Amtsgericht Köln
Wertersatzverfahren gegen Toplu
648 VRJs 92/25
Mit Urteil des Landgerichts Köln vom 20.05.2025 (Az.: 103 KLs 3/25 – 196 Js 427/24 wurde die Wertersatzeinziehung i. H. v. 36.144,00 EUR angeordnet. Die Geschädigten des Verfahrens können ihre Ansprüche innerhalb von 6 Monaten ab dem Tage dieser Veröffentlichung bei dem Amtsgericht Köln unter dem oben angegebenen Aktenzeichen geltend machen. Für weitere Informationen melden Sie sich ggf. unter 0221 477-1510 /-1528 /-1529.
Fröhling und Wiese, Rechtspflegerinnen
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