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Kalte Progression: Warum die Steuerreform zur „versteckten Steuererhöhung“ werden könnte
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Kalte Progression: Warum die Steuerreform zur „versteckten Steuererhöhung“ werden könnte

geralt (CC0), Pixabay

Die Bundesregierung verspricht den Bürgern mit ihrer geplanten Reform der Einkommensteuer milliardenschwere Entlastungen. Doch ausgerechnet ein Mechanismus, der Arbeitnehmer in Zeiten steigender Preise vor einer schleichend höheren Steuerbelastung schützen soll, wird nach den bisherigen Plänen für 2027 und 2028 nicht vollständig berücksichtigt: der Ausgleich der kalten Progression. Kritiker sprechen deshalb von einer „Steuererhöhung durch die Hintertür“.

Dabei klingt „kalte Progression“ zunächst komplizierter, als sie ist. Das Problem entsteht durch das Zusammenspiel von Inflation, Lohnerhöhungen und dem progressiven deutschen Einkommensteuertarif.

Steigen die Preise beispielsweise um drei Prozent und erhält ein Arbeitnehmer deshalb drei Prozent mehr Lohn, hat er real zunächst keinen Wohlstandsgewinn. Er kann sich von seinem höheren Einkommen im Idealfall lediglich genauso viel kaufen wie zuvor. Steuerlich wird jedoch nicht die Kaufkraft betrachtet, sondern das nominale Einkommen.

Durch das höhere Einkommen kann ein größerer Teil des Gehalts einem höheren Steuersatz unterliegen. Der Arbeitnehmer zahlt deshalb mehr Einkommensteuer, obwohl seine tatsächliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht entsprechend gestiegen ist. Nach Abzug von Steuern kann seine reale Kaufkraft sogar sinken.

Genau das bezeichnet man als kalte Progression.

Wie der Staat die kalte Progression bisher ausgeglichen hat

In den vergangenen Jahren wurde dieser Effekt regelmäßig abgemildert. Dafür werden die Eckwerte des Einkommensteuertarifs entsprechend der Preisentwicklung nach rechts verschoben. Vereinfacht gesagt: Die Einkommensgrenzen, ab denen höhere Steuersätze greifen, steigen mit.

Für 2026 wurde beispielsweise nicht nur der Grundfreibetrag auf 12.348 Euro angehoben. Auch die übrigen Eckwerte des Einkommensteuertarifs wurden verschoben, um die Auswirkungen der Inflation auf die Steuerbelastung auszugleichen.

Bei der jetzt geplanten Steuerreform für die kommenden Jahre sieht es anders aus.

Die schwarz-rote Bundesregierung plant zwar eine Reihe von Entlastungen. Unter anderem sollen der Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag, das Kindergeld und der Arbeitnehmerpauschbetrag steigen. Außerdem soll der Einkommensteuertarif in einem bestimmten Bereich flacher verlaufen und der Spitzensteuersatz später einsetzen. Insgesamt beziffert die Bundesregierung das angestrebte Entlastungsvolumen auf rund zehn Milliarden Euro jährlich, wenn die Reform vollständig wirkt.

Doch ein vollständiger zusätzlicher Ausgleich der kalten Progression ist in den bisherigen Planungen für 2027 und 2028 nicht enthalten.

Warum gleicht der Staat die kalte Progression diesmal nicht aus?

Der entscheidende Punkt ist: Die Bundesregierung hat sich diesmal für eine gezielte Steuerreform mit einem begrenzten Entlastungsvolumen entschieden und nicht zusätzlich bereits jetzt einen vollständigen Inflationsausgleich in den Tarif eingebaut.

Damit lässt sich die Frage allerdings noch nicht endgültig beantworten. Denn der maßgebliche Progressionsbericht, mit dem die tatsächlichen Auswirkungen der Inflation auf den Einkommensteuertarif bewertet werden, wird üblicherweise erst im Herbst vorgelegt. Der derzeitige Stand ist deshalb ein Reform- beziehungsweise Gesetzgebungsstand und noch nicht zwingend das letzte Wort zum Ausgleich der kalten Progression.

Hinzu kommt die finanzielle Dimension: Ein vollständiger Ausgleich der kalten Progression würde den Staat weitere Steuereinnahmen kosten. Wird der Einkommensteuertarif dagegen nicht vollständig entsprechend der Inflation verschoben, steigen bei wachsenden Nominallöhnen automatisch die Steuereinnahmen. Für einen Bundeshaushalt mit hohen Ausgaben und begrenzten finanziellen Spielräumen ist dieser Effekt fiskalisch vorteilhaft.

