Die Global Climate GmbH mit Sitz in München befindet sich in einem vorläufigen Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht München hat am 18. Juni 2026 im Verfahren mit dem Aktenzeichen 1509 IN 2251/26 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und damit erste Sicherungsmaßnahmen zum Schutz des Unternehmensvermögens eingeleitet.
Die Gesellschaft hat ihren Firmensitz in der August-Everding-Straße 25 in 81671 München und ist unter der Handelsregisternummer HRB 253725 beim Amtsgericht München eingetragen. Geschäftsführer des Unternehmens ist Günsoy Altan.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Benedikt de Bruyn aus München bestellt. Gleichzeitig ordnete das Insolvenzgericht einen Zustimmungsvorbehalt an. Verfügungen der Gesellschaft über Vermögensgegenstände sind damit nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies betrifft ausdrücklich auch die Einziehung offener Forderungen und Außenstände.
Die Global Climate GmbH war im Bereich erneuerbare Energien, Energieeffizienz und klimabezogene Technologien tätig. Nach ihrer Unternehmensausrichtung konzentrierte sich die Gesellschaft auf Lösungen zur Reduzierung von CO₂-Emissionen, die Entwicklung nachhaltiger Energiekonzepte sowie die Beratung und Umsetzung von Projekten im Umfeld von Klimaschutz und Energiewende. Zum Leistungsspektrum gehörten unter anderem die Planung und Realisierung energieeffizienter Systeme, die Optimierung von Energieverbräuchen sowie die Begleitung von Unternehmen und Immobilienprojekten bei der Umsetzung klimafreundlicher Maßnahmen.
Der Markt für Klimaschutz- und Energiedienstleistungen hat in den vergangenen Jahren zwar von politischen Förderprogrammen und steigenden Investitionen in nachhaltige Technologien profitiert, gleichzeitig jedoch erhebliche Herausforderungen erlebt. Hohe Finanzierungskosten, zunehmender Wettbewerbsdruck, volatile Rohstoffpreise und verzögerte Investitionsentscheidungen haben zahlreiche Unternehmen der Branche belastet. Besonders projektorientierte Anbieter sind häufig von langen Entscheidungs- und Umsetzungszyklen abhängig.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt nun die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird untersuchen, ob ausreichende Vermögenswerte vorhanden sind, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken und ob eine Fortführung oder Sanierung des Unternehmens möglich erscheint.
Das Verfahren 1509 IN 2251/26 befindet sich derzeit noch im vorläufigen Stadium. Die Geschäftstätigkeit kann grundsätzlich fortgeführt werden, wesentliche wirtschaftliche Entscheidungen stehen jedoch unter dem Zustimmungsvorbehalt des vorläufigen Insolvenzverwalters. Erst nach Abschluss der Prüfungen wird das Insolvenzgericht über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens entscheiden.