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Fundraising-Agentur dialog4good GmbH aus Berlin unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die auf Fundraising und Dialogmarketing spezialisierte dialog4good GmbH mit Sitz in Berlin ist von einem Insolvenzeröffnungsverfahren betroffen. Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 17. August 2026 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Gesellschaft angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 3605 IN 5071/26 geführt.

Die dialog4good GmbH hat ihren Sitz in der Boxhagener Straße 119, 10245 Berlin und ist beim Amtsgericht Charlottenburg unter HRB 161514 im Handelsregister eingetragen. Geschäftsführer ist Sebastian Maetzel.

Das Unternehmen ist eine Kommunikationsagentur mit Schwerpunkt Dialogmarketing und Fundraising. Nach dem Unternehmensgegenstand berät dialog4good Organisationen bei der Konzeption und Durchführung von Fundraising-Maßnahmen. Ziel dieser Arbeit ist insbesondere die Gewinnung finanzieller Mittel sowie die langfristige Bindung von Spenderinnen und Spendern. Darüber hinaus führt die Gesellschaft im Auftrag ihrer Kunden selbst operative Fundraising-Kampagnen durch.

Den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat die dialog4good GmbH selbst gestellt. Das Amtsgericht Charlottenburg ordnete daraufhin am 17. August 2026 um 11.00 Uhr umfangreiche Sicherungsmaßnahmen nach §§ 21 und 22 InsO an.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe aus Berlin bestellt. Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen sind seitdem grundsätzlich nur noch mit seiner Zustimmung wirksam.

Besonders weitreichend sind die gerichtlichen Anordnungen hinsichtlich der finanziellen Verfügungsgewalt. Der dialog4good GmbH wurde untersagt, selbst über Bankkonten und Außenstände zu verfügen. Insoweit geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Dieser darf Bankguthaben und sonstige Forderungen einziehen sowie eingehende Zahlungen entgegennehmen. Auch Drittschuldner sollen ihre Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten.

Darüber hinaus hat das Gericht Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft grundsätzlich untersagt. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden einstweilen eingestellt, soweit die gesetzlichen Ausnahmen nicht greifen. Damit soll verhindert werden, dass einzelne Gläubiger während des Eröffnungsverfahrens auf Vermögenswerte zugreifen und dadurch die mögliche Insolvenzmasse vermindern.

Dr. Robert Schiebe soll nun insbesondere das Vermögen der Gesellschaft sichern und erhalten sowie prüfen, ob das vorhandene Vermögen ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Er erhält dafür umfassende Einsichts- und Kontrollrechte hinsichtlich der Geschäftsräume, Bücher und Geschäftsunterlagen des Unternehmens.

Mit der Entscheidung vom 17. August ist das Insolvenzverfahren über die dialog4good GmbH noch nicht endgültig eröffnet. Zunächst handelt es sich um ein Insolvenzeröffnungsverfahren mit vorläufiger Insolvenzverwaltung. Ob anschließend ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird, hängt von der weiteren Prüfung der wirtschaftlichen und rechtlichen Voraussetzungen ab.

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