Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat dem Bochumer Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit die Erlaubnis zum Betrieb des Versicherungsgeschäfts entzogen. Mit dem Widerruf der Zulassung verliert das Unternehmen die Berechtigung, neue Versicherungsverträge abzuschließen. Hintergrund sind erhebliche finanzielle Probleme, durch die die gesetzlich vorgeschriebenen Kapitalanforderungen nicht mehr erfüllt werden.
Für bestehende Versicherungsverträge bedeutet die Entscheidung zunächst keine automatische Beendigung. Allerdings weist die BaFin darauf hin, dass unter bestimmten Voraussetzungen Leistungskürzungen möglich sind.
Finanzielle Schwierigkeiten nach Wertverlusten
Auslöser für den Entzug der Erlaubnis sind Verluste bei den Kapitalanlagen des Versicherungsvereins.
Nach Angaben der BaFin führten Abschreibungen auf immobilienbezogene Kapitalanlagen dazu, dass die vorläufige Bilanz des Unternehmens einen Fehlbetrag ausweist. Dieser konnte nicht mehr durch vorhandenes Eigenkapital gedeckt werden.
Dadurch unterschritt der Versicherungsverein die gesetzlich vorgeschriebene Mindestkapitalausstattung, die Versicherungsunternehmen jederzeit vorhalten müssen, um ihre Verpflichtungen gegenüber den Versicherten erfüllen zu können.
Kein Sanierungsplan vorgelegt
Nach den aufsichtsrechtlichen Vorschriften hätte das Unternehmen der BaFin einen Finanzierungs- oder Sanierungsplan vorlegen müssen, um die bestehende Unterdeckung zu beseitigen.
Ein entsprechendes Konzept wurde jedoch nach Angaben der Finanzaufsicht nicht eingereicht.
Die BaFin entschied deshalb bereits am 23. Juni 2026, die Erlaubnis zum Betrieb des Versicherungsgeschäfts zu widerrufen. Der entsprechende Bescheid ist inzwischen rechtskräftig.
Unternehmen befindet sich in der Abwicklung
Mit dem Entzug der Zulassung geht der Bochumer Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit in die sogenannte Abwicklung über.
Das bedeutet:
- Es dürfen keine neuen Versicherungsverträge mehr abgeschlossen werden.
- Bestehende Verträge dürfen weder erweitert noch verlängert werden.
- Das Unternehmen konzentriert sich ausschließlich auf die ordnungsgemäße Verwaltung und Abwicklung der bestehenden Versicherungsverhältnisse.
Ziel der Abwicklung ist es, die Interessen der Versicherten möglichst umfassend zu schützen und die verbleibenden Verpflichtungen geordnet zu erfüllen.
Bestehende Verträge bleiben zunächst bestehen
Für die bisherigen Mitglieder bedeutet die Entscheidung nicht, dass ihre Versicherungen automatisch enden.
Die bestehenden Verträge werden grundsätzlich weitergeführt. Allerdings weist die BaFin darauf hin, dass nach der Satzung des Versicherungsvereins und mit ausdrücklicher Genehmigung der Finanzaufsicht Leistungskürzungen möglich sind, wenn dies erforderlich ist, um den finanziellen Fehlbetrag auszugleichen.
Ob und in welchem Umfang solche Kürzungen tatsächlich vorgenommen werden, hängt von der weiteren finanziellen Entwicklung des Unternehmens ab.
Sterbegeldversicherung als Spezialgeschäft
Der Bochumer Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit zählt zu den kleineren Versicherungsunternehmen in Deutschland.
Als Sterbekasse bot er ausschließlich Sterbegeldversicherungen an. Diese dienen dazu, Angehörige im Todesfall finanziell zu entlasten und die Kosten einer Bestattung ganz oder teilweise zu übernehmen.
Sterbekassen arbeiten häufig nach dem Prinzip eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit. Die Mitglieder sind dabei zugleich Versicherungsnehmer und Träger des Vereins.
BaFin überwacht Solvenz der Versicherer
Die BaFin kontrolliert regelmäßig, ob Versicherungsunternehmen über ausreichend Eigenkapital verfügen, um ihre Verpflichtungen dauerhaft erfüllen zu können.
Unterschreiten Unternehmen die gesetzlichen Solvenzanforderungen, kann die Aufsichtsbehörde Sanierungsmaßnahmen verlangen oder – wie im aktuellen Fall – als letztes Mittel die Geschäftserlaubnis widerrufen.
Diese Eingriffe sollen sicherstellen, dass die Interessen der Versicherten möglichst wirksam geschützt werden und finanzielle Risiken frühzeitig begrenzt werden.
Fazit
Mit dem Entzug der Geschäftserlaubnis zieht die BaFin die Konsequenzen aus den erheblichen finanziellen Schwierigkeiten des Bochumer Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit. Wertverluste bei Immobilienanlagen führten dazu, dass die gesetzlich vorgeschriebene Kapitalausstattung nicht mehr erfüllt wurde. Da das Unternehmen keinen Sanierungsplan vorlegte, muss es nun in die Abwicklung gehen.
Bestehende Sterbegeldversicherungen bleiben grundsätzlich bestehen. Versicherte müssen jedoch damit rechnen, dass Leistungen unter bestimmten Voraussetzungen gekürzt werden können, um die finanzielle Stabilität der verbleibenden Bestände zu sichern.