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Neue Zollregeln für Online-Bestellungen: Einkäufe aus Nicht-EU-Ländern können deutlich teurer werden

geralt (CC0), Pixabay

Seit dem 1. Juli 2026 gelten in der Europäischen Union neue Regelungen für den Online-Handel mit Waren aus Nicht-EU-Staaten. Die Verbraucherzentralen warnen, dass vermeintliche Schnäppchen aus Ländern wie China, den USA oder Großbritannien durch zusätzliche Einfuhrabgaben, Zollgebühren und Servicepauschalen deutlich teurer werden können. Besonders betroffen sind günstige Online-Bestellungen, bei denen die Nebenkosten den eigentlichen Warenwert teilweise übersteigen.

Bereits seit 2021 müssen für sämtliche Warensendungen aus Nicht-EU-Ländern Einfuhrabgaben entrichtet werden. Neu ist, dass für Pakete mit einem Warenwert bis 150 Euro nun zusätzlich eine pauschale Zollgebühr von drei Euro pro Warenkategorie innerhalb einer Sendung erhoben wird. Hinzu kommen – je nach Produkt – die Einfuhrumsatzsteuer sowie gegebenenfalls Verbrauchsteuern.

Zusätzliche Kosten entstehen häufig auch durch die Paketdienstleister. Diese übernehmen die Zollabwicklung und berechnen dafür eine Service- oder Auslagenpauschale. Die Deutsche Post verlangt hierfür derzeit beispielsweise 7,50 Euro. Dadurch kann selbst eine günstige Bestellung erheblich teurer werden.

Die Verbraucherzentralen veranschaulichen dies anhand einer Handyhülle für sieben Euro. Durch die neue Zollpauschale, die Einfuhrumsatzsteuer und die Servicegebühr des Versanddienstes steigt der Endpreis auf insgesamt 18,83 Euro – fast das Dreifache des ursprünglichen Kaufpreises.

Ausgenommen von der Einfuhrumsatzsteuer sind lediglich Händler und Online-Marktplätze, die am sogenannten Import One Stop Shop (IOSS) teilnehmen. Voraussetzung ist, dass der Warenwert höchstens 150 Euro beträgt und der Händler die Mehrwertsteuer bereits beim Kauf ordnungsgemäß erhebt und an die EU abführt. Bei Bestellungen über 150 Euro fallen dagegen weiterhin reguläre Zölle sowie Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls Verbrauchsteuern an.

Wer Waren wieder an den Verkäufer zurücksendet, kann unter bestimmten Voraussetzungen die gezahlten Einfuhrabgaben zurückfordern. Dafür sind unter anderem Versandnachweise, Empfangsbestätigungen oder Belege über die Rückerstattung des Kaufpreises erforderlich.

Die Verbraucherzentralen empfehlen, vor jeder Bestellung genau zu prüfen, von welchem Land aus die Ware tatsächlich versendet wird. Innerhalb der Europäischen Union fallen weder Zoll noch Einfuhrumsatzsteuer an. Außerdem lohnt sich ein Preisvergleich mit europäischen Anbietern, da vermeintlich günstigere Angebote aus Drittländern durch zusätzliche Abgaben häufig deutlich teurer werden. Wer die Servicegebühren der Paketdienste vermeiden möchte, kann seine Sendung auch selbst beim zuständigen Zollamt verzollen.

Vor allem bei auffallend günstigen Angeboten sollten Verbraucher sorgfältig die Versandbedingungen prüfen und sich vor dem Kauf über mögliche Einfuhrabgaben informieren. So lässt sich vermeiden, dass aus einem vermeintlichen Schnäppchen am Ende eine unerwartet teure Bestellung wird.

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