Vor einem Londoner Gericht hat ein milliardenschwerer Rechtsstreit gegen den japanischen Technologiekonzern Sony begonnen. In dem Verfahren geht es um den Vorwurf, dass Millionen Nutzer der Spielkonsole PlayStation 5 über Jahre hinweg überhöhte Preise für digitale Spiele und Downloads zahlen mussten.
Die Klage hat ein Volumen von rund zwei Milliarden Pfund (etwa 2,7 Milliarden Dollar) und gehört damit zu den größten Verbraucherklagen im britischen Gaming-Sektor.
Vorwurf: PlayStation-Store als geschlossenes System
Die Sammelklage wurde von der Verbraucherschützerin Alex Neill angestoßen. Sie wirft Sony vor, ein geschlossenes Ökosystem geschaffen zu haben, das Wettbewerb verhindert und dadurch höhere Preise ermöglicht.
Im Zentrum der Kritik steht der digitale Marktplatz der Konsole, der PlayStation Store. Über ihn kaufen Spieler Spiele, Erweiterungen und virtuelle Inhalte.
Nach Ansicht der Kläger sei es Spielern jedoch nicht möglich, digitale Inhalte aus alternativen Online-Shops zu beziehen. Dadurch entstehe ein Monopol innerhalb des Systems.
Millionen Spieler könnten Anspruch auf Entschädigung haben
Sollte das Gericht den Vorwürfen folgen, könnten Millionen PlayStation-Nutzer in Großbritannien Anspruch auf eine Entschädigung haben.
Betroffen wären laut Klage:
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Käufer digitaler Spiele
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Nutzer von herunterladbaren Zusatzinhalten (DLCs)
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Spieler, die In-Game-Käufe getätigt haben
Der mögliche Entschädigungszeitraum umfasst etwa zehn Jahre bis Februar 2026.
Kritik an 30-Prozent-Provision
Ein zentraler Punkt der Klage ist die Provision, die Sony für Verkäufe im PlayStation-Store erhebt.
Nach Darstellung der Kläger verlangt der Konzern eine Marge von rund 30 Prozent auf digitale Verkäufe. Dadurch könnten Spiele und Zusatzinhalte deutlich teurer sein als unter Wettbewerbsbedingungen.
Der Anwalt der Kläger, Robert Palmer, argumentierte vor dem Gericht, Sony habe eine Strategie verfolgt, um Konkurrenz bewusst auszuschließen. Entwickler müssten Verträge unterschreiben, die verhindern, dass ihre Inhalte außerhalb des offiziellen Stores verkauft werden.
Dadurch würden PlayStation-Spieler zu einer „gefangenen Kundengruppe“.
Sony verteidigt sein Geschäftsmodell
Sony weist die Vorwürfe zurück und verteidigt sein Plattformmodell.
Nach Angaben des Unternehmens dient der kontrollierte Vertrieb digitaler Inhalte vor allem der Sicherheit und Qualitätssicherung. Drittanbieter-Stores könnten Risiken für Nutzer darstellen.
Außerdem argumentiert Sony, dass die Einnahmen aus Softwareverkäufen teilweise dazu genutzt würden, die Hardware günstiger anzubieten.
Spielkonsolen werden häufig mit relativ geringen Gewinnmargen verkauft, während die Plattformbetreiber über Spieleverkäufe und digitale Inhalte Einnahmen erzielen.
Gaming-Markt wächst weiter
Der Rechtsstreit fällt in eine Phase starken Wachstums der Gaming-Industrie. Sony hat weltweit bereits mehr als 90 Millionen PlayStation-5-Konsolen verkauft.
Digitale Verkäufe spielen dabei eine immer größere Rolle. Viele Spieler kaufen ihre Spiele nicht mehr auf Datenträgern, sondern laden sie direkt über Online-Stores herunter.
Gerade diese Entwicklung rückt Plattformbetreiber zunehmend in den Fokus von Wettbewerbshütern und Verbraucherschützern.
Grundsatzfrage für die Plattformökonomie
Der Ausgang des Verfahrens könnte weitreichende Folgen für die gesamte Gaming-Industrie haben.
Im Kern geht es um eine zentrale Frage der digitalen Plattformökonomie: Dürfen Hersteller ihre eigenen Ökosysteme vollständig kontrollieren – oder müssen sie Konkurrenz auf ihren Plattformen zulassen?
Das Londoner Competition Appeal Tribunal wird nun prüfen, ob Sony mit seinem PlayStation-Store tatsächlich seine Marktmacht missbraucht hat oder ob das Geschäftsmodell rechtlich zulässig ist.
Sollte die Klage erfolgreich sein, könnte sie einen Präzedenzfall für ähnliche Verfahren gegen andere große Plattformbetreiber schaffen.