Für die SRM Solarzentrum Rhein-Mosel GmbH mit Sitz in Koblenz ist das Insolvenzverfahren endgültig gescheitert. Das Amtsgericht Koblenz hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Verfahren mit dem Aktenzeichen 21 IN 22/25 am 15. Juni 2026 mangels Masse abgewiesen. Gleichzeitig wurden die seit März 2025 bestehenden Verfügungsbeschränkungen aufgehoben.
Die Gesellschaft mit Firmensitz in der Schenkendorfstraße 12 in 56068 Koblenz ist unter HRB 27778 im Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz eingetragen. Nach den Feststellungen des Gerichts reichte das vorhandene Vermögen nicht aus, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu decken. Eine Verfahrenseröffnung kam daher nicht in Betracht.
Die SRM Solarzentrum Rhein-Mosel GmbH war im Bereich der erneuerbaren Energien tätig. Das Unternehmen konzentrierte sich auf die Beratung, Planung, den Vertrieb sowie die Installation von Photovoltaikanlagen und Solarsystemen für private, gewerbliche und öffentliche Auftraggeber. Darüber hinaus gehörten Energiespeicherlösungen, Eigenverbrauchskonzepte sowie die Optimierung bestehender Solaranlagen zum Leistungsangebot. Ziel war es, Kunden bei der Nutzung regenerativer Energien und der Senkung ihrer Energiekosten zu unterstützen.
Mit der Abweisung des Insolvenzantrags endet das seit dem Frühjahr 2025 laufende Insolvenzantragsverfahren. Die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen und Verfügungsbeschränkungen wurden aufgehoben. Für Gläubiger ist die Entscheidung regelmäßig ein negatives Signal, da bei einer Abweisung mangels Masse davon auszugehen ist, dass keine ausreichenden Vermögenswerte vorhanden sind, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu finanzieren oder nennenswerte Forderungen zu bedienen.
Die Entscheidung des Amtsgerichts Koblenz markiert damit das vorläufige Ende der wirtschaftlichen Tätigkeit der SRM Solarzentrum Rhein-Mosel GmbH. Mit der Abweisung des Insolvenzantrags im Verfahren 21 IN 22/25 fehlt die Grundlage für eine geordnete Sanierung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens.