Für die green living Hamburg GmbH mit Sitz in Wismar ist das Insolvenzverfahren endgültig gescheitert. Das Amtsgericht Schwerin hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens unter dem Aktenzeichen 580 IN 623/24 mangels vorhandener Insolvenzmasse abgewiesen.
Die Gesellschaft mit Sitz in der Lübschen Straße 164 in 23966 Wismar ist im Handelsregister des Amtsgerichts Schwerin unter der HRB 14310 eingetragen. Geschäftsführer des Unternehmens ist Ben-Ulf Michael von Gusnar.
Mit der Entscheidung stellte das Insolvenzgericht fest, dass das vorhandene Vermögen des Unternehmens nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Die beantragende Gläubigerin hatte die Eröffnung des Verfahrens beantragt, doch das Gericht lehnte diesen Antrag wegen fehlender Masse ab.
Eine Abweisung mangels Masse gilt als deutliches Zeichen dafür, dass die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens besonders kritisch ist. Ohne ausreichendes Vermögen kann kein reguläres Insolvenzverfahren durchgeführt werden. Für Gläubiger bedeutet dies regelmäßig, dass ihre Forderungen nur geringe oder gar keine Aussichten auf Befriedigung haben.
Gegen den Beschluss kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach den gesetzlichen Vorschriften sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Schwerin eingelegt werden.
Der Beschluss wurde vom Amtsgericht Schwerin – Insolvenzgericht – am 1. Juli 2026 veröffentlicht.