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Vorläufige Insolvenzverwaltung bei Primetime Production GmbH in Frankfurt am Main angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Für die Primetime Production GmbH mit Firmensitz in der Flughafenstraße 4 in 60528 Frankfurt am Main ist das Insolvenzantragsverfahren eingeleitet worden. Das Amtsgericht Frankfurt am Main ordnete am 10. Juli 2026 um 11:55 Uhr im Verfahren mit dem Aktenzeichen 810 IN 1064/26 P-33- die vorläufige Insolvenzverwaltung an. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter der Handelsregisternummer HRB 139395 eingetragen und wird von Geschäftsführer Johann Adam vertreten.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dr. Dragica Banovic aus Frankfurt am Main bestellt. Das Insolvenzgericht ordnete einen allgemeinen Zustimmungsvorbehalt an. Damit sind Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Darüber hinaus dürfen Drittschuldner offene Forderungen grundsätzlich nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin leisten. Mit diesen Maßnahmen soll das vorhandene Vermögen gesichert und die wirtschaftliche Situation des Unternehmens umfassend geprüft werden.

Die Primetime Production GmbH ist ein vergleichsweise junges Unternehmen. Ursprünglich wurde die Gesellschaft im Jahr 2025 unter einem anderen Namen als Vorratsgesellschaft gegründet und zunächst mit einem anderen Unternehmenszweck geführt. Im Herbst 2025 erfolgte die Umfirmierung zur Primetime Production GmbH sowie die Verlegung des Firmensitzes nach Frankfurt am Main. Gleichzeitig wurde der Unternehmensgegenstand grundlegend geändert und auf den Medien- und Marketingbereich ausgerichtet.

Nach dem heute geltenden Unternehmensgegenstand konzentriert sich die Gesellschaft auf die Herstellung von Marketingmaßnahmen im Bereich Fernsehen und Online-Medien für Unternehmen. Das Leistungsspektrum umfasst die Konzeption, Planung und Umsetzung audiovisueller Werbe- und Marketingprojekte. Hierzu gehören insbesondere die Produktion von TV- und Online-Inhalten, die Entwicklung von Bewegtbildkampagnen sowie die Erstellung von Marketingmaterialien für digitale Kommunikationskanäle. Ziel des Unternehmens war es, Firmen bei der professionellen Präsentation ihrer Produkte und Dienstleistungen über klassische und digitale Medien zu unterstützen.

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt nun die entscheidende Prüfungsphase des Insolvenzverfahrens. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft analysieren, vorhandene Vermögenswerte sichern und prüfen, ob ausreichende Insolvenzmasse vorhanden ist sowie ob eine Fortführung oder Sanierung des Unternehmens möglich erscheint. Erst auf Grundlage dieser Prüfung wird das Insolvenzgericht entscheiden, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird.

Für Geschäftspartner, Kunden und Gläubiger bedeutet die gerichtliche Anordnung, dass Zahlungen und vermögensrelevante Geschäfte nur noch unter Beachtung der insolvenzrechtlichen Vorgaben erfolgen dürfen. Mit dem Verfahren 810 IN 1064/26 P-33- wurde damit ein wichtiger Schritt eingeleitet, um die Vermögensinteressen der Gläubiger zu sichern und gleichzeitig die Zukunftsperspektiven der Primetime Production GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main zu bewerten.

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