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VARTA AG: Amtsgericht hebt vorläufige Eigenverwaltung auf und bestellt vorläufigen Insolvenzverwalter

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzverfahren der VARTA Aktiengesellschaft hat das Amtsgericht Stuttgart eine wesentliche Änderung des Verfahrens angeordnet. Mit Beschluss vom 28. Juli 2026 um 11:00 Uhr wurde im Verfahren unter dem Aktenzeichen 6 IN 1384/26 die zuvor bestehende vorläufige Eigenverwaltung aufgehoben und stattdessen eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Die VARTA AG hat ihren Sitz am VARTA Platz 1 in 73479 Ellwangen und ist beim Amtsgericht Ulm unter der Handelsregisternummer HRB 728059 eingetragen. Das Unternehmen wird von den Vorständen Rolf Glessing, Michael Ostermann und Sebastian Rudow vertreten. Den Insolvenzantrag hatte die Gesellschaft selbst gestellt.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Tobias Wahl aus Stuttgart. Gleichzeitig wurde ein umfassender Zustimmungsvorbehalt angeordnet. Verfügungen der VARTA AG über ihr Vermögen sind damit nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Darüber hinaus gingen die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnisse über Bankkonten und Außenstände auf den Insolvenzverwalter über. Dieser wurde unter anderem ermächtigt, Forderungen einzuziehen, Sonderkonten einzurichten und sämtliche zur Sicherung der Insolvenzmasse erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Zugleich bleiben Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft – soweit sie keine unbeweglichen Vermögensgegenstände betreffen – weiterhin untersagt.

Mit der Aufhebung der vorläufigen Eigenverwaltung verliert der Vorstand die Möglichkeit, das Unternehmen im Rahmen eines eigenverwalteten Sanierungsverfahrens unter gerichtlicher Aufsicht selbst fortzuführen. Stattdessen übernimmt der vorläufige Insolvenzverwalter nun die maßgebliche Kontrolle über die wirtschaftlichen und finanziellen Entscheidungen des Unternehmens. Er wurde zusätzlich als Sachverständiger beauftragt, die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft zu analysieren, das Vorliegen eines Insolvenzgrundes zu prüfen und die Fortführungsaussichten des Unternehmens zu bewerten.

Die VARTA AG zählt zu den bekanntesten Batterieherstellern Deutschlands und entwickelt sowie produziert Batterien und Energiespeicherlösungen für unterschiedliche Anwendungsbereiche. Das Unternehmen fertigt unter anderem Mikrobatterien für Hörgeräte und Wearables, Lithium-Ionen-Rundzellen für industrielle Anwendungen sowie Energiespeichersysteme für private und gewerbliche Kunden. Mit seinen Produkten beliefert VARTA internationale Kunden aus den Bereichen Unterhaltungselektronik, Medizintechnik, Industrie und Energieversorgung.

Der Markt für Batteriesysteme befindet sich in einem tiefgreifenden Wandel. Hohe Investitionen in neue Zelltechnologien, zunehmender internationaler Wettbewerb – insbesondere durch asiatische Hersteller –, volatile Rohstoffpreise sowie der erhebliche Kapitalbedarf für den Ausbau moderner Produktionskapazitäten stellen selbst etablierte Unternehmen vor große Herausforderungen. Gleichzeitig wächst die Nachfrage nach leistungsfähigen Batteriespeichern im Zuge der Energiewende und der Elektromobilität, wodurch der Markt langfristig weiterhin als strategisch bedeutend gilt.

Mit dem aktuellen Beschluss verschärft das Amtsgericht Stuttgart die insolvenzrechtliche Kontrolle über die VARTA AG deutlich. In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter prüfen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorliegen und welche Möglichkeiten bestehen, das Unternehmen oder Teile des Geschäftsbetriebs dauerhaft zu sanieren und fortzuführen.

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