Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden:
Bestimmte Klauseln in Rentenversicherungen, die eine Kürzung der späteren Rente erlauben, sind unwirksam.
Worum es in dem Urteil geht
Konkret ging es um Verträge, bei denen Versicherungen den sogenannten Rentenfaktor anpassen konnten. Dieser Faktor bestimmt, wie viel monatliche Rente Versicherte später für ihr angespartes Kapital erhalten.
Einige Versicherungen hatten sich in ihren Vertragsbedingungen das Recht eingeräumt, diesen Faktor zu senken – etwa bei niedrigen Zinsen oder steigender Lebenserwartung.
Warum die Klausel unzulässig ist
Der BGH stellte klar:
Solche Regelungen benachteiligen Verbraucher:innen, wenn sie einseitig ausgestaltet sind.
Das bedeutet:
- Die Versicherung darf den Rentenfaktor senken, wenn sich Bedingungen verschlechtern
- Sie ist aber nicht verpflichtet, ihn wieder zu erhöhen, wenn sich die Lage verbessert
Genau diese fehlende Ausgewogenheit ist rechtlich unzulässig.
Was das für Versicherte bedeutet
Für Betroffene kann das Urteil weitreichende Folgen haben:
- Kürzungen der Rente könnten unrechtmäßig sein
- Versicherte können eine Überprüfung ihres Vertrags verlangen
- In manchen Fällen sind auch Nachzahlungen möglich
Wer betroffen sein kann
Das Urteil betrifft vor allem:
- Riester-Renten
- fondsgebundene Rentenversicherungen
- bestimmte Formen der betrieblichen Altersvorsorge
Verbraucherschützer gehen davon aus, dass eine große Zahl von Verträgen betroffen ist.
Weitere Verfahren laufen
Auch andere Gerichte haben ähnliche Klauseln bereits für unwirksam erklärt. Gegen weitere Versicherungen laufen derzeit Verfahren.
Fazit
Versicherungen dürfen die Höhe der späteren Rente nicht einseitig zu Lasten der Kund:innen verändern.
Das Urteil stärkt die Position von Verbraucher:innen und schafft mehr Fairness bei privaten Rentenverträgen.