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Crowdinvesting-Pionier OneCrowd in der Krise: Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt

geralt (CC0), Pixabay

Die Dresdner OneCrowd GmbH befindet sich in einem Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Amtsgericht Dresden hat am 23. Juli 2026 einen vorläufigen Insolvenzverwalter eingesetzt und die Verfügungsbefugnis der Geschäftsführung über das Unternehmensvermögen eingeschränkt.

Das Verfahren wird beim Insolvenzgericht unter dem Aktenzeichen 532 IN 1365/26 geführt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze von der auf Restrukturierungen und Insolvenzverfahren spezialisierten Kanzlei BBL.

Die OneCrowd GmbH mit Sitz am Käthe-Kollwitz-Ufer 79 in Dresden wird von den Geschäftsführern Stefan Flinspach und Robert Gleibs vertreten.

Verfügungen nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters

Nach dem Beschluss des Amtsgerichts dürfen die Geschäftsführer nicht mehr uneingeschränkt über Vermögensgegenstände der OneCrowd GmbH verfügen. Entsprechende Geschäfte sind nur wirksam, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter ihnen zustimmt.

Das Gericht ordnete dazu einen sogenannten allgemeinen Zustimmungsvorbehalt nach § 21 Absatz 2 Nummer 2 der Insolvenzordnung an. Dr. Christian Heintze wurde außerdem ermächtigt, Bankguthaben und andere Gelder der Gesellschaft entgegenzunehmen.

Auch Kunden, Geschäftspartner und andere Schuldner der OneCrowd GmbH dürfen offene Beträge grundsätzlich nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zahlen. Eine direkte Zahlung an das Unternehmen ist nur zulässig, wenn der Insolvenzverwalter vorher zugestimmt hat.

Mit diesen Maßnahmen soll verhindert werden, dass sich das vorhandene Vermögen während der Prüfung des Insolvenzantrags verringert.

Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet

Die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters bedeutet noch nicht, dass das eigentliche Insolvenzverfahren bereits eröffnet wurde.

Das Amtsgericht prüft zunächst, ob ein gesetzlicher Insolvenzgrund wie Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt und ob das vorhandene Vermögen ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Erst nach Abschluss dieser Prüfung entscheidet das Gericht über die Eröffnung.

Aus dem veröffentlichten Beschluss geht nicht hervor, was zu den finanziellen Schwierigkeiten der OneCrowd GmbH geführt hat. Auch zur Höhe möglicher Verbindlichkeiten, zur Zahl der betroffenen Beschäftigten und zur Zukunft des Geschäftsbetriebs enthält die gerichtliche Bekanntmachung keine Angaben.

OneCrowd gehört zu den deutschen Crowdinvesting-Pionieren

Die Geschichte des Unternehmens reicht bis zu den Anfängen des deutschen Crowdinvesting-Marktes zurück. Im Jahr 2011 ging die Startup-Finanzierungsplattform Seedmatch an den Start. Im Jahr 2013 folgte Econeers für nachhaltige Unternehmen und Projekte aus dem Bereich der erneuerbaren Energien. Zwei Jahre später wurde mit Mezzany eine Plattform für Immobilieninvestments gegründet.

Die verschiedenen Plattformen wurden später unter dem Dach der OneCrowd-Gruppe zusammengeführt. Anfang 2025 bündelte das Unternehmen die zuvor getrennten Marken Seedmatch, Econeers und Mezzany schließlich auf der zentralen Plattform OneCrowd. Dort wurden Investments in Startups, Wachstumsunternehmen, Energieprojekte, Immobilien und weitere alternative Anlageklassen angeboten.

Nach eigenen Angaben hatte die Unternehmensgruppe bereits bis 2022 über ihre Plattformen mehr als 100 Millionen Euro an Kapital für Unternehmen und Projekte vermittelt. Dabei verwies OneCrowd auf eine Community von knapp 100.000 registrierten Crowdinvestoren. Bei diesen Zahlen handelt es sich um Angaben des Unternehmens.

Strategische Neuausrichtung blieb offenbar ohne nachhaltigen Erfolg

Noch im März 2025 hatte OneCrowd eine umfassende Neuausrichtung angekündigt. Robert Gleibs wurde damals zum weiteren Geschäftsführer neben Stefan Flinspach berufen. Er folgte auf Marc Speidel und sollte den Ausbau neuer Finanzprodukte und alternativer Anlageklassen vorantreiben.

Das Unternehmen erklärte seinerzeit, sich zu einer zentralen Anlaufstelle für alternative Investments entwickeln zu wollen. Vorgesehen waren unter anderem neue digitale Finanzierungsmodelle, zusätzliche Plattformfunktionen und eine stärkere Diversifikation des Produktangebots.

Mit dem nun eingeleiteten Insolvenzeröffnungsverfahren steht die Zukunft dieser Strategie infrage.

Was bedeutet das Verfahren für Anleger?

Die vorläufige Insolvenz der Plattformbetreiberin bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche über OneCrowd, Seedmatch, Econeers oder Mezzany vermittelten Investments ebenfalls insolvent sind.

Bei vielen Crowdinvestments kommt der eigentliche Anlagevertrag unmittelbar zwischen dem Anleger und dem jeweiligen Unternehmen beziehungsweise Emittenten zustande. Die OneCrowd GmbH übernahm dabei vor allem Aufgaben im Zusammenhang mit der Vermittlung, Präsentation und Betreuung der Investments. Welche Folgen das Verfahren für ein konkretes Investment hat, hängt deshalb von der jeweiligen Vertragsgestaltung, dem Anlageprodukt und der beteiligten OneCrowd-Gesellschaft ab.

Dennoch kann die Insolvenz des Plattformbetreibers erhebliche praktische Auswirkungen haben. Offen ist beispielsweise, ob und in welcher Form das Onlineportal, die Investorenkommunikation, das Berichtswesen und die Betreuung bereits abgeschlossener Finanzierungen fortgeführt werden können.

Besonders aufmerksam sollten Anleger sein, die nicht nur über die Plattform in andere Unternehmen investiert haben, sondern Forderungen unmittelbar gegen die OneCrowd GmbH besitzen. Sie könnten im Fall einer späteren Verfahrenseröffnung zu Insolvenzgläubigern werden.

Weitere Entwicklung bleibt abzuwarten

Der vorläufige Insolvenzverwalter muss sich nun einen Überblick über die wirtschaftliche Lage, das Vermögen, die laufenden Verträge und die Verbindlichkeiten des Unternehmens verschaffen. Anschließend wird zu klären sein, ob der Geschäftsbetrieb fortgeführt, restrukturiert oder eingestellt werden muss.

Für die zahlreichen Anleger und finanzierten Unternehmen dürfte vor allem entscheidend sein, ob die technische Plattform weiter betrieben wird und wie die Kommunikation sowie die Verwaltung bestehender Investments künftig organisiert werden.

Das Amtsgericht Dresden führt das Verfahren unter dem Aktenzeichen 532 IN 1365/26.

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