Nach jahrzehntelangen Diskussionen um die richtige Bezeichnung von Fruchtaufstrichen tritt Mitte Juni eine Regelung in Kraft, die viele Verbraucher überraschen dürfte. Künftig dürfen Marmeladen aus sämtlichen Obstsorten im Handel wieder offiziell als „Marmelade“ verkauft werden. Damit endet eine langjährige Besonderheit des europäischen Lebensmittelrechts, die vielen Konsumenten kaum bekannt war.
Bislang schrieb das EU-Recht vor, dass ausschließlich Produkte aus Zitrusfrüchten die Bezeichnung „Marmelade“ tragen dürfen. Fruchtaufstriche aus Erdbeeren, Himbeeren, Kirschen oder Aprikosen mussten dagegen offiziell als „Konfitüre“ gekennzeichnet werden – selbst wenn Verbraucher diese Produkte im Alltag meist als Marmelade bezeichneten.
Neue EU-Regel bringt sprachliche Realität zurück
Mit der sogenannten EU-Frühstücksrichtlinie, die inzwischen in nationales Recht umgesetzt wurde und ab dem 14. Juni angewendet wird, werden die bisherigen Vorgaben deutlich gelockert. Künftig darf die Bezeichnung Marmelade für Fruchtaufstriche aus allen Obstsorten verwendet werden.
Die Neuregelung orientiert sich damit stärker am tatsächlichen Sprachgebrauch vieler europäischer Länder. Insbesondere im deutschsprachigen Raum verwenden Verbraucher den Begriff Marmelade seit Generationen als Sammelbezeichnung für unterschiedlichste Fruchtaufstriche – unabhängig von der verwendeten Frucht.
Historischer Ursprung liegt in Großbritannien
Die ungewöhnliche Unterscheidung zwischen Marmelade und Konfitüre hat historische Wurzeln. Bereits 1979 setzte Großbritannien auf europäischer Ebene durch, dass die traditionelle britische Orangenmarmelade einen besonderen Schutz erhält. Seitdem durfte innerhalb der Europäischen Gemeinschaft beziehungsweise später der Europäischen Union offiziell nur noch Zitrusfruchtaufstrich als Marmelade bezeichnet werden.
Nach dem Beitritt zur Europäischen Union musste auch Österreich diese Regelung übernehmen. Ähnliche Vorgaben galten in Deutschland und anderen Mitgliedstaaten. Viele Hersteller empfanden die Regelung als lebensfremd, da Verbraucher Erdbeer- oder Himbeermarmelade weiterhin selbstverständlich als Marmelade bezeichneten.
Ausnahmen gab es bereits seit 2004
Ganz verschwunden war die Bezeichnung Marmelade allerdings nie. Nach einem langjährigen Streit wurde bereits 2004 eine Ausnahmeregelung geschaffen. Kleinere Produzenten durften ihre Produkte weiterhin als Marmelade vermarkten, sofern diese ausschließlich innerhalb des eigenen Landes verkauft wurden und nicht in den grenzüberschreitenden Handel gelangten.
Für größere Hersteller, Supermärkte und den europaweiten Vertrieb galt diese Ausnahme jedoch nicht. Dort musste weiterhin die Bezeichnung Konfitüre verwendet werden.
Mehr Frucht, weniger Zucker
Die Reform beschränkt sich nicht nur auf die Namensgebung. Gleichzeitig werden die Anforderungen an den Fruchtanteil von Marmeladen und Konfitüren verschärft.
Der gesetzlich vorgeschriebene Mindestfruchtgehalt steigt von bisher 350 Gramm auf künftig 450 Gramm pro Kilogramm Produkt. Für sogenannte „Extra“-Produkte wird der Mindestanteil sogar auf 500 Gramm angehoben.
Mit dieser Änderung verfolgt die Europäische Union das Ziel, den Anteil von Zucker in den Produkten zu reduzieren und den Fruchtanteil zu erhöhen. Verbraucher sollen dadurch qualitativ hochwertigere und gesündere Fruchtaufstriche erhalten.
Neue Transparenz bei Honig
Auch beim Honig treten neue Kennzeichnungspflichten in Kraft. Bislang genügte bei Honigmischungen häufig der Hinweis, dass der Honig aus EU- und Nicht-EU-Ländern stammt. Diese Angaben wurden von Verbraucherschützern seit Jahren kritisiert, weil sie kaum Rückschlüsse auf die tatsächliche Herkunft ermöglichten.
Künftig müssen Hersteller deutlich präziser informieren. Bei Honigmischungen müssen sämtliche Ursprungsländer angegeben werden. Zusätzlich wird eine transparente Darstellung der jeweiligen Mengenanteile vorgeschrieben.
Dadurch sollen Verbraucher besser nachvollziehen können, woher die Bestandteile eines Honigs tatsächlich stammen und welchen Anteil einzelne Herkunftsländer an der Mischung haben.
Verbraucher profitieren von mehr Klarheit
Die neuen Regelungen dürften sowohl bei Herstellern als auch bei Verbrauchern auf breite Zustimmung stoßen. Während Produzenten künftig auf eine sprachlich näherliegende Bezeichnung zurückgreifen können, profitieren Käufer von mehr Transparenz und höheren Qualitätsstandards.
Nach Jahrzehnten endet damit ein Kapitel europäischer Lebensmittelgesetzgebung, das häufig als Symbol für übermäßig komplizierte Vorschriften galt. Für viele Verbraucher wird sich im Alltag zwar wenig ändern – die Erdbeermarmelade bleibt geschmacklich dieselbe. Auf dem Etikett darf sie künftig jedoch wieder offiziell das tragen, was viele Menschen ohnehin seit jeher sagen: Marmelade.