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EL RISCO UG: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Für die EL RISCO UG (haftungsbeschränkt) aus Rödermark ist das Insolvenzverfahren bereits vor der eigentlichen Eröffnung gescheitert. Das Amtsgericht Offenbach am Main hat den Insolvenzantrag wegen fehlender Insolvenzmasse gemäß § 26 Abs. 1 Insolvenzordnung abgewiesen. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 8 IN 60/26 geführt. Der Beschluss wurde am 21. Mai 2026 erlassen.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Alfred-Delp-Straße 1A in 63322 Rödermark und ist beim Amtsgericht Offenbach am Main unter der Handelsregisternummer HRB 51345 eingetragen. Geschäftsführer ist Sven-Patrik Bayer.

Nach dem Unternehmensgegenstand war die EL RISCO UG auf Praxismanagement sowie die Abrechnung für Zahnärzte spezialisiert. Das Unternehmen unterstützte Zahnarztpraxen bei organisatorischen Aufgaben und der Abwicklung von Honorar- und Leistungsabrechnungen. Solche Dienstleistungen sollen Praxisabläufe effizienter gestalten und das medizinische Personal von administrativen Aufgaben entlasten.

Mit der Abweisung mangels Masse stellte das Insolvenzgericht fest, dass das vorhandene Vermögen nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Daher wurde kein Insolvenzverfahren eröffnet und auch kein Insolvenzverwalter bestellt. Für Gläubiger bedeutet diese Entscheidung regelmäßig, dass ihre Forderungen nur noch mit geringen Aussichten auf eine Realisierung bestehen.

Die Entscheidung verdeutlicht, dass auch Dienstleistungsunternehmen im Gesundheitswesen wirtschaftlichen Belastungen ausgesetzt sind. Steigende Kosten, Liquiditätsengpässe oder ausbleibende Zahlungseingänge können selbst spezialisierte Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Mit der Abweisung des Insolvenzantrags ist das Verfahren für die EL RISCO UG zunächst beendet.

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