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AK Holding GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht München hat den Insolvenzantrag gegen die AK Holding GmbH mangels ausreichender Insolvenzmasse abgewiesen. Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 1507 IN 4384/25 geführt.

Die Gesellschaft mit Sitz in der Leopoldstraße 69 in München ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 264492 eingetragen. Geschäftsführer ist Kara Cagri.

Beteiligungs- und Vermögensverwaltungsgesellschaft betroffen

Nach den Registerangaben bestand der Unternehmensgegenstand in:

  • Beteiligungen an anderen Gesellschaften,
  • sowie der Verwaltung eigenen Vermögens.

Genehmigungspflichtige Tätigkeiten gehörten laut Handelsregister ausdrücklich nicht zum Geschäftszweck.

Keine ausreichenden Mittel für ein Insolvenzverfahren

Der Insolvenzantrag war von einem Gläubiger gestellt worden. Das Gericht kam jedoch zu dem Ergebnis, dass nicht genügend Vermögen vorhanden ist, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Deshalb wurde der Antrag gemäß § 26 InsO mangels Masse abgewiesen.

Eine solche Entscheidung bedeutet regelmäßig, dass kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird und Gläubiger nur geringe Aussichten auf Forderungsrealisierung haben.

Der Beschluss wurde am 7. Mai 2026 vom Amtsgericht München erlassen.

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