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Grundstücksgesellschaft Josef-Orlopp-Straße mbH & Co. KG – Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen
Staatsanwaltschaft Erfurt

Grundstücksgesellschaft Josef-Orlopp-Straße mbH & Co. KG – Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die Grundstücksgesellschaft Josef-Orlopp-Straße mbH & Co. KG mit Sitz in der Torstraße 131 in 10119 Berlin ist mit ihrem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gescheitert. Das Amtsgericht Charlottenburg wies den Eigenantrag im Verfahren 3610 IN 5196/25 durch Beschluss vom 8. Januar 2026 mangels Masse ab.

Die Gesellschaft ist unter der Handelsregisternummer HRA 31460 beim Amtsgericht Charlottenburg eingetragen. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Grundstücks-Beteiligungsgesellschaft Josef-Orlopp-Straße mbH, vertreten durch Geschäftsführer Helmut Sommer.

Nach Prüfung der Vermögensverhältnisse kam das Insolvenzgericht zu dem Ergebnis, dass die vorhandenen Vermögenswerte nicht ausreichen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Aus diesem Grund wurde die Verfahrenseröffnung gemäß § 26 Insolvenzordnung abgelehnt.

Die Abweisung mangels Masse hat zur Folge, dass kein reguläres Insolvenzverfahren durchgeführt wird. Für Gläubiger bedeutet dies regelmäßig, dass die Aussichten auf eine Befriedigung offener Forderungen erheblich eingeschränkt sind. Gleichzeitig stellt eine solche Entscheidung häufig ein deutliches Indiz für die wirtschaftliche Handlungsunfähigkeit der betroffenen Gesellschaft dar.

Mit dem Beschluss endet das Insolvenzeröffnungsverfahren, ohne dass ein Insolvenzverwalter bestellt oder ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Die Entscheidung erging durch das Amtsgericht Charlottenburg als Insolvenzgericht am 8. Januar 2026.

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