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Mann stößt Ehefrau aus Hotel in den Tod – Landgericht verhängt lebenslange Haft

Beschluss | © Hans / Pixabay

Das Landgericht Frankfurt am Main hat einen 60-jährigen Mann wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts hatte er seine Ehefrau aus dem 22. Stock eines Hotels in den Tod gestoßen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Nach den Feststellungen des Gerichts plante der Angeklagte die Tat gezielt. Im Mai 2023 soll er ein Hotelzimmer in Frankfurt-Sachsenhausen angemietet und seine 40-jährige Ehefrau zu einem Treffen eingeladen haben. Die Frau ging nach Angaben der Anklage davon aus, dass ihr Mann seine außereheliche Beziehung beendet habe und die Ehe retten wolle.

Statt einer Versöhnung kam es jedoch zu der tödlichen Tat. Nach Überzeugung des Gerichts stieß der Mann seine Ehefrau vom Balkon des Hotelzimmers im 22. Stockwerk. Die Anklage ging davon aus, dass der Angeklagte den Tod als Unglück erscheinen lassen wollte.

Als Motiv sah das Gericht vor allem finanzielle Interessen. Der Mann soll eine kostspielige Scheidung vermeiden und gleichzeitig seine außereheliche Beziehung fortsetzen wollen. Zudem habe er darauf gehofft, nach dem Tod seiner Ehefrau von ihrem Vermögen sowie Leistungen aus einer Lebensversicherung zu profitieren.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung wegen Mordes und eine lebenslange Freiheitsstrafe beantragt. Die Verteidigung plädierte hingegen auf Freispruch. Das Landgericht folgte der Argumentation der Anklage und sprach den Angeklagten des Mordes schuldig.

Mit dem Urteil endet ein aufsehenerregendes Strafverfahren, das die mutmaßlich lange geplante Tötung einer arglosen Ehefrau zum Gegenstand hatte. Ob das Urteil Bestand haben wird, ist noch offen, da es bislang nicht rechtskräftig ist.

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