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Wegen Verstößen gegen Meldepflichten: BaFin verhängt Bußgeld gegen Raiffeisenbank Lech-Donau
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Wegen Verstößen gegen Meldepflichten: BaFin verhängt Bußgeld gegen Raiffeisenbank Lech-Donau

geralt (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen die Raiffeisenbank Lech-Donau eG ein Bußgeld in Höhe von 22.000 Euro verhängt. Grund sind Verstöße gegen gesetzliche Meldepflichten im Zusammenhang mit dem offiziellen Kontenvergleich der Finanzaufsicht. Nach Angaben der BaFin hatte das Kreditinstitut über einen längeren Zeitraum versäumt, seine Kontenmodelle ordnungsgemäß an den Kontenvergleich zu melden.

Der Bußgeldbescheid ist bereits seit 28. Mai 2026 rechtskräftig. Die Veröffentlichung der Maßnahme erfolgte am 9. Juli 2026.

Nach den Feststellungen der Finanzaufsicht kam die Genossenschaftsbank ihrer gesetzlichen Verpflichtung nicht nach, Informationen über ihre Girokonten und Kontenmodelle fristgerecht an den BaFin-Kontenvergleich zu übermitteln. Dieser Kontenvergleich dient Verbrauchern als zentrale Informationsplattform, um verschiedene Girokonten und deren Konditionen miteinander vergleichen zu können.

Der von der BaFin betriebene Kontenvergleich umfasst derzeit Angaben zu rund 1.100 Zahlungsdienstleistern mit insgesamt etwa 6.600 Zahlungskontentarifen. Verbraucher können dort unter anderem monatliche Kontoführungsgebühren, Überziehungszinsen sowie weitere wesentliche Konditionen verschiedener Giro- und Basiskonten vergleichen. Ziel ist es, den Wettbewerb im Bankenmarkt zu fördern und Kunden eine transparente Orientierung bei der Auswahl eines passenden Kontomodells zu ermöglichen.

Die gesetzlichen Vorgaben sind im Zahlungskontengesetz (ZKG) geregelt. Danach sind alle Anbieter von Zahlungskonten verpflichtet, neue Kontomodelle oder Änderungen bestehender Angebote innerhalb von drei Geschäftstagen an die BaFin zu melden. Die Übermittlung erfolgt elektronisch über das sogenannte Melde- und Veröffentlichungsportal (MVP) der Finanzaufsicht. Die gemeldeten Daten werden anschließend automatisiert in den öffentlichen Kontenvergleich übernommen.

Nach Angaben der BaFin werden die übermittelten Informationen grundsätzlich ohne inhaltliche Prüfung veröffentlicht. Allerdings führt die Behörde stichprobenartige Qualitätskontrollen durch. Dabei wird überprüft, ob die Kreditinstitute ihren gesetzlichen Meldepflichten vollständig und fristgerecht nachkommen. Grundlage hierfür ist die Vergleichswebsitemeldeverordnung (VglWebMV), die auch technische Vorgaben für die Datenübermittlung enthält.

Wer diese Pflichten verletzt, muss mit aufsichtsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Das Zahlungskontengesetz sieht ausdrücklich vor, dass unvollständige, fehlerhafte oder verspätete Meldungen als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden können. Die nun verhängte Geldbuße gegen die Raiffeisenbank Lech-Donau eG ist ein Beispiel für die Durchsetzung dieser Vorschriften.

Die BaFin macht mit der Veröffentlichung zugleich deutlich, dass sie großen Wert auf die Aktualität und Vollständigkeit des Kontenvergleichs legt. Nur wenn sämtliche Zahlungsdienstleister ihre Angebote korrekt melden, können Verbraucher die verschiedenen Girokonten transparent vergleichen und fundierte Entscheidungen treffen.

Über mögliche Auswirkungen auf Kundinnen und Kunden der Raiffeisenbank Lech-Donau eG machte die Finanzaufsicht keine Angaben. Das Bußgeld steht ausschließlich im Zusammenhang mit den unterlassenen Meldungen an den BaFin-Kontenvergleich. Hinweise auf Verstöße bei der Kontoführung oder auf Nachteile für bestehende Kunden ergeben sich aus der veröffentlichten Mitteilung nicht.

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