar 2026 beim Gericht ein. Damit handelte es sich um einen Eigenantrag der Gesellschaft.

Im Zuge des Insolvenzeröffnungsverfahrens hatte das Gericht am 11. Januar 2026 Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Diese sollten das vorhandene Vermögen bis zur Entscheidung über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sichern.

Mit Beschluss vom 14. August 2026 entschied das Amtsgericht Paderborn nun, den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abzuweisen. Gleichzeitig wurden die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben.

Eine Abweisung mangels Masse bedeutet nach § 26 Abs. 1 InsO, dass das vorhandene Vermögen des Unternehmens nach Einschätzung des Insolvenzgerichts voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu decken, und kein ausreichender Kostenvorschuss geleistet wurde. Ein reguläres Insolvenzverfahren wird deshalb nicht eröffnet.

Für die B&S Planbau GmbH & Co. KG ist die Entscheidung damit wesentlich einschneidender als die zunächst allein bekannt gewordene Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen: Das Insolvenzverfahren wurde nicht eröffnet, weil die hierfür erforderliche kostendeckende Masse fehlt.

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