Die HM Pure Lifestyle UG (haftungsbeschränkt) aus Köln ist wirtschaftlich gescheitert. Das Amtsgericht Köln hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 70d IN 35/26 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen.
Die Gesellschaft mit Sitz am Rudolfplatz 3 in 50674 Köln ist beim Amtsgericht Köln unter der Handelsregisternummer HRB 120307 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird das Unternehmen durch Geschäftsführer Isaak Kalonji.
Der Insolvenzantrag der Schuldnerin war bereits am 3. Februar 2026 beim Gericht eingegangen. Mit Beschluss vom 27. Mai 2026 entschied das Amtsgericht Köln nun, das Verfahren nicht zu eröffnen, da das vorhandene Vermögen nach Einschätzung des Gerichts nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Zudem wurde kein ausreichender Kostenvorschuss geleistet.
Die HM Pure Lifestyle UG (haftungsbeschränkt) war dem Namen nach im Bereich Lifestyle, Handel und moderne Konsumprodukte tätig. Unternehmen dieses Segments vertreiben häufig Modeartikel, Accessoires, Kosmetikprodukte, Wellness- oder Lifestyle-Produkte und setzen oftmals stark auf Markenaufbau, Social-Media-Präsenz sowie digitale Vertriebswege. Gerade kleinere Lifestyle- und Handelsunternehmen geraten derzeit zunehmend unter wirtschaftlichen Druck. Gründe hierfür sind unter anderem eine schwächere Konsumnachfrage, steigende Betriebskosten, hohe Marketingaufwendungen sowie ein intensiver Wettbewerb im Onlinehandel.
Das Gericht stellte ausdrücklich fest, dass ein Insolvenzgrund vorliegt. Die Abweisung erfolgte ausschließlich deshalb, weil die vorhandene Vermögensmasse nicht ausreichend war, um die Verfahrenskosten gemäß § 54 Insolvenzordnung zu decken. Eine Abweisung mangels Masse nach § 26 Absatz 1 Insolvenzordnung gilt als besonders gravierendes Signal für die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens.
Für Gläubiger verschlechtern sich dadurch die Aussichten erheblich, offene Forderungen noch realisieren zu können. In vielen Fällen folgt auf entsprechende Entscheidungen die Einstellung der Geschäftstätigkeit sowie später die Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister.
Die Kosten des Verfahrens wurden der Schuldnerin auferlegt. Gegen den Beschluss kann binnen zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.