Die CG Beteiligungs GmbH mit Sitz in Obernheim ist von einem Insolvenzantragsverfahren betroffen. Das Amtsgericht Hechingen hat am 14. August 2026 um 10:45 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Gesellschaft angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 10 IN 248/26 geführt.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Oberen Dorfstraße 53, 72364 Obernheim und ist beim Amtsgericht Stuttgart unter HRB 753135 im Handelsregister eingetragen. Geschäftsführer ist Christoph Günther.
Bei der CG Beteiligungs GmbH handelt es sich ihrem Unternehmensgegenstand nach um eine Beteiligungs- und Vermögensverwaltungsgesellschaft. Gegenstand des Unternehmens sind der Erwerb und die Verwaltung eigener Gesellschaftsbeteiligungen sowie sonstiger Vermögenswerte. Darüber hinaus darf die Gesellschaft alle Geschäfte und Maßnahmen vornehmen, die diesem Unternehmenszweck dienen.
Den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat die CG Beteiligungs GmbH selbst gestellt. Zur Sicherung des vorhandenen Vermögens bis zur Entscheidung über die Verfahrenseröffnung ordnete das Insolvenzgericht umfangreiche Sicherungsmaßnahmen nach §§ 21 und 22 InsO an.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Steffen Hattler aus Rottweil bestellt. Verfügungen der CG Beteiligungs GmbH über ihr Vermögen sind nur noch mit seiner Zustimmung wirksam.
Besonders weitreichend sind die gerichtlichen Anordnungen hinsichtlich der Finanzmittel des Unternehmens. Der CG Beteiligungs GmbH wurde untersagt, selbst über ihre Bankkonten und Außenstände zu verfügen. Insoweit ist die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen. Dr. Hattler darf Bankguthaben und sonstige Forderungen einziehen, eingehende Gelder entgegennehmen und hierfür Sonderkonten einrichten.
Auch Schuldner der Gesellschaft dürfen nicht mehr unmittelbar an die CG Beteiligungs GmbH zahlen. Zahlungen sind grundsätzlich nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Die Banken der Gesellschaft wurden zudem verpflichtet, diesem Auskunft über die geführten Konten zu erteilen.
Gleichzeitig hat das Gericht Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die CG Beteiligungs GmbH untersagt und bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen vorläufig eingestellt, soweit keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind.
Dr. Hattler soll darüber hinaus als Sachverständiger untersuchen, ob ein gesetzlicher Insolvenzgrund vorliegt, ob das vorhandene Vermögen zur Deckung der Verfahrenskosten ausreicht und welche Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens bestehen.
Auffällig ist zudem eine Verbindung zu einem weiteren aktuellen Insolvenzfall: Unter derselben Anschrift Obere Dorfstraße 53 in Obernheim befindet sich die Polykarp Schnell GmbH, über deren Vermögen das Amtsgericht Hechingen ebenfalls am 14. August 2026 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet hat. Das Verfahren der Polykarp Schnell GmbH läuft unter dem Aktenzeichen 10 IN 247/26; auch dort ist Christoph Günther Geschäftsführer.
Damit sind mindestens zwei Unternehmen unter der Geschäftsführung von Christoph Günther am selben Standort nahezu zeitgleich von Insolvenzantragsverfahren betroffen. Bei der CG Beteiligungs GmbH ist das Insolvenzverfahren allerdings noch nicht endgültig eröffnet. Zunächst wird im Eröffnungsverfahren geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Verfahrenseröffnung vorliegen.