Eine ausdrückliche Begründung der Bundesregierung nach dem Motto „Wir verzichten aus Haushaltsgründen auf den Ausgleich“ lässt sich aus den bislang veröffentlichten Plänen allerdings nicht ableiten. Es wäre deshalb zu weitgehend, den Verzicht ausschließlich mit einem zusätzlichen Finanzierungsbedarf des Staates zu erklären.

Warum Kritiker von einer „Steuererhöhung durch die Hintertür“ sprechen

Der politische Streit entzündet sich daran, dass dafür kein klassischer Beschluss nötig ist, mit dem beispielsweise der Einkommensteuersatz von 30 auf 32 Prozent erhöht wird.

Stattdessen passiert die Mehrbelastung automatisch.

Steigen die Löhne wegen der Inflation, während die Tarifgrenzen nicht entsprechend angepasst werden, kassiert der Staat einen größeren Anteil des Einkommens. Auf dem Papier verdient der Arbeitnehmer mehr, real ist er aber nicht entsprechend wohlhabender geworden.

Deshalb wird die kalte Progression auch als heimliche oder schleichende Steuererhöhung bezeichnet.

Die Kritik kommt inzwischen aus unterschiedlichen politischen Richtungen. Sowohl FDP als auch Linke haben den fehlenden vollständigen Ausgleich kritisiert. Aus der Linken wurde ausdrücklich von einer „Steuererhöhung durch die Hintertür“ gesprochen. Auch innerhalb der Union gibt es Kritik an Umfang und Ausgestaltung der geplanten Entlastungen.

Steuerentlastung und Mehrbelastung können gleichzeitig stattfinden

Genau hier liegt das scheinbare Paradox der geplanten Reform: Die Bundesregierung kann die Einkommensteuer tatsächlich senken und Arbeitnehmer können trotzdem durch die kalte Progression belastet werden.

Denn es handelt sich um zwei unterschiedliche Effekte.

Der Staat kann beispielsweise den Grundfreibetrag erhöhen, den Tarif verändern oder den Arbeitnehmerpauschbetrag anheben. Das führt zu einer Entlastung. Gleichzeitig kann eine nicht vollständig ausgeglichene Inflation dafür sorgen, dass Arbeitnehmer aufgrund steigender Nominallöhne stärker in die Progression geraten.

Am Ende zählt deshalb nicht allein die auf dem Papier ausgewiesene Entlastung von rund zehn Milliarden Euro. Entscheidend ist, wie viel davon nach Berücksichtigung der Inflation und der kalten Progression tatsächlich bei den Steuerzahlern ankommt.

Einfaches Beispiel

Ein Arbeitnehmer verdient 50.000 Euro im Jahr. Die Preise steigen um drei Prozent. Damit er seine Kaufkraft halten kann, müsste sein Einkommen ebenfalls um drei Prozent auf 51.500 Euro steigen.

Real ist er dadurch nicht reicher geworden.

Wird der Einkommensteuertarif aber nicht entsprechend der Inflation angepasst, wird das zusätzliche Einkommen nach den bestehenden progressiven Regeln besteuert. Seine Steuerbelastung steigt stärker, als es seiner unveränderten realen Leistungsfähigkeit entsprechen würde.

Würde der Staat dagegen sämtliche relevanten Tarifgrenzen entsprechend der Inflation verschieben, würde dieser Effekt weitgehend neutralisiert.

Ist die „versteckte Steuererhöhung“ bereits endgültig beschlossen?

Nein.

Das ist bei der derzeitigen Diskussion besonders wichtig. Die Bundesregierung hat zwar ihre Steuerreform auf den Weg gebracht, doch der vollständige Ausgleich der kalten Progression für die kommenden Jahre ist damit noch nicht endgültig vom Tisch. Der Progressionsbericht steht noch aus, und im weiteren Gesetzgebungsverfahren können Änderungen vorgenommen werden.

Fest steht bislang: In den gegenwärtigen Steuerplänen ist der bisher übliche vollständige Ausgleich der kalten Progression nicht vorgesehen.

Sollte es dabei bleiben, würde ein Teil der angekündigten Entlastung durch die Inflation wieder aufgezehrt. Arbeitnehmer könnten dann trotz einer nominellen Steuerreform stärker belastet werden, als es die groß angekündigten Entlastungssummen zunächst vermuten lassen.

Der Vorwurf einer „Steuererhöhung durch die Hintertür“ bezieht sich deshalb nicht darauf, dass die Bundesregierung offiziell die Einkommensteuersätze erhöht. Er beschreibt vielmehr einen viel unauffälligeren Mechanismus: Der Staat müsste gar nichts erhöhen – er müsste lediglich darauf verzichten, den Steuertarif vollständig an die Inflation anzupassen.

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